RS Lvwg 2018/3/29 LVwG-AV-1484/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

29.03.2018

Norm

GewO 1994 §16 Abs1
GewO 1994 §16 Abs2
GewO 1994 §18 Abs1
GewO 1994 §19
GewO 1994 §94 Z56
ZugangsvoraussetzungV Reisebüro 2003 §1 Abs1

Rechtssatz

Die fachlichen Kenntnisse iSd § 16 Abs. 2 GewO 1994 beziehen sich auf die für die Ausübung des jeweiligen Gewerbes typischen Handlungen und Tätigkeiten. Dazu zählen auch kaufmännische Fähigkeiten, also jene betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fähigkeiten, die erforderlich sind, um eine selbständige Erwerbstätigkeit gewinnorientiert und damit erfolgversprechend durchführen zu können (GewO Gewerbeordnung, 3. vollständige überarbeitete Auflage, Hermann Grabler, Harald Stolzlechner, Harald Wendl, § 16 Rz 8).

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Befähigungsnachweis; reglementiertes Gewerbe;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1484.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten