RS Vfgh 2018/6/11 E4338/2017

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Veröffentlicht am 11.06.2018
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Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

VfGG §33, §35
ZPO §146

Leitsatz

Zurückweisung eines (neuerlichen) Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels maßgeblicher Veränderung entscheidender Umstände

Rechtssatz

Da der VfGH bereits mit Beschluss vom 14.03.2018 über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in dieser Angelegenheit entschieden hat, ist der neuerliche - keine maßgebliche Veränderung entscheidender Umstände darlegende - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß §19 Abs3 Z2 litd VfGG zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • E4338/2017
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 11.06.2018 E4338/2017

Schlagworte

VfGH / Wiedereinsetzung, Wiedereinsetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2018:E4338.2017

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2018
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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