RS Vwgh 2018/3/21 Ra 2017/09/0040

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Veröffentlicht am 21.03.2018
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §12c
AuslBG §4 Abs1
AuslBG §4b

Rechtssatz

Das Beharren auf der Vorlage eines Vermittlungsauftrages ist irrelevant, weil bereits in der Arbeitgebererklärung unzweifelhaft angegeben wurde, die Vermittlung von Ersatzkräften zu wünschen. Damit bedarf es zusätzlich keines weiteren Vermittlungsauftrages mehr, weil das Ziel der Arbeitsvermittlung durch das Arbeitsmarktservice von Amts wegen anzustreben ist (vgl. VwGH 24.1.2014, 2013/09/0070).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017090040.L02

Im RIS seit

21.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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