Entscheidungsdatum
11.04.2018Norm
BBG §40Spruch
W200 2131826-1/19E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Scherz als Vorsitzende und durch den Richter Dr. Kuzminski sowie den fachkundigen Laienrichter Mag. Halbauer als Beisitzer über die Beschwerde von XXXX , gegen den Bescheid des Sozialministeriumservice, Landesstelle Wien, vom 19.07.2016, PassNr. XXXX, mit dem der Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses abgewiesen wurde, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Scherz als Vorsitzende und durch den Richter Dr. Kuzminski sowie den fachkundigen Laienrichter Mag. Halbauer als Beisitzer über die Beschwerde von römisch 40 , gegen den Bescheid des Sozialministeriumservice, Landesstelle Wien, vom 19.07.2016, PassNr. römisch 40 , mit dem der Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses abgewiesen wurde, zu Recht erkannt:
A)
Die Beschwerde wird gemäß § 1 Abs. 2, § 40 Abs. 1, § 41 Abs. 1, § 42 Abs. 1 und 2,Die Beschwerde wird gemäß Paragraph eins, Absatz 2,, Paragraph 40, Absatz eins,, Paragraph 41, Absatz eins,, Paragraph 42, Absatz eins und 2,
§ 45 Abs. 1 und 2 des Bundesbehindertengesetzes (BBG) idgF als unbegründet abgewiesen.Paragraph 45, Absatz eins und 2 des Bundesbehindertengesetzes (BBG) idgF als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
Der Beschwerdeführer stellte am 21.04.2016 den gegenständlichen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses. Dem Antrag angeschlossen war eine große Anzahl medizinischer Unterlagen. Unter anderem legte der Beschwerdeführer an das Arbeits- und Sozialgericht Wien betreffend eine Klage wegen Pflegegeld eingeholte Sachverständigengutachten vor, konkret ein nervenfachärztliches Gutachten vom 28.04.2016, ein orthopädisches Gutachten vom 24.04.2016, ein allgemeinmedizinisches Sachverständigengutachten vom 22.02.2016 sowie ein Ergänzungsgutachten vom 14.03.2016.
Im vom Sozialministeriumservice (im Folgenden: belangte Behörde) eingeholten Sachverständigengutachten einer Fachärztin für Augenheilkunde vom 31.05.2016 wurde Folgendes ausgeführt:
"Augenbefund nach dem Befund des Augenarztes Dr. Kaminski vom 19.5.16
Visus rechts -0,5sph +0,75cyl10° 0,8
Links +0,25sph +1,0cyl85° 0,8
Beide Augen: VBA radiäre Keratotomie
Cat incip
Fundi Papille oB, Macula oB, hypertone Veränderungen keine diabet Veränderungen
Gesichtsfeld bds oB
Augendruck re 22mmHg li 20mmHg
Diagnose:
Zust. nach refraktiver Hornhaut OP beidseits, Pos. 11.02.0, GdB 0%
Sehverminderung auf 0,8 beidseits Tabelle Kolonne 1 Zeile 1"
Im von der belangten Behörde ebenfalls eingeholten allgemeinmedizinischen Sachverständigengutachten vom 29.06.2016, basierend auf einer Untersuchung am selben Tag, wurde wie folgt ausgeführt:
"(...) Anamnese :
Operationen: Keratotomie beidseits wegen Myopie im 25. Lebensjahr in Moskau (Institut für Augenmikrochirurgie), nach 20 Jahren guter Sehleistung (Presbyopie), auch Cataract senilis, keine Operationsindikation, Glaukom am linken Auge, keine Med., letzte Augendruck 22mmHg links,
Appendektomie ohne Folgeschaden,
Varikozele links, operativ saniert in Moskau im 13. Lebensjahr ohne Folgeschaden,
HNO-Operation, Aspergilomoperation am rechten Sinus ethmoidalis im AKH Wien 2014 mit Erfolg, Aspergilosetherapie,
Diab. mell, seit 2004, Med.; Gliclazid 30 1-0-0, Metformin 500 1-0-0-1, unter Therapie Nüchternblutzucker: 100-160mg%, HbA1c: 5,9% It. Bef. 03/2016, Augen- und Nierenbefund bland, diab.Diab. mell, seit 2004, Med.; Gliclazid 30 1-0-0, Metformin 500 1-0-0-1, unter Therapie Nüchternblutzucker: 100-160mg%, HbA1c: 5,9% römisch eins t. Bef. 03/2016, Augen- und Nierenbefund bland, diab.
