RS Lvwg 2018/4/12 LVwG-AV-375/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2018
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

12.04.2018

Norm

VwGG §30 Abs2
BauO NÖ 2014 §5 Abs3

Rechtssatz

Der Umstand, dass Bauausführungen typischerweise geeignet sind, Immissionsbelästigungen auf Nachbargrundstücken herbeizuführen, kann nicht für sich allein zur Gewährung der aufschiebenden Wirkung führen, weil für den Regelfall § 5 Abs. 3 NÖ BO 2014 bestimmt, dass Beschwerden im Baubewilligungsverfahren eine aufschiebende Wirkung nicht zukommt.

Schlagworte

Baurecht; Verfahrensrecht; aufschiebende Wirkung; Konkretisierung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.375.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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