RS OGH 2017/3/30 3R40/17b

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Veröffentlicht am 30.03.2017
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Norm

IO §138
GGG §22 Abs1
GEG §4 Abs1
GGG TP6I lita

Rechtssatz

Eine Nachtragsverteilung löst auch im Fall der Erhöhung der Entlohnung des Masseverwalters keine (ergänzende) Gebührenpflicht nach TP 6 lit a GGG aus. Eine Einbeziehung der Nachtragsverteilung als weiterer gebührenauslösender Tatbestand in den Katalog der in Tarifpost 6 I lit a GGG genannten Fälle im Wege der Analogie ist nicht geboten.

Entscheidungstexte

  • 3 R 40/17b
    Entscheidungstext OLG Graz 30.03.2017 3 R 40/17b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2017:RG0000152

Im RIS seit

25.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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