Polyneuropathie, Beschwerden: Gangstörung und Schmerzen, Med.:
Lyrica 75 0-0-2,
Bluthochdruck seit 1995, Medikation: Blopress Plus 8 1-0-0, Concor 5 1-0-0, Ramipril 5 1-0- 0, unter Therapie normales Blutdruck-Verhalten, keine Adaptationszeichen dokumentiert, chronische Niereninsuffizienz seit 5 Jahren, letzter Kreatinin 1,67mg% 03/2016, Zustand nach Nephrolithiasis rechts, Provokation eines Steinabganges mittel Schiene im KFJ 2008, derzeit steinfrei, Nierenzyste rechts nachgewiesen, keine Beschwerden,
Hyperlipämie, keine Med.,
Coxarthrose beidseits wegen Übergewicht, keine Operation, keine Operation geplant, Abnützungserscheinungen in der bildgebenden Technik rechts>links, Schmerzen mehr links,
Entfernung eines benignen Rectumpolypen mehrmals ohne Folgeschaden,
Hyperurikämie, keine Med.,
Nik.: 0, Alk: wenig,
Derzeitige Beschwerden:
Wirbelsäulen-Läsion seit 3 Jahren, Bandscheibenvorfall und Ischalgie links, keine Operation, keine motorischen Ausfälle, Beschwerden:
Schmerzen im Lendenwirbelsäulensegment, keine Medikation, Wurzelblockade im KH RST 2013 durch Dr. XXXX , mit Erfolg,Schmerzen im Lendenwirbelsäulensegment, keine Medikation, Wurzelblockade im KH RST 2013 durch Dr. römisch 40 , mit Erfolg,
Depressionen seit 2012, Med.: Cipralex 5, keine Psychotherapie, stat. Behandlung an einer Fachabteilung 06/2012 im SMZ Ost über 2 Wochen,
seit 2012 allergisches Asthma bronchiale, Med.: Singulair 1-0-0, Foster bei Bed.,
Behandlung/en / Medikamente / Hilfsmittel:
Zoldem 10, Sporanox 100, Novalgin, Singulair, Gliclazid 30, Metformin 500, Lyrica 75, Blopress Plus 8, Concor 5, Ramipril 5,
Sozialanamnese:
pensionierter Kinderchirurg in der Ukraine, seit 1992 in Österreich, zuletzt Geschäftsführer bis 2010 (54. Lebensjahr), BU-Pension wegen Depression, AW bezieht nach Ableben der Gattin vor einem Jahr Witwenpension, verwitwet, ein erwachsenes Kind, AW lebt alleine in einer Wohnung in Wien, AW bezieht Pflegegeld Stufe 1 seit 08/2015 rückwirkend anerkannt.
Zusammenfassung relevanter Befunde (inkl. Datumsangabe):
Augenärztlicher Befund vom 19.5.2016, korrigierte Sehleistung rechts 0,8, korrigierte Sehleistung links 0,8, korrigierte Sehleistung beidseits: 1,0, Diagnosen: arterielle Hypertonie, Diabetex,
Befund der Glaukomambulanz des AKH Wien vom 28.2.2012, Diagnosen:
dicke Pachymetrie, linkes Auge geringer Glaukom Verdacht,
augenärztlicher Befund des AKH Wien vom 4.2.2010: Cataracta nuclearis, Tyndall und Zellen negativ, Zustand nach Keratotomie,
Augenbefund des AKH Wien vom 16.9.2008, Diagnose: dicke Hornhaut beidseits, keine okuläre Hypertension, nur geringer Glaukom Verdacht linkes Auge, Cataracta incipiens beidseits, Augendruck: 18 mm/Hg,
allgemein medizinisches Sachverständigengutachten vom 22.2.2016 und Ergänzungsgutachten vom 14.3.2016, Diagnosen: Diabetes mellitus Typ II, diabetische Nephropathie, kompensiert, leichtgradige Niereninsuffizienz, Verdacht auf diabetische Polyneuropathie, metabolische Syndrom, arterielle Hypertonie, Hyperlipidämie, Hyperurikämie, Adipositas, Zustand nach Nierensteinen, unklare Tumore in der Bauchspeicheldrüse, degenerative Veränderung des Stücks- und Bewegungsapparates, Cervicalsyndrom, Bandscheibenprotrusionen L4 bis S1 links, chronische Lumbalgie, chronische Lumboischalgie, links mehr als rechts, Coxarthrose beidseits, Katarakt beidseits, Depression,allgemein medizinisches Sachverständigengutachten vom 22.2.2016 und Ergänzungsgutachten vom 14.3.2016, Diagnosen: Diabetes mellitus Typ römisch zwei, diabetische Nephropathie, kompensiert, leichtgradige Niereninsuffizienz, Verdacht auf diabetische Polyneuropathie, metabolische Syndrom, arterielle Hypertonie, Hyperlipidämie, Hyperurikämie, Adipositas, Zustand nach Nierensteinen, unklare Tumore in der Bauchspeicheldrüse, degenerative Veränderung des Stücks- und Bewegungsapparates, Cervicalsyndrom, Bandscheibenprotrusionen L4 bis S1 links, chronische Lumbalgie, chronische Lumboischalgie, links mehr als rechts, Coxarthrose beidseits, Katarakt beidseits, Depression,
orthopädisches Gutachten vom 24.4.2016 wegen Klage auf Gewährung des Pflegegeldes, Diagnosen: mittelgradige bis deutliche, schmerzhafte Minderung der Schultergelenksbeweglichkeit links und geringe rechts bei magnetresonanztomographisch 03/2016 verifizierten lediglich leichtgradige den degenerativen Veränderungen beidseits und anamnestisch Zustand nach Schulterluxation links vor etlichen Jahren, nativradiologisch nachgewiesenen geringe Polyarthrose beider Hände, chronische linksbetonte Lumboischalgie mit mittelgradige bis deutlicher, schmerzhafter Bewegungseinschränkung der Lendenwirbelsäule bei multisegmentale Osteochondrosen mit punktum Maximum L4 bis S1, magnetresonanztomographisch 02/2016 verifizierten Bandscheibenvorfällen in den Segmenten L4/L5 und L5/S1, sowie sonstigen geringgradigen Aufbrauchserscheinungen, mittelgradige bis deutliche, schmerzhafte Herabsetzung der Hüftgelenksbeweglichkeit links etwas mehr als rechts, bei geringe Coxarthrose beidseits, geringgradige schmerzhafter Funktionseinschränkung der Kniegelenke links mehr als rechts bei geringgradigem arthrotische Veränderungen, mittelgradige bis deutlicher Senkspreizfuß beidseits, Adipositasgrad II, diabetische Polyneuropathie,orthopädisches Gutachten vom 24.4.2016 wegen Klage auf Gewährung des Pflegegeldes, Diagnosen: mittelgradige bis deutliche, schmerzhafte Minderung der Schultergelenksbeweglichkeit links und geringe rechts bei magnetresonanztomographisch 03/2016 verifizierten lediglich leichtgradige den degenerativen Veränderungen beidseits und anamnestisch Zustand nach Schulterluxation links vor etlichen Jahren, nativradiologisch nachgewiesenen geringe Polyarthrose beider Hände, chronische linksbetonte Lumboischalgie mit mittelgradige bis deutlicher, schmerzhafter Bewegungseinschränkung der Lendenwirbelsäule bei multisegmentale Osteochondrosen mit punktum Maximum L4 bis S1, magnetresonanztomographisch 02/2016 verifizierten Bandscheibenvorfällen in den Segmenten L4/L5 und L5/S1, sowie sonstigen geringgradigen Aufbrauchserscheinungen, mittelgradige bis deutliche, schmerzhafte Herabsetzung der Hüftgelenksbeweglichkeit links etwas mehr als rechts, bei geringe Coxarthrose beidseits, geringgradige schmerzhafter Funktionseinschränkung der Kniegelenke links mehr als rechts bei geringgradigem arthrotische Veränderungen, mittelgradige bis deutlicher Senkspreizfuß beidseits, Adipositasgrad römisch zwei, diabetische Polyneuropathie,
Nervenfachärztliches Gutachten vom 28.4.2016, Diagnosen:
Lumboischalgie, linksakzentuiert, Polyneuropathie, Engpasssyndrom beidseits im Handgelenksbereich, rechts > links, und Sulcus ulnaris Syndrom beidseits, rezidivierende depressive Episoden, derzeit mittelgradig ausgeprägte, emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ,
Befundbericht des SMZ Ost vom 28.6.2012, Diagnosen: rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode, chronische Niereninsuffizienz, Adipositas, Diabetes mellitus II, diabetische Polyneuropathie, Schlafapnoe, arterielle Hypertonie,Befundbericht des SMZ Ost vom 28.6.2012, Diagnosen: rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode, chronische Niereninsuffizienz, Adipositas, Diabetes mellitus römisch zwei, diabetische Polyneuropathie, Schlafapnoe, arterielle Hypertonie,
Zustand nach Nephrolithiasis, Hyperlipidämie, multisegmentale Discopathie, Katarakt beidseits, Glaukom links, Coxarthrose beidseits, Zustand nach Polypektomie im Colon 02/2010, Verdacht auf IPMT, Hyperurikämie, Medikation bei der Entlassung: Cipralex 10, Diabetex 850, Concor 2,5, Blopress 4, Thrombo Ass 100, Diabrezide 80, Lasilactone 5/40, Grazax,
Fachärztliche Befund vom 21.6.2012: bitte um dringende stationäre Aufnahme an der psychiatrischen Abteilung des SMZ Ost bei akuter
Suizidalität des schwer depressiven Patienten, Nebendiagnosen:
Diabetes mellitus, Pankreastumor,
Augenbefund des AKH Wien vom 28.2.2012, Diagnose: dicke Pachymetrie, linkes Auge geringer Glaukom Verdacht,
stationär Patientenbrief der HNO-Klinik des AKH Wien vom 24.2.2015, Diagnosen: chronische Sinusitis rechts, Penicillin- und Aspergillusallergie, arterielle Hypertonie, Asthma bronchiale, Diabetes mellitus, chronische Niereninsuffizienz, Zustand nach Appendektomie, Zustand nach Wasserpumpen, Zustand nach Analfissur, Therapie: Perfalgan 1 g, Pantoloc 40, Otrisal, Otrivin, Coidistop Nasenflügeln,
endokrinologischer Befund des AKH Wien vom 11.5.2010, Diagnosen:
Diabetes mellitus Typ 2, arterielle Hypertonie, Adipositas per magna, Coxarthrose, chronische Niereninsuffizienz, Polyneuropathie, Therapieempfehlung: Diabetex 1000, Concor 5, Lasix 40, Thrombo Ass 100, Blopress Plus, Neurontin 300, Diät, Bewegung
urologischer Befund des AKH Wien vom 25.9.2014: größenkonstanter intraduktaler papillärer muziöser Tumor (IPMT) vom Seitenast im Bereich des Caput am Übergang Caput/Corpus und Cauda pankreatis,
Magnetresonanzbefund der Nieren, Zusammenfassung: ein, 5 cm messende, rundliche und scharf begrenzte Läsion der rechten Niere in cranialen drittel frontal ohne Kontrastmittelaufnahme, in erster Linie einer eingebluteten/proteinreichen Zyste entsprechen, unverändert multiple, kleinste (maximal 5 mm) Zysten beider Nieren, unverändert auch der bekannte IPMN vom Seitenasttyp im Caput und im Corpus pankreatis,
Computertomografie der Nieren/Abdomen, Zusammenfassung: neu aufgetretene 0,2 cm im Durchmesser haltendes Konkrement in der unteren Kelchgruppe rechts sowie in der oberen Kelchgruppe links, unveränderte ein 5 cm im Durchmesser haltende Bosniak 2 Zyste am rechten cranialen Nierenpols, unverändert zu Voruntersuchung die hypodense Läsionen im Caput pankreatis mit ein, 5 cm (Differenzialdiagnose: IPMT vom Seitenasttyp/Zyste,
Laborbefund vom 8.10.2010, PSA: 3,4 µ g/l (0-3, 1),
urologischer Befund des KFJ vom 15.6.2005, Diagnose: Bursitis links, Zustand nach ureteroskopischer Steinentfernung rechts vor 2 Wochen,
Diabetes mellitus, Hypertonie, weitere Therapieempfehlung:
Alloprurinol 300, Diabetex 850,
Chirurgischer Befund des AKH Wien vom 8.8.2014 und 25. 7. 2014:
kleine Hämorrhoiden Grad I, Therapie: Scheriproct Supp., Xylocain 2 %, Ciproxin 500, Anaerobex 500,kleine Hämorrhoiden Grad römisch eins, Therapie: Scheriproct Supp., Xylocain 2 %, Ciproxin 500, Anaerobex 500,
Rekto-Koloskopie vom 7.6.2011: Zustand nach Polypenabtragung,
Entlassungsbericht der chirurgischen Klinik des AKH Wien vom 15.8.2008, Diagnose: Hämorrhoiden, Analfissur, Colonpolypen,
Magnetresonanzbefund des Pankreas vom 18.12.2009, Zusammenfassung:
Steatosis hepatis, Traubenthermik konfigurierte vom Hauptgang ausgehende Struktur am Übergang Caput/Corpus pankreatis in 1. Linie eine IPMT vom Seitenasttyp entsprechend, weitere kleinere (5 mm) Strukturen im Bereich des Caput pankreatis ventralseitig, diese in
1. Linie einer IPMT vom Seitenasttyp entsprechen, einzelne winzige corticale Nierenzystchen beidseits,
internistische Befund des AKH Wien vom 15.3.2010: Rektumspolypen, Polypen in Colon transversum und aszendens abgetragen,
lungenfachärztlicher Befund des Otto Wagner Spitals vom 4.3.2016:
pulmonale Aspergillusinfektion, massive erhöhter IgE, bekannte asthmatische Beschwerden seit 2012,
Allergiebefund vom 9.2.2016 (Allergiezentrum Floridsdorf): IgE: 1485 kU/l (bis 100 kU/l) Zusammenfassung Schimmelpilz-Allergie, Hausstaubmilben-Allergie, Katzenepithel- Sensibilisierung, Gräser-und Roggenpollen-Sensibilisierung, amtlichen Antihistaminikum bei Beschwerden verwenden,
HNO-Konsiliarbefund vom 7.3.2016: Verdacht auf Aspergillose,
lungenfachärztliche Befund vom 20.12.2011: leichtes Schlafapnoesyndrom,
neurologischer Ambulanzbrief des Krankenhaus RST vom 20.2.2012:
klinischer Symptomatik nicht Brennen und Kämpfen, die nicht ganz typisch im Sinne einer Claudicatio spinalis sind,
neurologischer Befund des KFJ vom 4.11.2011: Biopsie zum Nachweis einer Small-fiber Neuropathie, kein eindeutiger Hinweis für eine Kleinfaserneuropathie,
neuropathologische Begutachtung vom 28.10.2011, Zusammenfassungsbeurteilung: in den vorliegenden Hautbiopsie in der unteren Extremitäten ergibt sich eine mäßiggradige Reduktion der intraepithelialen Faserdichte, Malis Biopsie von proximalen Anteilen der unteren Extremitäten ist ein Vergleich proximal und distal nicht möglich,
ambulanter Patientenbrief des KFJ vom 7.9.2011, zusammenfassend nicht aus meiner Sicht tatsächlich eine Kleinfaserneuropathie, vermutlich im Rahmen des Diabetes mellitus vor,
Konsiliarbefund der Schmerzambulanz des AKH Wien vom 5.8.2011,
Fragestellung: Discusherniation, Gabapentin/ml wenig Wirkung,
Diagnosen: Lendenwirbelsäule- Degeneration, NPP L5, Verdacht auf sensible Teilläsion L5 links, arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus, Polyneuropathie, periphere arterielle Verschlusskrankheit 1, Fettleber, chronische Gastritis, Katarakt und Glocken beidseits, Carpaltunnelsyndrom rechts > links, Zustand nach Colonpol, Coxarthrose beidseits, Pollinose, Jodallergie, Gicht, Prostatahyperplasie, Adipositas, Nikotinabusus, sensible Polyneuropathie mit burning feet, bei Verdacht auf Small-fiber
Neuropathie, aktuelle Medikation: Concor, Blopress, Alloprurinol, aktuellen, Thrombo Ass 100, Amlodipin, Diabrezide, Diabetex,
Patientenbrief der neurologischen Abteilung des Krankenhaus RST vom 15.6.2011,
Diagnosen: sensible Polyneuropathie mit Burning feet in Abklärung, Verdacht auf Small-fiber Neuropathie, Mikrohämaturie, Diabetes mellitus Typ 2 unter oraler antidiabetischer Behandlung seit 2004, arterielle Hypertonie, Hyperlipidämie, morbide Adipositas, milder Nikotinabusus, Hyperurikämie (Zustand nach Podagra), chronische Niereninsuffizienz (Verdacht auf diabetische Nephropathie), Zustand nach Nephrolithiasis, periphere arterielle Verschlusskrankheit l beidseits, Steatosis hepatis, degenerative Discopathie L3/L4, L4/L5, L5/S1 mit geringer Wurzelreizung S1 links, benigne Prostatahyperplasie, intraduktaler papillärer muziöser des Adenom (IPMNs) in Observatio, chronische Gastritis, Cataracta senilis beidseits, Koblenz, Carpaltunnelsyndrom rechts, incipiente links, seborrhoische Sex (r 10. Kopf, Polypektomie Colon 02/2010, Coxarthrose beidseits, Pollinose, Allergie auf jodhaltige Kontrastmittel (Exanthem), Therapie: Concor 1,25, Blopress 4, Alloprurinol 100, dass und/40, Thrombo Ass 100, Amlodipin 5, Diabrezide, Diabetex 1000, Pronerv,
neurologischer Befund des AKH Wien vom 25.3.2011, zusammenfassend besteht eine Sensibilitätsstörung an den Füßen deutliche Linksbetonung, wobei seit einigen Jahren degenerative Veränderungen der Lendenwirbelsäule mit Diskusprotrusionen mit Schwerpunkt L5 sowie ein Diabetes mellitus und eine arterielle Hypertonie bekannt sind,
Neurologischer Befund des AKH Wien vom 4.3.2011, Diagnosen:
Polyneuropathie, Diabetes mellitus Typ II, arterielle Hypertonie,Polyneuropathie, Diabetes mellitus Typ römisch zwei, arterielle Hypertonie,
Zusammenfassung und Verlauf: ideologisch nicht definitive begehrte Polyneuropathie, auf Wunsch des Patienten Lumbalpunktion, weitere
Medikation: Concor 1,25, Blopress 2, Amlodipin 5, Alloprurinol 100, Thrombo Ass 100,
Neurochirurgische Befund des AKH Wien vom 15.9.2010: es bestehen Dysästhesien, keine radikuläre Schmerzen, keine Paresen, keine Sensibilitätsstörung, welcher einem Dermatom zuzuordnen wäre, insgesamt spricht der Befund für eine diabetische Polyneuropathie ohne Teilkomponenten einer Wurzelkompression im Bereich der Lendenwirbelsäule,
neurologischer Befund vom 10.5.2010: klinisch betontes incipientes Polyneuropathiesyndrom, Burning feet, geringer radikuläre Reiz S1 links, Carpaltunnelsyndrom beidseits, Sulcus ulnaris Syndrom beidseits, elektroneurographisch nicht nachweisbares incipientes Polyneuropathiesyndrom an den unteren Extremitäten beidseits, klinisch weiterhin Burning feet beidseits, Versuch mit Restex abgelehnt,
Nervenleitgeschwindigkeitsmessung vom 27.4.2010,
Beurteilung: Carpaltunnelsyndrom rechts und incipientes Carpaltunnelsyndrom links, Sulcus ulnaris Syndrom beidseits, an den unteren Extremitäten elektrophysiologischer derzeit kein Hinweis auf Neuropathie, elektromyographisch keine Denervationszeichen
Nervenleitgeschwindigkeitsmessung vom 19.1.2009,
Beurteilung: Carpaltunnelsyndrom rechts und incipientes Carpaltunnelsyndrom links, an den unteren Extremitäten elektrophysiologischer derzeit kein Hinweis auf Neuropathie,
neurologischer Befund vom 22.12.2008, vor Diagnosen: Adipositas, Nierensteine, Diabetes mellitus Levis, Hypertonie, Hyperurikämie, aktuelle Diagnose: symmetrisches beinbetontes Polyneuropathiesyndrom, medikamentöse Therapie: Pronerv, Folsan 5, Gabapentin 300,
orthopädischer Befund vom 7.4.2016,
Diagnose: degenerative Veränderung der Lendenwirbelsäule, Diskusprotrusion L2/L3, Rhizarthrose beidseits, Bursitis achiallis links, Acromioclavikulargelenkes Arthrose beidseits, Impingement bei der Schultern, incipiente Coxarthrose beidseits, suboptimale Hüftkopf Überdachung, Diskusprolaps L4/L5, Diskusprolaps L5/S1, incipiente Retropatellararthrose beidseits, Varusgonarthrose beidseits, Erguss MCP1 +2 beidseits, Achille benign links, deutliche Osteochondrosen der Lendenwirbelsäule, punktum Maximum L4 bis S1, deutliche Ansatztendinopathie linke Supraspinatussehne, Tangierung der Nervenwurzeln S1 links, Bandscheiben Sequester L4/L5 rechts, Zustand nach Luxation der rechten Schulter,
Zuweisung des orthopädischen Facharzt zur orthopädischen Ambulanz und zur Rheumaambulanz,
Magnetresonanzbefund beider Schultergelenke vom 25.3.2016,
Ergebnis: geringfügig raumfordernde mäßig aktive Enthesiopathie am Acromioclavicutargelenk, milde Tendinopathie der Supraspinatussehne, weitgehend symmetrische Akromionform jeweils Prädisposition für ein subacromiales Impingement, wie West geringe begleitende Bursitis subdeltoidea-subacromialis, incipiente glenohumerale Arthrose, kein Nachweis einer Rotatorenmanschettenruptur,
Sonographie Befund vom 1.3.2016: deutliche Ansatztendinopathie,
Röntgenbefund beider Kniegelenke vom 1.3.2016: incipiente medialbetonte Femorotibialarthrose und geringe Retropatellararthrose beidseits, geringe hebräische Arthrosen, incipiente Rhizarthrose und Radiocarpalarthrose beidseits,
Magnetresonanzbefund der Lendenwirbelsäule vom 17.2.2016:
linksseitig beschriebene Bandscheibenherniationen im Segment L5/S1,
Magnetresonanzbefund der Lendenwirbelsäule vom 2.7.2013: minimale rechts mediolaterale Protrusionen L2/L3, ganz flachbogiger, links mediolaterale, die dorsalen ebenfalls links asymmetrische Osteophyten leicht übertragen der Bandscheibenvorfall L4/L5 mit leichte Engerstellung des linken Neuroforamens, breiter links mediolaterale asymmetrische Diskusprolaps L5/S1 mit Beteiligung der Nervenwurzeln S1 links,
Röntgenbefund vom 9.2.2016 mit Darstellung der Lendenwirbelsäule und beider Schultergelenke: Osteochondrose mit punktum Maximum L4 bis S1, geringe Intervertebral Arthrosen L4 bis S1, der linke Hüftkopf minimal höher stehend, geringe Coxarthrose und Sacroiliacalgelenksarthrose beidseits, geringe Omarthrose rechts mehr als links, mäßige Acromioclaviculargelenksarthrose rechts, geringer links, kleine periartikulärer Verkalkungen rechts,
Laborbefund vom 18.12.2015:
geringgradige Anämie mit Hämoglobin 13,3 p/dl (13,5-18,0), Leukozytose (geringgradig): 10,31 T/I (4,0-10,0), Kreatinin: 1,450 mg% (0,7 1,2), Harnsäure: 8,9 mg% (3,4-7,0), Glukose: 159 mg% (74-109), erhöhter Blutfettspiegel, CRP: 0,74 mg% (<0,5), HbA1c: 5,8 % (4-6),
Arbeitsunfähigkeitsmeldung vom 21.5.2014 über Arbeitsunfähigkeit vom 19.5.2014 bis 24.7.2014
unfallchirurgischer Befund vom 19.5.2014, Diagnosen: Prellung des rechten Unterschenkels, Läsion des Musculus gastrocnemius rechts,
Behandlungsgrad physikalische Therapie zwischen 3.5.2011 und 9.6.2011
Patientenbrief der urologischen Abteilung des AKH Wien vom 29.3.2000, Diagnosen: chronische Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus seit 2000, diabetische Polyneuropathie, arterielle Hypertonie, Zustand nach Nephrolithiasis, Hyperlipidämie, multisegmentale Discopathie, Katarakt beidseits, Glaukom links, Coxarthrose beidseits, Zustand nach Polypektomie im Colon 02/2010, Verdacht auf IPMT, unklare CK-Erhöhung, Zustand nach Podagra, Hyperurikämie, derzeitige Medikation: Diabetex 1000, Nasenatmung 5/40, Amlodipin 5, Thrombo Ass 100, Diabrezide, Blopress 16, Alloprurinol 10, ConcorS, Ramipril 5, Pronerv,
Untersuchungsbefund:
Allgemeinzustand: guter Allgemeinzustand,
Ernährungszustand: guter Ernährungszustand,
Größe: 175 cm Gewicht: 121kg Blutdruck: 125/75
Klinischer Status - Fachstatus:
Kopf: Zähne: saniert, Lesebrille, Zustand nach Tonsillektomie, Sensorium frei, Nervenaustrittspunkte unauff.,
Hals: keine Einflussstauung, Schilddrüse schluckverschieblich, Lymphknoten o.B.,
Thorax: symmetrisch, Fassthorax, Gynäkomastie,
Herz: normal konfiguriert, Herztöne rein, keine pathologischen Geräusche,
Lunge: vesikuläres Atemgeräusch, Basen gut verschieblich, son. Klopfschall,
Wirbelsäule: Halswirbelsäule frei beweglich, Kinn-Jugulum-Abstand 2cm, seichte linkskonvexe Skoliose der Brustwirbelsäule, AW gibt an sich nicht nach vor beugen zu können, Fingerbodenabstand von 30cm wird demonstriert, thorakaler Schober 30/32cm, Ott: 10/12cm, Hartspann der Lendenwirbelsäule, Wärmemieder wird getragen,
Abdomen: weich, über Thoraxniveau, Hepar und Lien nicht palpabel, keine Resistenz tastbar, blande Narbe nach Varikozele links,
Nierenlager: beidseits frei,
obere Extremität: frei beweglich, Globalfunktion und grobe Kraft beidseits erhalten, Nacken- und Kreuzgriff möglich,
untere Extremität: frei beweglich bis auf endlagige schmerzbedingte Flexionsstörung des linken Hüftgelenkes, krepitierendes Reiben beider Kniegelenke bei festem Bandapparat, seitengleicher Umfang beider Kniegelenke: 44cm, keine signifikante Involutionsatrophie der Unterschenkelmuskulatur, Umfang des rechten Unterschenkels: 46,5cm (links: 46cm), keine Ödeme, keine trophischen Hautstörungen, Reflex lebhaft auslösbar, Babinski negativ, Zehen- und Fersengang möglich
Gesamtmobilität - Gangbild:
leicht hinkendes Gangbild, keine Gehhilfe erforderlich, verwendet eine Stützkrücke zur Sicherung,
Status Psychicus:
zeitlich und örtlich orientiert, ausgeglichene Stimmungslage, normale Kommunikation möglich
Ergebnis der durchgeführten Begutachtung:
Lfd. Nr.
Bezeichnung der körperlichen, geistigen oder sinnesbedingten Funktionseinschränkungen, welche voraussichtlich länger als sechs Monate andauern werden: Begründung der Positionsnummer und des Rahmensatzes:
Pos. Nr.
