Gbk 2018/1/24 B-GBK II/94/18

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Veröffentlicht am 24.01.2018
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Diskriminierungsgrund

Weltanschauung

Diskriminierungstatbestand

Beruflicher Aufstieg

Text

 

Die Gleichbehandlungskommission des Bundes

Senat II

hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBI. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Planstelle „einer Direktorin/eines Direktors am BG/BRG X, …“, auf Grund der Weltanschauung gemäß § 13 Abs 1 Z 5 B-GlBG diskriminiert worden sei, folgendes

G u t a c h t e n

beschlossen:

Die Nichtberücksichtigung der Bewerbung von A um die Planstelle „einer Direktorin/eines Direktors am BG/BRG X“ stellt keine Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung gemäß § 13 Abs 1 Z 5 B-GlBG dar.

B e g r ü n d u n g

Der Antrag von A langte am … bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Folgendes wurde ausgeführt: Sie habe sich fristgerecht für die Planstelle „einer Direktorin/eines Direktors am BG/BRG X“ beworben. Nach dem Einreichen ihrer Unterlagen beim Landesschulrat für X (LSR X), nach Durchlaufen des Assessment-Centers (AC), nach dem Hearing und allen anderen erforderlichen Bewerbungsmaßnahmen habe sie bei der Akteneinsicht beim LSR X, erfahren, dass sie trotz ihrer eindeutig besseren Berufsbiographie und höheren Qualifikationen im Reihungsvorschlag des politisch besetzten Kollegiums des LSR X, für die Leitung des BG/BRG X nur Zweitgereihte sei.

Hinsichtlich dieses Reihungsvorschlages sei dem Kollegium des LSR X nach Betrachtung aller angeführten Kriterien und nachgewiesenen Kompetenzen der beiden Bewerberinnen Folgendes vorzuwerfen: dass der Reihung unsachliche Überlegungen in Richtung Ämterpatronage zugrunde liegen, objektiv belegte Fakten seien ignoriert oder kleingeredet worden, um das gewünschte Ergebnis irgendwie herleiten zu können.

Es liege der Verdacht nahe, dass es sich bei diesem Reihungsvorschlag des politisch besetzten Kollegiums des LSR X um eine Diskriminierung auf Grund der Weltanschauung handle, denn bei den vorletzten Personalvertretungswahlen (PV-Wahlen) im Jahr … habe sie mittels einer von ihr angeführten Gegenliste am … Bundesrealgymnasium X die damals amtierende, von der Österreichische Professoren Union (Die ÖPU ist ein Wahlbündnis für die Personalvertretungswahlen im Bereich der Allgemein bildende höhere Schule (AHS)) gestellte Dienststellenausschuss-Vorsitzende zur Abwahl gebracht und zwar mit einer …%igen Mehrheit (… zu … Stimmen). Da diese abgewählte Kollegin auch auf der AHS-Fachausschuss (FA) X-Liste für die ÖPU kandidiert habe, habe der damalige ÖPU-AHS-FA Vorsitzende … alles andere als eine Freude mit ihr gehabt. Dieses offensichtlich parteipolitisch motivierte Ressentiment habe sich ebenso auf seine Nachfolgerin … übertragen, welche genauso vehement wie ihr Vorgänger sowohl im AHS-FA X als auch im Kollegium des LSR X massiv gegen ihre Bestellung am BG/BRG X eingewirkt habe.

Des Weiteren verweise sie auf das in der Ausschreibung angeführte Ende der Einreichfrist von Unterlagen. Dieses sei bis längstens … gewesen. Ihrer Mitbewerberin sei es dennoch möglich gewesen nach Ablauf dieser Frist Qualifikationen zu erwerben. Im Gegensatz dazu sei ihr die Teilnahme an einer solchen PH-Leiterqualifikationsausbildung von der Präsidentin des LSR X quasi verwehrt worden.

Dem Antrag angeschlossen waren neben der Ausschreibung, der Reihungsvorschlag des LSR X, ein E-Mail von A an den LSR betreffend des Schulmanagementkurses, eine Stellungnahme von A betreffend dem Reihungsvorschlag und ein Zeitungsartikel der „…“.

