RS Lvwg 2018/3/27 LVwG-AV-1460/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2018
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

27.03.2018

Norm

NAG 2005 §8 Abs1 Z1
NAG 2005 §11 Abs2 Z2
NAG 2005 §21a
NAG 2005 §41 Abs2 Z4
NAG 2005 §41 Abs4
AuslBG §24

Rechtssatz

Bei einem Transferkapital von zumindest € 100.000,--, der Beschäftigung von neun Arbeitnehmern (davon zwei in Teilzeit), wobei mit einer wesentlichen Steigerung in den nächsten Jahren zu rechnen ist und bei Erzielung eines namhaften Gewinnes ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der Gesellschaft einen für die Beurteilung nach § 24 AuslBG relevanten gesamtwirtschaftlichen Nutzen darstellt.

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Rot-Weiß-Rot-Karte; Unterkunft; Sprachnachweis; Gutachten; gesamtwirtschaftlicher Nutzen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1460.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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