RS Lvwg 2018/6/19 LVwG-AV-738/001-2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

19.06.2018

Norm

BStG 1971 §16 Abs1
BStG 1971 §16 Abs2

Rechtssatz

Ist Gegenstand des bekämpften Bescheides die Entschädigung der betroffenen Grundeigentümer für Aufwendungen im Rahmen der Rechtsberatung und Rechtsvertretung, so gebietet dies den analogen Rechtsschutzweg (entsprechend der Frage der Entschädigungshöhe einschließlich dessen, ob eine Entschädigung im konkreten Fall überhaupt zusteht).

Schlagworte

Infrastruktur und Technik; Verfahrensrecht; Kostenersatz; Unzuständigkeit; Zurückweisung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.738.001.2014

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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