GdB %
01
degenerative Veränderung der Wirbelsäule, Bandscheibenschädigung im Lendenwirbelsäulensegment unterer Rahmensatz, da keine maßgeblichen neurologischen Defizite vorliegen
02.01.02
30
02
nicht insulinpflichtiger Diabetes Mellitus oberer Rahmensatz, da zwar mit oraler Therapie befriedigende Stoffwechsellage erzielt werden kann, jedoch bereits Sekundärschäden diabetische Polyneuropathie, diabetische Nephropathie) objektivierbar sind,
09.02.01
30
03
Schmerzhaftigkeit in mehreren großen Gelenken, insbesondere der Schulter-, Knie- und Hüftgelenke oberer Rahmensatz, da mehrere große Gelenke betroffen sind, jedoch nur endlagige Funktionsstörung objektivierbar ist
02.02.01
20
04
mäßiger Bluthochdruck
05.01.02
20
05
Polyneuropathie eine Stufe über dem unteren Rahmensatz, da ständiges Therapieerfordernis besteht
04.06.01
20
06
Asthma bronchiale bei Zustand nach Aspergillose oberer Rahmensatz, da ständige Medikation angewendet werden muss, jedoch keine signifikante Oxygenierungsstörung nachweisbar; inkludiert mildes Schlafapnoesyndrom
gz 06.05.01
20
07
Depression eine Stufe über dem unteren Rahmensatz, da unter Kombinationstherapie stabil
03.06.01
20
08
Niereninsuffizienz, Nierenzysten eine Stufe über dem unteren Rahmensatz, da mäßig erhöhte Nierenfunktionsparameter und mildes Therapieerfordernis besteht, jedoch keine Behandlungswürdige renale Anämie vorliegt
gz 08.01.04
20
09
Noduli haemorrhoidales, Fissura ani unterer Rahmensatz, da milde Klinik
07.04.17
10
10
Zustand nach refraktiver Hornhautoperation beidseits, Sehverminderung auf 0,8 beidseits
11.02.01 Tab. Kolonne 2, Zeile 1
0
Gesamtgrad der Behinderung 30 v.H.
Begründung für den Gesamtgrad der Behinderung:
Das führende Leiden unter If. Nr. 1) wird durch die Gesundheitsschädigung unter If. Nr. 2) bis 10) nicht erhöht, da kein maßgebliches ungünstiges Zusammenwirken besteht.Das führende Leiden unter römisch eins f. Nr. 1) wird durch die Gesundheitsschädigung unter römisch eins f. Nr. 2) bis 10) nicht erhöht, da kein maßgebliches ungünstiges Zusammenwirken besteht.
Folgende beantragten bzw. in den zugrunde gelegten Unterlagen diagnostizierten Gesundheitsschädigungen erreichen keinen Grad der Behinderung:
Tumoröse Veränderungen im Bereich der Bauchspeicheldrüse unter Beobachtung ohne therapeutische Konsequenz bedingt keinen Grad der Behinderung.
Übergewicht, erhöhter Blutfett- und Harnsäurespiegel stellen zwar einen Risikofaktor dar, erreichen jedoch keinen Grad der Behinderung
(...)"
Mit nunmehr angefochtenem Bescheid des Sozialministeriumservice vom 19.07.2016 wurde der Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses mangels Vorliegen der Voraussetzungen abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass das durchgeführte Beweisverfahren einen Gesamtgrad der Behinderung von 30 vH ergeben habe. Dem Bescheid war als Beilage das eingeholte Gutachten als Bescheidbestandteil angeschlossen.
In der dagegen erhobenen Beschwerde führte der Beschwerdeführer aus, dass der befasste Gutachter nicht unabhängig, sondern für das Sozialministeriumservice tätig gewesen sei. Weiters wurde unter Anschluss dementsprechender Unterlagen ausgeführt, dass er lt. Sigmund Freud Privatuniversität (gemeint die Diagnosestraße der MA 40) und dem ihn behandelnden Facharzt für Psychiatrie arbeitsunfähig sei (AS 100 [Beilage 2] und vgl. Beilage 3 und 4). Diese Schätzungen stünden im Widerspruch zu Schätzung von Dr. XXXX , der seinen Gesundheitszustand als "... kann trotz ihrer/seiner Funktionsbeeinträchtigung mit Wahrscheinlichkeit auf einem geschützten Arbeitsplatz oder in einem Integrativen Betrieb ... einer Erwerbstätigkeit nachgehen" eingeschätzt hat. Wahrscheinlich hätte Dr. XXXX die Einschätzungen der SFU und vom behandelnden Psychiater nicht gesehen. Er verwies auf die vom Arbeits- und Sozialgericht Wien eingeholten Gutachten (vgl. AS 104 - 123 [vgl. Beilage 5,6, und 7]), und dass er seit 2015 eine Witwenpension und Pflegegeld Stufe 1 erhalte. Der Grund für die Antragstellung sei ein Ausweis gemäß § 29b StVO. ("Ich habe starke Schmerzen, wenn ich noch ein paar hundert Meter zu Fuß gehen, in der Nähe meiner Heimat ist sehr oft keine Parkplätze, und ich bin mit dem Auto gezwungen weit von meinem Haus zu parken. Das verursachte mir starke Schmerzen in den Hüftgelenken, linke Hüfte und Rücken. Mehr davon, ich habe oft schweres Podagra Angriffe (gemeint: Schmerzattacken aufgrund Gicht) auf linke oder beide Füße. In diesem Fall bewegen noch wenige Meter macht mir schwer, sehr starke Schmerzen. Und wenn ich zu dieser Zeit zu Fuß gehen sogar hundert Meter - es ist Folter für mich.