RS Lvwg 2018/3/26 LVwG-AV-1337/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

26.03.2018

Norm

BAO §4 Abs1
BAO §279
SpielplatzG NÖ 2002 §3 Abs6
SpielplatzG NÖ 2002 §4

Rechtssatz

Eine Auslegung des Spruchs eines Bescheides nach dessen Begründung kommt nur in jenen Fällen in Betracht, in denen der Spruch für sich allein Zweifel an seinem Inhalt offen lässt. Dagegen kommt eine Umdeutung eines klar gefassten Spruches anhand der Begründung des Bescheides nicht in Betracht (vgl. VwGH vom 2007/18/0327; 2013/05/0164).

Schlagworte

Finanzrecht; Spielplatz-Ausgleichsabgabe; Verfahrensrecht; Zeitbezogenheit; Sach- und Rechtslage; Bescheidspruch; Auslegung; Begründung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1337.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten