Entscheidungsdatum
26.04.2018Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W153 2188700-1/2E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Christoph KOROSEC als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX alias XXXX, StA. Senegal, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 26.01.2018, ZI. 1090045002-151499766, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Christoph KOROSEC als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 alias römisch 40 , StA. Senegal, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 26.01.2018, ZI. 1090045002-151499766, zu Recht erkannt:
A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger des Senegal, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 06.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz.
Bei der niederschriftlichen Erstbefragung vom 06.10.2015 gab er zu seinen Fluchtgründen zusammengefasst an, dass Rebellen in sein Heimatdorf gekommen seien und die Einwohner überfallen hätten. Sie hätten junge Personen mitgenommen und in den Dschungel gebracht, wo sie diese als Rebellen ausgebildet oder getötet hätten. Aus diesem Grund seien der Beschwerdeführer sowie seine Schwester und sein Bruder aus der Heimat geflohen.
Aufgrund der Angaben zu seinem Reiseweg und der vorliegenden
Eurodac-Informationen zu Italien (IT1 ... 11.03.2014) wurde zunächst
ein Konsultationsverfahren mit den italienischen Behörden geführt und Italien stimmte auch der Übernahme des Beschwerdeführers ausdrücklich zu. Nachdem jedoch in weiterer Folge - nach einem Röntgen der linken Hand (AS 111) und einer Altersfeststellung (AS 149 bis 161) - die Minderjährigkeit des Beschwerdeführers zum Asylantragszeitpunkt festgestellt wurde, wurde sein Asylantrag in Österreich zugelassen. Mit Beschluss eines näher bezeichneten Bezirksgerichts vom 24.08.2016 wurde das Magistrat Wien als Kinder- und Jugendhilfeträger des Landes Wien mit der Obsorge des minderjährigen Beschwerdeführers betraut (AS 191 bis 192).
Am 29.11.2017 wurde der Beschwerdeführer vom zuständigen Beamten des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einvernommen.
Es folgen die entscheidungsrelevanten Auszüge aus der Einvernahme:
"...
LA: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Haben Sie gröbere gesundheitliche Probleme?
VP: Nein, ich bin gesund.
LA: Sind Sie in ärztlicher Behandlung? Nehmen Sie irgendwelche Medikamente?
VP: Nein.
LA: Welche Staatsangehörigkeit besitzen Sie?
VP: Ich bin Staatsangehöriger von Senegal.
LA: Besitzen Sie irgendwelche Dokumente, die Ihre Identität bestätigen könnten?
VP: Nein.
LA: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?
VP: Mandinka.
LA: Welcher Religion gehören Sie an?
VP: Ich bin Moslem.
LA: Wo sind Sie geboren?
VP: Ich bin in der Stadt Ziquinchor in der Region Kafountine in der Casamance.
LA: Wo sind Sie aufgewachsen?
VP: Als ich drei Jahre alt war, ist meine Mutter verstorben. Mein Vater brachte mich, dann zu meiner Großmutter nach Gambia, mein Vater selbst kehrte wieder zurück, mein älterer Bruder und zwei ältere Schwestern blieben bei meinem Vater im Senegal. Nachgefragt gebe ich an, dass ich bei meiner Großmutter mütterlicherseits in Basse aufgewachsen bin. Meine Mutter stammte aus Gambia, mein Vater ist Senegalese.
LA: Wann genau haben Sie Gambia verlassen?
VP: 2012, als meine Großmutter verstorben ist, holte mich mein Vater wieder zu sich in den Senegal.
LA: Wo haben Sie danach im Senegal bis zu Ihrer Ausreise gelebt?
VP: In XXXX. Nachgefragt gebe ich an, dass ich im Senegal immer nur in dieser Stadt gelebt habe.VP: In römisch 40 . Nachgefragt gebe ich an, dass ich im Senegal immer nur in dieser Stadt gelebt habe.
LA: Können Sie Ihre letzte genaue Wohnadresse im Senegal angeben?
VP: Ich kann die Straße nicht sagen, ich war nicht so lange dort und weiß nicht, wie die Straße heißt, ich weiß nur, dass ich in der Stadt XXXX gewohnt habe.VP: Ich kann die Straße nicht sagen, ich war nicht so lange dort und weiß nicht, wie die Straße heißt, ich weiß nur, dass ich in der Stadt römisch 40 gewohnt habe.
LA: Wann genau haben Sie den Senegal verlassen?
VP: Am 01.02.2013 habe ich den Senegal verlassen.
LA: Wo waren Sie die letzte Nacht vor Ihrer Ausreise?
VP: Ich war zu Hause, im Haus meines Vaters.
LA: Wer genau wohnte im Haus Ihres Vaters?
VP: Mein Vater und meine älteren Geschwister. Nachgefragt gebe ich an, dass mein Vater nicht mehr geheiratet hat und ich auch keine Halbgeschwister habe.
LA: Haben Sie die Schule besucht?
VP: Ich habe fünf Jahre die Grundschule namens "XXXX" in der Stadt XXXX in Gambia besucht, ich begann im Alter von fünf Jahren mit der Schule.VP: Ich habe fünf Jahre die Grundschule namens "XXXX" in der Stadt römisch 40 in Gambia besucht, ich begann im Alter von fünf Jahren mit der Schule.
LA: Sind Sie verheiratet, haben Sie Kinder?
VP: Ich bin ledig und habe keine Kinder.
LA: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt zu Ihrer Familie?
VP: Ich habe ca. vor einer Woche mit meiner älteren Schwester telefoniert.
LA: Wo genau befindet sich Ihre Familie derzeit?
VP: Die Schwester, mit der ich telefonierte befindet sich in Gambia, meine andere Schwester ist in Angola verheiratet. Ich habe den Senegal gemeinsam mit meinem Bruder verlassen und meinen Bruder in Libyen aus den Augen verloren, ich habe seit damals nichts mehr von meinem Bruder gehört. Mein Vater befindet sich in Guinea-Bissau.
LA: Wie haben Sie bzw. Ihre Familie im Senegal den Lebensunterhalt bestritten?
VP: Mein Vater hat als Tischler gearbeitet und für uns gesorgt.
LA: Was haben Sie für Ihre Ausreise bezahlt?
VP: Ich weiß es nicht, mein Bruder hat alles bezahlt. Nachgefragt gebe ich an, dass mein Bruder zum Zeitpunkt der Ausreise 21 Jahre alt war.
LA: Haben Sie Familienangehörige oder sonstige Verwandte in Österreich?
VP: Nein.
LA: Leben Sie mit jemand in Familiengemeinschaft oder in einer familienähnlichen Lebensgemeinschaft?
VP: Nein.
LA: Haben Sie in Österreich Kurse oder sonstige Ausbildungen absolviert? Wie war das Ergebnis, bzw. was resultierte daraus?
VP: Als ich hergekommen bin, ging es mir sehr schlecht, ich konnte nichts essen. Ich bekam appetitanregende Medikamente, davon wurde ich sehr müde und war deshalb nicht in der Lage die Schule zu besuchen, ich ging lediglich zwei Wochen in die Schule. Letztes Jahr habe ich einen Deutschkurs begonnen, aber nicht fertig gemacht. Derzeit bin ich auf der Warteliste für einen Deutschkurs.
LA: Wie schätzen Sie Ihre Deutschkenntnisse ein?
VP: Wenn sie sprechen, verstehe ich sie ein bisschen, aber Deutsch zu sprechen fällt mir schwer.
LA: Sind bzw. waren Sie in Österreich jemals Mitglied in irgendwelchen Vereinen oder Organisationen?
VP: Nein.
LA: Was machen Sie in Ihrer Freizeit? Wen treffen Sie gewöhnlich?
VP: In meiner Freizeit treffe ich österreichische Freunde, wir gehen Spazieren im Wald, wir unternehmen sehr viel gemeinsam, auch mit Manfred unternehme ich viel.
LA: Schildern Sie bitte alle Gründe, warum Sie Ihr Herkunftsland verlassen haben.
VP: Als ich drei Jahre alt war, ist meine Mutter verstorben, weshalb mich mein Vater zu meiner Großmutter nach Gambia brachte, wo ich bis 2012 wohnte. Als meine Großmutter im Jahr 2012 verstarb, holte mich mein Vater wieder zurück in den Senegal. Als ich bei meinem Vater in der Casamance wohnte, durfte ich nie aus dem Haus, weil mein Vater und meine älteren Geschwister Angst um mich hatten. Es war deshalb gefährlich, weil oft Rebellen in die Stadt kamen und Frauen vergewaltigten und Leute auf der Straße überfielen. Am 1. Februar 2013 bekam ich von meinem älteren Bruder die Erlaubnis, auf einen Fußballfeld zu gehen, um mit Freunden Fußball zu spielen. An diesem Tag kamen die Rebellen in unsere Stadt, um eine Bank zu überfallen. Es kamen viele Rebellen in die Stadt, sie machten sehr viel Lärm, schossen mit ihren Gewehren. Als mein Bruder die Rebellen hörte, wollte mich mein Bruder vom Fußballfeld abholen. An diesem Tag war ein totales Chaos, alle Leute liefen wild herum. Als mein Bruder zum Fußballfeld kam, sagte er, dass wir auch davonlaufen müssten. Er sagte, die Rebellen würden manchmal jüngere Burschen entführen und zwingen, sich den Rebellen anzuschließen. Deshalb sagte mein Bruder, wir müssten uns in Sicherheit bringen. Ich folgte meinem Bruder, wir nahmen ein Taxi, das uns zur Busstation brachte. Von dort sind wir mit dem Bus nach Mali gefahren. Wir hielten uns eine Woche in Mali auf und reisten weiter nach Burkina Faso. Wir sind einige Monate in Burkina Faso geblieben und danach in den Niger gereist, wo wir ebenfalls länger geblieben sind. Von Niger sind wir dann nach Libyen gereist, ich war ca. 14 Jahre alt, als wir dort angekommen sind. In Libyen habe ich meinen Bruder aus den Augen verloren und ich reiste alleine über Italien nach Österreich.
LA: Hätten Sie die Möglichkeit gehabt, außerhalb der Casamance, in einem anderen Teil des Senegal zu leben?