RS Lvwg 2018/6/5 LVwG-S-1067/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.2018
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Rechtssatznummer

8

Entscheidungsdatum

05.06.2018

Norm

StVO 1960 §5 Abs2
StVO 1960 §5 Abs4
StVO 1960 §5 Abs5
StVO 1960 §99 Abs1 litb

Rechtssatz

Die Verpflichtung, auf eine schlecht sitzende Zahnprothese als Grund für die Unmöglichkeit einer Atemluftuntersuchung aufmerksam zu machen, besteht nur, wenn der Aufgeforderte von diesem Umstand Kenntnis hat oder wenn er dahingehend belehrt wird, dass eine allenfalls getragene Zahnprothese das Messergebnis beeinträchtigen kann.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Alkomatmessung; Gesundheitszustand;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1067.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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