RS Lvwg 2018/5/8 LVwG-AV-1372/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.2018
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

08.05.2018

Norm

GewO 1994 §38 Abs5
GewO 1994 §41 Abs1 Z4
GewO 1994 §44
GewO 1994 §86 Abs3

Rechtssatz

Zwischen der Gewerbeberechtigung als höchstpersönliches Recht des Gewerbeinhabers und dem Fortbetriebsrecht der Insolvenzmasse ist zu unterscheiden. Das Fortbetriebsrecht besteht grundsätzlich zusätzlich zur Gewerbeberechtigung des Gewerbeinhabers. Der Insolvenzverwalter kann nicht in die Gewerbeberechtigung des Gewerbeinhabers eingreifen. Die gemäß § 41 Abs. 1 Z. 4 GewO 1994 fortbetriebsberechtigte Insolvenzmasse, vertreten durch den Masseverwalter, steht hinsichtlich der Gewerbeberechtigung des Gemeinschuldners in keinem Vertretungsverhältnis (vgl. VwGH 94/04/0039).

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Insolvenzverfahren; Fortbetriebsrecht; Gewerbeinhaber; Verfahrensrecht; Parteistellung; Zurückweisung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1372.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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