RS Lvwg 2018/4/5 LVwG-435-1/2016-R5

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

05.04.2018

Norm

WRG 1959 §107 Abs1
AVG §42 Abs1
AVG §42 Abs1a

Rechtssatz

Erfolgt die Kundmachung der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren (hier: für einen Kraftwerksbau) in einer Gratis-Lokalzeitung, die nicht in allen Gemeinden entlang der Gewässerstrecke, an der für die Parteistellung infrage kommende Wassernutzungsberechtigte liegen, zugestellt (verbreitet) wird, bietet diese Kundmachungsform nicht ausreichend Gewähr dafür, dass auch Wassernutzungsberechtigte außerhalb des Verbreitungsgebietes der Zeitung (hier: im unteren Gewässerlauf) von der Anberaumung der Verhandlung Kenntnis erlangen.

Schlagworte

Kundmachung Verhandlung Wasserrecht, Lokalzeitung, Unterlieger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2018:LVwG.435.1.2016.R5

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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