RS Vwgh 2018/4/30 Ra 2017/01/0418

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Veröffentlicht am 30.04.2018
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3;
AsylG 2005 §34 Abs4;

Rechtssatz

Der Revisionswerber konnte durch das angefochtene Erkenntnis, mit dem ihm ohnedies der Status des Asylberechtigten nach § 3 AsylG 2005 zuerkannt wurde, im geltend gemachten "Recht auf originäre Zuerkennung des Status des Asylberechtigten" gemäß § 3 AsylG 2005 (sowie auf gesonderte Prüfung seines Antrages auf internationalen Schutz gemäß § 34 Abs. 4 AsylG 2005) nicht verletzt werden. Ein solches Recht besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010418.L06

Im RIS seit

14.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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