RS Vwgh 2018/5/29 Ro 2018/21/0003

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Veröffentlicht am 29.05.2018
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
19/05 Menschenrechte
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §22;
AVG §9;
B-VG Art130 Abs1 Z2;
B-VG Art132 Abs2;
FrPolG 2005 §61 Abs1 Z1;
FrPolG 2005 §61 Abs3;
MRK Art13;
VwRallg;

Rechtssatz

Die nach der vorgenommenen Abschiebung ihrer Mutter geborene Fremde vermeint aus Art. 13 MRK ein Recht auf Einbringung einer Maßnahmenbeschwerde gegen die Abschiebung ihrer Mutter ableiten zu können. In dieser Konstellation liegt - angesichts der für die (schwangere) Mutter bestehenden Möglichkeit, die gegen sie vollzogene Abschiebung mit Beschwerde zu bekämpfen und auf diesem Weg die Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit zu erlangen - kein dem Art. 13 MRK widersprechendes Rechtsschutzdefizit vor, wenn dem Nasciturus in diesem Fall keine eigene Beschwerdemöglichkeit zukommt.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018210003.J04

Im RIS seit

29.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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