Auf Ersuchen der B-GBK nahm die Amtsführende Präsidentin des LSR X … mit … wie folgt Stellung: „Für das Auswahlverfahren für die Besetzung der Stelle einer Direktorin/eines Direktors am BG/BRG X wurden die im § 207 BDG genannten Auswahlkriterien und angeforderten Ernennungserfordernisse herangezogen und gesetzeskonform abgehandelt. Die im Schreiben vom … von A aufgestellten Behauptungen entbehren jeglicher sachlicher Grundlage….“

Mit der Stellungnahme des LSR X wurde u.a. der Reihungsvorschlag der Amtsführenden Präsidentin des LSR X vom … an die B-GBK übermittelt. Darin wurde darauf hingewiesen, dass die dritte Bewerberin ihre Bewerbung zurückgezogen habe, da sie mit einer Leitungsfunktion in einer anderen Schule betraut worden sei. Somit habe es für die ausgeschriebene Planstelle nur zwei Bewerberinnen gegeben A und B. Der Reihungsvorschlag erhielt eine tabellarische Gegenüberstellung der erforderlichen besonderen Kenntnisse und Qualifikationen der Kandidatinnen:

„1.: Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz

Leitungskompetenz

B

A

Leitung von SCHILFs an verschiedenen Schulen

Leitung von Arbeitsgruppen SKRDP und VWA

Leitung von Schulveranstaltungen im Ausland

Leitung von Projektwochen

Leitung der Nachmittagsbetreuung

Leitung: Tag der offenen Tür

Leitung von Projektwochen

Personalvertretungsobfrau

Jugendleiterin beim …verein

 

Leitung Festprogramm …

 

Organisationstalent

B

A

Fachkoordinatorin für Französisch

Organisation Tag der offenen Tür

Fachkoordinatorin für Musik

Organisation von schulischen Projekten

Organisation Veranstaltungen beim …verein

Organisation Arbeitsgruppen SKRDP und VWA

Organisation des Festprogramms an der Schule

Mitgestaltung diverser Ausstellungen

Personalentwicklungskompetenz

B

A

Ausbildung von Jugendlichen beim …verein

Leadership: Frauen — Führen — Schulen

Personalentwicklungsstrategie für Führungskräfte

Lehrgang Mentorinnenausbildung

Lehrgang Betreuungslehrer im UP

Lehrgang Betreuungslehrer im UP

Lehrgang Mentorinnenausbildung

 

Lehrgang: Train the Trainer

 

Hohe soziale Kompetenz

B

A

Klassenvorstand

Klassenvorstand

Fachkoordinatorin für Musik

Tätigkeit in der Personalvertretung

Fachkoordinatorin für Französisch

Mitglied im SGA

2.: Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen

Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement

B

A

Arbeitsgruppe zur SKRDP und VWA

Mitglied Steuerungsgruppe

Arbeitsgruppe zur Stundenplanerstellung

Leitung von Projektwochen

Projekt Schulung zur VWA an anderen Schulen

ÖKS — Projekte über drei Jahre

Leitung von Projektwochen

Organisation von schulischen Projekten

Projekt Aufbau der Nachmittagsbetreuung

Projekte mit Volksschulen und BHS

Mitglied im Qualitätsteam der Schule

 

Projekt Festprogramm an der Schule

 

Organisation von Trekkingreisen weltweit

 

Organisation Schüleraustausch mit franz. Schule

 

Organisation Schüleraustausch mit ital. Schule

 

IKT-Grundkompetenz

B

A

Keine Angaben

Keine Angaben

3.: Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen

Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen

B

A

Jugendleiterin beim österreichischen …verein

Kooperationspartnerin KF Universität X

Lehrtätigkeit in der außerschulischen Erwachsenenbildung

Berufserfahrung als Textildruckzeichnerin

Organisation von Trekkingreisen weltweit

Mitarbeit bei ProTalent

Zusammenarbeit mit Reisebüros

Lektorin an …universität

Zusammenarbeit mit Reiseveranstalter

Referentin an Kunsthochschule X

Zusammenarbeit mit Konsulaten

Ausstellungsbeteiligungen

4.: Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management

Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management

B

A

Konfliktmanagement

Lehrgang Training for the Job

Gender & Diversity Management

Leadership: Frauen — Führen — Schulen

Dialogische Führung - Kommunikation und Dialog im Schulalltag

Einführung in das systemische Coaching

Personalentwicklungsstrategie für Führungskräfte

Stärke statt Macht (Workshop mit …)

