RS Vwgh 2014/9/24 2011/13/0092

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Veröffentlicht am 24.09.2014
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §22;
BAO §93 Abs3 lita;
EStG 1988 §22 Z2;

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall fehlt es an einem Vorbringen, dem entnehmbar wäre, dass und inwiefern sich die Einbindung der KG, deren persönlich haftender Gesellschafter wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist, in die Verhältnisse zwischen dieser GmbH und ihrem Geschäftsführer nicht in der Ausstellung von Rechnungen erschöpfte, sodass die KG nicht nur als "Zahlstelle" diente (vgl. in diesem Zusammenhang etwa Tanzer, ÖStZ 2009/230, Seite 124, 125 und 127). Fehlt es schon an einem solchen Vorbringen, so ist es für die Zurechnung des Entgelts für die Geschäftsführertätigkeit an den Geschäftsführer nicht entscheidend, ob die Annahme einer Umgehungsabsicht schlüssig begründet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011130092.X01

Im RIS seit

28.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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