RS Lvwg 2017/5/3 VGW-151/086/3497/2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.2017
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

03.05.2017

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
70/06 Schulunterricht

Norm

NAG §24 Abs1
NAG §63 Abs1
NAG §63 Abs3
NAG-DV §7 Abs1
NAG-DV §8 Z6 litc
SchUG-BKV §26

Rechtssatz

Von einem Nachweis eines Schulerfolges im Sinne des § 63 Abs. 3 NAG kann konsequenterweise nur dann ausgegangen werden, wenn sich der Schüler ohne Verzögerung der abschließenden Prüfung zu nähern vermag.

Schlagworte

Schulerfolgsnachweis, maßgebliches Studienjahr, vorangegangenes Schuljahr, positives Schulzeugnis, Berechtigung zum Aufstieg, Absehen von der Erbringung eines Schulerfolgsnachweises, unabwendbarer oder unvorhersehbarer Hinderungsgrund

Anmerkung

VwGH vom 23.5.2018, Ra 2017/22/0098

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.086.3497.2017

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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