Burnout-Stressmanagement

Früherkennung und Krisenintervention

NLP Basisseminar

Selbstvertrauen und soziale Kompetenz

Train the Trainer Lehrgang

Selbstmanagement nach dem Zürcher — Ressourcen-Modell

Lehrgang: Systemische Schulentwicklungsberatung

Lehrgang für Betreuungslehrer im UP

Mentorinnenausbildung

Mentorinnenausbildung

Lehrgang für Betreuungslehrer im UP

 

Selbstmanagement nach dem Zürcher —Ressourcen-Modell

 

5.: Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung

Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung

B

A

Leitung des Festprogramms …

Leitung: Tag der offenen Tür

 

Personalvertretungsobfrau

Kompetenzen als

B

A

Mentorin

Mentorin

Betreuungslehrerin für UP

Betreuungslehrerin für UP

Systemische Schulentwicklerin

Expertin für Kriseninterventionen

Konfliktmanagerin

Expertin für systemisches Coaching

Kommunikatorin

Medienkompetenz

Personalentwicklerin

Expertin für Drogen- und Gewaltprävention

Expertin für NLP

 

Expertin für Suizidpräventation

 

zertifizierte Glückslehrerin

 

Gemäß der Aufzählung nach § 207 f Abs. 2 Ziffer 1 Beamtendienstrechtsgesetzes (BDG) erfüllt B die angeführten fachspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten im weitergehenden Ausmaß als die Mitbewerberin, weshalb gemäß den Bestimmungen des BDG eine Erstreihung von B zu erfolgen hat.

Eine vergleichende Analyse der weiteren Auswahlkriterien gemäß § 207 f BDG ergäbe folgendes Ergebnis: Hinsichtlich der im § 207 f Absatz 2 Ziffer 2 und 3 zu Grunde gelegten Kriterien wird festgestellt, dass beide Bewerberinnen gemäß:

§ 207 f Absatz 2 Ziffer 2 lit. a über eine ausgezeichnete Dienstbeurteilung verfügen.

§ 207 f Absatz 2 Ziffer 2 lit. b sich in der Erfüllung administrativer Aufgaben bestens bewährt haben.

Die erbrachten Leistungen können wie folgt dargestellt werden:

Zu Ziffer 2: Erfüllung pädagogischer und administrativer Aufgaben:

·     In pädagogischer Hinsicht verfügen beide Kandidatinnen über ausgezeichnete Dienstbeurteilungen, die ihnen überdurchschnittliche Erfolge in Unterricht und Erziehung attestieren. Alle Beurteilungskriterien des Berichts der Dienstlichen Leistungen wurden bei beiden Kandidatinnen erheblich überschritten.

·     Administrative Tätigkeiten der Gegenüberstellung:

Anmerkung: Nachdem sich Tätigkeiten beider Kandidatinnen (Mitarbeit bei Stundenplanerstellung, Mithilfe Lehrfächerverteilung etc.) in verschiedenen Bereichen widerspiegeln, wird auf eine erneute Aufzählung verzichtet und weitere wesentliche Tätigkeiten aufgezählt:

B

A

… — … Leitung der Nachmittagsbetreuung

Klassenvorstand

Klassenvorstand

Kustodentätigkeit

Fachkoordinatorin

Organisation Kunstvermittlungsprojekten

Leitung von Sportwochen

Kooperationspartnerin mit … Universität

Organisation Schüleraustausch

Seit … Fachkoordinatorin BE

… — … Fachkoordinatorin für Musik und Französisch

Mitglied verschiedener Arbeitsgruppen

Mitarbeit und Organisation von schulischen Großprojekten

Mitarbeit und Organisation von schulischen Großprojekten

Resümee: Gemäß dieser Aufstellung nach BDG § 207 f Abs. 2 Ziffer 2 lit, b sind beide Kandidatinnen hervorragend geeignet, allerdings hat B durch die Implementierung und Leitung der Nachmittagsbetreuung in diesem Bereich höhere Kompetenzen bewiesen.

