RS Vwgh 2018/6/26 Ra 2018/05/0184

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Veröffentlicht am 26.06.2018
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2;
B-VG Art132 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/05/0185

Rechtssatz

Bei der Beantwortung der Frage, ob in einem konkreten Fall eine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgt ist, ist es nicht maßgeblich, ob der Betroffene gegenüber dem Verwaltungsorgan klargestellt hat, die Maßnahme abzulehnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018050184.L03

Im RIS seit

23.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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