RS Lvwg 2017/4/12 LVwG-AV-378/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2017
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Rechtssatznummer

7

Entscheidungsdatum

12.04.2017

Norm

AWG 2002 §25a

Rechtssatz

Verstöße gegen mehrere Auflagen eines Bescheides sind so zu ahnden, dass dem Beschuldigten jede Übertretung gesondert zur Last zu legen ist, sodass jede Übertretung eines Auftrages bzw. einer Auflage eine selbstständige Übertretung bildet (vgl. VwGH vom 22. Dezember 1992, Zl. 92/04/0168, sowie VwGH vom 25. März 1993, Zl. 92/04/0133).

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallrecht; Sammlung; Behandlung; Entziehung; Bindungswirkung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.378.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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