Weitere Kenntnisse und Fähigkeiten, die gemäß § 207 f Absatz 2 Ziffer 3 BDG zu subsumieren sind, finden gemäß Verordnung des Landesschulrates Berücksichtigung und werden im folgenden Punkt aufgelistet:

Gegenüberstellung der Kandidatinnen in tabellarischer Form:

B

A

 

Arbeit in der Interessensvertretung als Vorsitzende des DA am X

Zertifizierte Glückslehrerin

Mitglied im SGA

NLP Basis Seminar

Lehramtsprüfung für Hauptschulen für Bildnerische Erziehung

Studienabschluss Hochschule für Musik und darstellende Kunst und Romanistik an der …Universität

Studienabschluss an der …Universität für Kunstgeschichte und Deutsche Philologie

Erweiterungsstudium Italienisch Lehramt an der Romanistik der …Universität

Studienabschluss an der …Universität

Leitung von SCHILF-Veranstaltungen zur VWA an zahlreichen … Gymnasien

Lektorentätigkeit an der … Universität für Pädagogische Professionalisierung

Resümee:

In der Gegenüberstellung der besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die nicht in der Ausschreibung angeführt wurden und gemäß Z1 nicht zu berücksichtigen waren, ergibt sich folgendes Bild:

B hat ein vollständiges Lehramtsstudium und ein Erweiterungsstudium absolviert, hat sich in ihrer Führungskompetenz professionalisiert und eine breite Erfahrung in der Lehrtätigkeit an der AHS. A hingegen hat eine Berufsausbildung, eine Ausbildung als Hauptschullehrerin, ein Diplomstudium und ein Lehramtsstudium. Beide Kandidatinnen sind in der Lehrerfortbildung tätig. In Hinblick auf eine Leitungsfunktion sind beide Bewerberinnen gleich geeignet, beide haben im Bereich Leadership Fortbildungen besucht. A hat in ihrer Tätigkeit als Personalvertreterin Erfahrung gesammelt und Kompetenz bewiesen.

II.) Verordnung des Landesschulrates für X

Die in der Verordnung des Landesschulrates für X vom … geforderten Verfahrens Bestimmungen wurden eingehalten.

Auswahlkriterien, welche lt. Verordnung anzuwenden sind, Darstellung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, welche für die angestrebte Leitertätigkeit relevant sind:

1.     Berufsbiografie

Die Angaben zur Berufsbiografie wurden überprüft und für richtig befunden.

Die Aufstellung hält fest, dass beide Bewerberinnen in allen wesentlichen Tätigkeitsfeldern (Schulmanagement, Pädagogik, Qualitätsmanagement, Fortbildung/Ausbildung, und schulnahe Tätigkeitsbereiche) im Bereich Schule Aktivitäten entwickelt und Erfahrungen gesammelt haben.

Im direkten Vergleich zeigt sich, dass beide Bewerberinnen beinahe gleichauf liegen. Im Fortbildungsbereich liegt B vor allem durch den Abschluss eines Lehrgangs zur Schulentwicklung vorne (siehe zusätzliche Ausbildungen unter „besondere Kenntnisse und Qualifikationen"), während hingegen A durch die Tätigkeit in der Personalvertretung Erfahrungen und Kompetenzen gesammelt hat.

2.     Assessment-Center

Name

Datum

AC-Bewertung

Gesamtkalkül

B

1,6

Sehr gut geeignet

A

1,3

Sehr gut geeignet

Beide Kandidatinnen sind sehr gut geeignet.

3.  Anhörungsverfahren an der Schule

Entsprechend der Verordnung wurde am … das Anhörungsverfahren an der Schule durchgeführt. Nach dem Hearing haben Lehrer/innen, Eltern und Schüler in einem eigenen Meinungsbildungsprozess eine Stellungnahme erarbeitet und dem LSR übermittelt

Zu folgenden Themen wurden Fragen gestellt:

1.   Führungsstil und Schulklima

2.   Vorstellungen zur weiteren Entwicklung der Schule

3.   Spezifische Schwerpunkte der Schule

B hat konkretere Vorstellungen von der Zukunft der Schule, wobei sie als „Hauskandidatin" hier sicher einen Vorteil hat. A hat die Schule vor dem Anhörungsverfahren besucht und konnte einen Eindruck von Schulleben gewinnen. Ihre Vorstellungen sind eher allgemein gehalten und in der Beantwortung der Fragen blieben konkrete Punkte offen. in der Präsentation und Vorstellung der eigenen Person gelang es B ihre Präsentations- und Kommunikationskompetenz deutlich zu zeigen: Im Eingangsstatement wurden die Begriffe Begeisterung, Wertschätzung, Leistung, Zielorientiertheit und Training in einer kreativen Art und Weise angesprochen. A sprach von ihrer reichen Erfahrung, ihrem kreativen Denken, von Empathie, strategischem Denken und der Bedeutung der Schulpartnerschaft. Im Vergleich der Kandidatinnen präsentierte sich B eindeutig kreativer, konkreter, strukturierter und führungskräftiger als A.

4.   Stellungnahmen der Personalvertretungsgremien

a)Dienststellenausschuss der Lehrerlinnen

Beim Hearing am … waren 39 von 52 Kolleginnen und Kollegen anwesend, Etliche Kolleginnen und Kollegen waren krankheitshalber entschuldigt oder Begleiter/innen auf einer Sprachwoche. Bei der Abstimmung der Lehrer/innen stimmte eine klare Mehrheit der Anwesenden, nämlich 28 Personen (72%) für B, 10 Personen stimmten für A (26 %) und eine Person stimmte ungültig. 25% der Kolleginnen und Kollegen waren aus den genannten Gründen nicht anwesend.

Die Stellungnahme begründet die Entscheidung folgendermaßen:

1.  Führungsstil: B beschreibt ihren angestrebten Führungsstil als dialogisch und situativ, wichtige Grundelemente für sie sind Fördern und Fordern, ein positiv besetzter Leistungsbegriff, Freiräume, Eigenständigkeit und menschliche Wärme. Besonders hervorgehoben werden die Klarheit und Transparenz in B Führungsvorstellungen, die glaubhaft vermittelt wurden.

2.  Vorstellungen zur weiteren Entwicklung der Schule und zukünftige spezifische Schwerpunkte

B hält einen spezifischen Schwerpunkt, der sich vom Angebot der umliegenden Schulen abhebt, für wichtig. Die … beginnende Semestrierung könnte zum Nachschärfen des Schulprofils genutzt werden. Als Ansatz für einen möglichen, noch gemeinsam zu erarbeitenden Schwerpunkt würden sich ihrer Meinung nach Gesundheit und Sport anbieten.

Verstärkte Sporteinheiten (mehr Sportangebote vor oder nach der Schule, ev. Sportklasse, „…"-Einheiten in den Unterricht einbauen „.), gesunde Ernährung und Lebensweise sowie Mentaltraining (sich Ziele setzen, Stressbewältigung, Resilienz...) sollen Schüler/innen zur mehr Leistungsfähigkeit verhelfen und sie zu ausgewogenen Persönlichkeiten heranreifen lassen.

Das vergrößerte Angebot für Schüler/innen macht es notwendig, dass die Verteilung der Werteinheiten mit allen Betroffenen besprochen und im Konsens beschlossen wird.

B ist sehr klar auf alle vom SGA und dem Publikum gestellten Fragen eingegangen und hat diese konkret, einerseits mit Weitblick und andererseits mit Einblick in die örtliche Schullandschaft, beantwortet, B hat ihre fachliche Kompetenz und ihre Führungsqualitäten nicht nur außerschulisch, z.B. als Bergführerin und Koordinatorin beim …verein, sondern auch innerschulisch vielfach unter Beweis gestellt, z.B.:

· durch ihre Mitarbeit am Entwicklungsplan der Schule sowie in der Steuergruppe

· durch den Aufbau und die langjährige Leitung der Nachmittagsbetreuung

·    durch ihre Tätigkeit als Multiplikatorin für Fortbildungen zur VWA und ihren Einsatz für eine optimale Vorbereitung der NRP

·    durch Leitung von Sprach- und Sportwochen und Schikursen

· durch ihre Betreuertätigkeit für Unterrichtspraktikant/inn/en

·    durch ihre langjährige Tätigkeit als Fachkoordinatorin

B wird in unserem Kollegium für ihre Kommunikations- und Vermittlungsfähigkeit, ihr Eintreten für klare Werte und Transparenz, ihren Fleiß, ihre Begeisterungsfähigkeit, ihren klaren Blick, ihre anteilnehmende Ruhe und Gelassenheit und ihre absolute Unbestechlichkeit sehr geschätzt.

Auf A wird in der Stellungnahme nicht eingegangen.

b.)Stellungnahme der Elternvertretung

Der Elternverein des BG/BRG X hat hinsichtlich der Bewerbung von A und B für das Amt der Direktorin am … beraten und einstimmig für B gestimmt. Die Elternvertreter halten fest, dass sich beide Kandidatinnen bei ihrer Bewerbung für das Amt der Schulleiterin hervorragend präsentiert haben und dass beide aus Sicht des Elternvereines auf Grund ihrer beruflichen Kenntnisse und Zusatzausbildungen auch alle fachlichen Qualitäten dazu haben. Die Wahl fand öffentlich im Kreis der Vorstandsmitglieder statt. Begründet wird die Entscheidung für B mit der von B präsentierten Klarheit und der Vielfalt der Ideen in ihrer Darstellung zur Zukunft der Schule. Positiv vermerkt wird, dass B konkrete und realistische Lösungsansätze dargestellt hat. Auf A wird in der Stellungnahme nicht weiter eingegangen.

c.)Stellungnahme der Schülerinnenvertretung

Die Schülerinnenvertretung des BG/BRG X hat nach interner Diskussion B als geeignetere Kandidatin für Schulleitung an der AHS X befunden.

Folgende Argumente waren ausschlaggebend für die Entscheidung:

·    Ihre Vision eines schulspezifischen Schwerpunktes in Richtung Sport/Gesundheit

·    B ist unter den Schülerinnen für ihre hohe Zielstrebigkeit und ihr Engagement auch außerhalb des Regelunterrichts bekannt.

·    Ihr selbstbewusstes Auftreten und ihre hervorragenden Präsentationsfähigkeiten sind von hoher Relevanz für kommende Schulveranstaltungen.

Auf A wird in der Stellungnahme nicht näher eingegangen.

d) Fachausschuss für Bundeslehrer an AHS

Der Fachausschuss hat sich in seiner Sitzung am … ausführlich mit der Bewerbung um die Stelle eines Direktors/einer Direktorin am BG/BRG X befasst und übermittelt folgende Stellungnahme zu den Bewerberinnen B und A und reiht die Kandidatinnen wie folgt:

1        B

2.       A

In der Zusammenfassung wird die Reihung folgendermaßen begründet:

Laut Bewerbungsunterlagen erscheinen beide Bewerberinnen für die Leitung einer Schule in etwa gleichermaßen qualifiziert. B verfügt über Erfahrungen mit dem deutschen Schulwesen, A mit dem Berufs- und Pflichtschulwesen in Osterreich. A erfüllt die Anstellungserfordernisse für Höhere Schulen seit … durch den Abschluss der Studien für Kunstgeschichte und Deutsch sowie Bildnerische Erziehung. B unterrichtet seit dem Abschluss des Lehramtsstudiums für Französisch und Musikerziehung … am BG/BRG X und beendet … ihr Erweiterungsstudium für Italienisch. Beide engagieren sich außerschulisch - A im künstlerisch-kreativen Bereich, B im sportlichen Bereich und als Reiseleiterin. Beiden wird … durch eine Dienstbeurteilung attestiert, dass sie den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten haben. Beide erreichen im AC-Verfahren im Rahmen der Entscheidungshilfen ein sehr gut geeignet. Die Präsentation und Diskussion der Vorstellungen über die angestrebte Leitungstätigkeit im Rahmen des Hearings an der Schule ist daher aus der Sicht des Fachausschusses in diesem Fall von entscheidender Bedeutung. Das Lehrerkollegium am BGIBR

Quelle: Gleichbehandlungskommisionen Gbk, https://www.bmgf.gv.at/home/GK
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