Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFA-VG 2014 §21;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/18/0496Rechtssatz
Es bestehen keine Zweifel daran, dass der Gesetzgeber jene Normen des BFA-VG 2014, die sich als verfahrensrechtliche Bestimmungen darstellen, im Kontext der neu geschaffenen Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Rechtsstufe als Sondernormen zum sonst für die VwG geltenden Verfahrensrecht verstanden wissen wollte (vgl. VwGH 30.6.2016, Ra 2016/19/0072, Rn. 37). Gegen die Schaffung von solchen, auf die Besonderheiten im asylrechtlichen Zulassungsverfahren Bedacht nehmenden Sondernormen bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Art. 136 Abs. 2 dritter Satz erste Alternative B-VG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018180001.J04.1Im RIS seit
19.04.2018Zuletzt aktualisiert am
20.04.2018