TE Lvwg Beschluss 2018/7/9 KLVwG-963/10/2017

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 09.07.2018
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten