TE Bvwg Erkenntnis 2018/4/3 W202 2172715-1

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Veröffentlicht am 03.04.2018
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Entscheidungsdatum

03.04.2018

Norm

AsylG 2005 §10
AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §46
FPG §52
FPG §55
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.03.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2025
  3. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 28.02.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch

W202 2172715-1/2E

W202 2172715-2/2E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard SCHLAFFER als Einzelrichter über die Beschwerden von XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard SCHLAFFER als Einzelrichter über die Beschwerden von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Indien, zu Recht erkannt:

A)

I.) In Erledigung der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.09.2017, Zl. 115768701-170739887, wird der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Fristversäumnis als unzulässig zurückgewiesen.römisch eins.) In Erledigung der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.09.2017, Zl. 115768701-170739887, wird der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Fristversäumnis als unzulässig zurückgewiesen.

II.) Die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.07.2017, Zl. 115768701-170739887 wird gemäß §§ 3, 8, 10, 57 AsylG idgF, § 9 BFA-VG sowie §§ 46, 52 und 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.römisch zwei.) Die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.07.2017, Zl. 115768701-170739887 wird gemäß Paragraphen 3, 8, 10, 57, AsylG idgF, Paragraph 9, BFA-VG sowie Paragraphen 46, 52 und 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgangrömisch eins. Verfahrensgang

Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, stellte am 23.06.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde dazu am folgenden Tag durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes niederschriftlich einvernommen.

Zu seinem Fluchtgrund brachte der Beschwerdeführer vor, dass sein Vater, sein Bruder und er Mitglieder der XXXX gewesen seien, sie hätten Werbung für sie gemacht, aus diesem Grund sei sein Vater vor eineinhalb Jahren vergiftet und vor einem Jahr sei sein Bruder erstochen worden. Wer die Täter seien, wisse er nicht, er habe sich nicht mehr sicher in Indien gefühlt und habe das Land verlassen. Er habe keine weiteren Gründe hinsichtlich seiner Asylantragstellung. Im Falle einer Rückkehr habe er Angst um sein Leben.Zu seinem Fluchtgrund brachte der Beschwerdeführer vor, dass sein Vater, sein Bruder und er Mitglieder der römisch 40 gewesen seien, sie hätten Werbung für sie gemacht, aus diesem Grund sei sein Vater vor eineinhalb Jahren vergiftet und vor einem Jahr sei sein Bruder erstochen worden. Wer die Täter seien, wisse er nicht, er habe sich nicht mehr sicher in Indien gefühlt und habe das Land verlassen. Er habe keine weiteren Gründe hinsichtlich seiner Asylantragstellung. Im Falle einer Rückkehr habe er Angst um sein Leben.

Der Beschwerdeführer habe 12 Jahre die Grundschule besucht, er bekenne sich zum Hinduismus und sei zuletzt als Politiker tätig gewesen. Seine Eltern und sein Bruder seien verstorben. Er sei mittels Schiff in ein ihm unbekanntes Land gebracht worden, danach sei er über den Landweg bis hierher gelangt.

Im Zuge seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 04.07.2017 gab der Beschwerdeführer im Wesentlichen Folgendes zu Protokoll:

" . . .

LA: Verstehen Sie heute den Dolmetscher gut?

VP: ja

LA: Haben Dolmetsch oder VP gegen eine der anwesenden Personen aufgrund einer möglichen Befangenheit oder aus sonstigen Gründen irgendwelche Einwände?

VP: Keine

Dolmetsch: Keine

LA: Werden Sie in Ihrem Verfahren vertreten?

VP: nein

Dem VP wird Wasser angeboten. Wird angenommen. Dem VP wird gesagt, dass er die Einvernahme jederzeit unterbrechen kann, sollte er eine Pause benötigen.

Ich werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen kann.

LA: Haben Sie eine aktuelle Telefonnummer oder Email-Adresse für eventuelle Rückfragen?

Telefon: XXXXTelefon: römisch 40

Alle Anwesenden werden gebeten, ihre Mobiltelefone auszuschalten bzw. lautlos zu schalten.

LA: Fühlen Sie sich heute psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen?

VP: ja

LA: Sind Sie gesund?

VP: nein - alles ok

LA: Befinden Sie sich zurzeit in ärztlicher Behandlung/Therapie oder nehmen Sie Medikamente?

VP: nein

LA: Haben Sie ansteckende Krankheiten?

VP: nein

Es folgt eine kurze Darstellung des bisherigen Ablaufs des Verfahrens, eine Belehrung, Grund und Ablauf der nunmehrigen Einvernahme werden mitgeteilt.

(Antrag: 23.06.2017, PI Bad Deutsch Altenburg - AGM 25.06.2017, Zulassung Verfahren: 24.06.2017)

...................

LA: Haben Sie die Belehrung verstanden?

VP: ja

Sie haben bei der Polizei eine Erstaufnahme (24.06.2017) gehabt, in der Sie Angaben über Ihre Person, den Fluchtgrund und die Reiseroute nach Österreich getätigt haben. Von der Behörde wurde festgestellt, dass Österreich für Ihren Fall zuständig ist. Die heute Einvernahme dient der Beweisführung Ihrer Angaben und zur Feststellung ob und aus welchen Gründen Ihnen Österreich Schutz gewähren soll/muss.

LA: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht?

VP: ja

LA: Wurden diese korrekt protokolliert und wurde Ihnen das Protokoll rückübersetzt?

VP: ja

LA: Haben Sie damals den Dolmetscher gut verstanden?

VP: ja

LA: Ist Ihr Name richtig geschrieben? ( XXXX )LA: Ist Ihr Name richtig geschrieben? ( römisch 40 )

VP: ja

LA: Wann sind Sie geboren?

VP: XXXXVP: römisch 40

LA: Wo sind Sie geboren?

VP: XXXX , Haryana, Indien, IndienVP: römisch 40 , Haryana, Indien, Indien

LA: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

VP: Ror ist meine Kaste

LA: Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?

VP: Indien

LA: Welcher Religion gehören Sie an?

VP: Hinduismus

LA: Besitzen Sie einen Reisepass oder haben Sie Dokumente, aus denen Ihre Identität hervorgeht oder können Sie solche besorgen oder sich schicken lassen?

VP: ich habe einen Reisepass - ich habe ihn nicht dabei

LA: Wo ist er?

VP: im Dorf XXXXVP: im Dorf römisch 40

LA: Haben Sie hier einen Ausweis oder Dokument aus Ihrer Heimat?

VP: nein

LA: ein Foto oder Kopie?

VP: nein

LA: Haben Sie weitere Beweismittel (Dokumente, Urkunden, Zeugnisse, ...) vorzulegen, bzw. geltend zu machen - aus Ihrer Heimat, von Ihrer Reise, aus Österreich?

VP: nein

LA: Wo lebten Sie bis zu Ihrer Ausreise aus "Indien" (Adresse)?

VP: XXXX , XXXX , Haryana, Indien - es gibt keine Straßennamen oder HausnummerVP: römisch 40 , römisch 40 , Haryana, Indien - es gibt keine Straßennamen oder Hausnummer

LA: Was war dort (Haus/Wohnung/Eigentum/Miete)?

VP: ein eigenes Haus - es ist unseres

LA: Was war Ihre letzte Tätigkeit vor Ihrer Ausreise - Was haben Sie gemacht (Arbeit/Ausbildung/etc.)?

VP: Politiker

LA: Was haben Sie da gemacht?

VP: ich bin ein Mitglied einer internationalen Partei

LA: Wie heißt diese Partei?

VP: XXXXVP: römisch 40

LA: Haben Sie Geld für Tätigkeit bekommen?

VP: nein ich habe kein Geld erhalten

LA: Von was haben Sie gelebt?

VP: ich habe Landbesitz

LA: Wie viel Land besitzen Sie?

VP: 5 "Kile" das sind 8 bis 9 Kanal

LA: Welche Ausbildung haben Sie (Schule/Beruf), wo und in welchen Zeitraum machten Sie diese?

VP: ich habe die Grundschule mit 12 Klassen besucht. Berufsausbildung habe ich keine - ich habe als Landwirt zu Hause gearbeitet

LA: Welche Sprachen sprechen Sie?

VP: Hindi, ein bisschen Englisch

LA: Können Sie lesen und schreiben und in welchen Sprachen können Sie das?

VP: Hindi und ein bisschen Englisch

LA: Sind Sie verheiratet/verlobt/geschieden/verwitwet?

VP: ledig

LA: Haben Sie Kinder?

VP: nein

LA: Erzählen Sie mir von Ihren Eltern (Aufenthaltsort/Beruf/etc.)?

VP: Meine Eltern sind verstorben

LA: Wann?

VP: ca. vor einem halben Jahr - zuerst mein Vater danach meine Mutter

LA: Was war die Todesursache?

VP: Mein Vater hat sehr viel Alkohol getrunken - jemand hat Gift in seinen Alkohol getan

LA: Wie alt war Ihr Vater?

VP: zwischen 50 und 55

LA: Warum ist Ihre Mutter gestorben?

VP: sie hat sehr am Tod von meinem Vater gelitten

LA: Wie alt war Ihre Mutter?

VP: ca. 55

Namen:

Vater: XXXXVater: römisch 40

Mutter: XXXXMutter: römisch 40

LA: Haben Sie Geschwister - Brüder/Schwestern?

VP: ich hatte einen Bruder - er ist vor kurzem verstorben

LA: Name und Alter vom Bruder?

VP: XXXX , er war 25 Jahre altVP: römisch 40 , er war 25 Jahre alt

LA: Wann und warum ist er gestorben?

VP: er ist vor einem Jahr verstorben - warum er gestorben ist, das weiß ich nicht

LA: Wo ist er verstorben?

VP: in Karnal

LA: Ihr Bruder und Ihr Vater heißen mit Familiennamen XXXX - Sie XXXX - warum?LA: Ihr Bruder und Ihr Vater heißen mit Familiennamen römisch 40 - Sie römisch 40 - warum?

VP: meine Eltern haben mir den Namen gegeben

LA: ist es nicht üblich in Indien, dass Vater und Sohn den gleichen Familiennamen haben?

VP: es ist eigentlich nicht üblich - meine Eltern haben mir einfach diesen Namen gegeben haben. XXXX sind eigentlich die mit dem Turban - diese geben " XXXX " als Familiennamen weiter - bei uns ist das nicht soVP: es ist eigentlich nicht üblich - meine Eltern haben mir einfach diesen Namen gegeben haben. römisch 40 sind eigentlich die mit dem Turban - diese geben " römisch 40 " als Familiennamen weiter - bei uns ist das nicht so

LA: Haben Sie im Heimatland noch weitere Verwandte?

VP: einen Onkel mütterlicherseits und einen Onkel väterlicherseits - mit dem habe ich keinen Kontakt

LA: Der Onkel mütterlicherseits - wie heißt er - wo wohnt er - was arbeitet er?

VP: XXXX , XXXX , ImmobilienmaklerVP: römisch 40 , römisch 40 , Immobilienmakler

LA: XXXX ist wie weit von XXXX ?LA: römisch 40 ist wie weit von römisch 40 ?

VP: 20 Kilometer

LA: Haben Sie zu jemanden in Ihrer Heimat Kontakt?

VP: nein

LA: Warum nicht?

VP: nein ich habe keinen Kontakt

LA: Warum nicht?

VP: ich möchte nicht gerne anrufen

LA: Haben Sie Verwandte in Österreich?

VP: keine

LA: Haben Sie Bekannte, Freunde in Österreich?

VP: nein

LA: Haben Sie Familienangehörige im EU-Raum: (einschließlich Norwegen, Island und Schweiz)?

VP: keine

LA: Erzählen Sie mir von Ihrer Reise von Indien nach Europa - wo es begonnen hat und die Strecke?

VP: ich bin von XXXX mit dem Schiff losgefahren - danach bin ich an einem Wald angekommen. Danach haben Sie mich nach Österreich gebracht.VP: ich bin von römisch 40 mit dem Schiff losgefahren - danach bin ich an einem Wald angekommen. Danach haben Sie mich nach Österreich gebracht.

LA: Was war das für ein Schiff?

VP: weiß ich nicht

LA: Wie groß war es?

VP: (überlegt) sowie ein großes Schiff am Meer - nur kleiner

LA: Wie lange waren Sie auf diesem Schiff?

VP: (überlegt) 3 Tage

LA: in welchem Land sind Sie an Land - vom Schiff gegangen?

VP: das weiß ich nicht

LA: Von dort sind Sie wie weiter - wie sind Sie weiter transportiert worden?

VP: zu Fuß

LA: nach Österreich?

VP: hier nach Österreich bin ich mit dem Auto angekommen

LA: wie lange sind Sie zu Fuß gegangen?

VP: 10 bis 11 Tage durchgehend - 3 bis 4 Monate haben sie mich in einem Haus gehalten

LA: in welchem Land war dieses Haus?

VP: das weiß ich nicht

LA: in dieses Haus sind Sie zu Fuß gekommen?

VP: ja

LA: von diesem Haus zu Fuß weiter oder mit dem Auto?

VP: wieder zu Fuß - es war in einem Wald

LA: Wie lange waren Sie da unterwegs?

VP: 8 bis 9 Tage

LA: Wann haben Sie Indien verlassen (Datum)?

VP: ca. vor 6 Monaten

LA: Wie viel kostete die Reise?

VP: 8000 $

LA: Woher hatten Sie die Mittel?

VP: es war das ganze Einkommen von der Landwirtschaft

LA: Was haben Sie angebaut?

VP: Reis und Weizen

LA: hatten Sie auch Tiere?

VP: 2 Büffel für Milch

LA: Aus welchem Grund suchten Sie in Österreich um Asyl an? Schildern Sie möglichst ausführlich und konkret Ihre Flucht- und Asylgründe! (Freie Erzählung)

VP: ich war in Indien in Gefahr - ich hatte Angst, nachdem mein Bruder und Vater gestorben sind - dass ich auch ermordet werden. - das ist alles - das ist auch der Grund warum ich hier her gekommen bin.

LA: Warum wissen Sie, dass Ihr Vater ermordet wurde?

VP: In seinen Alkohol wurde Gift gemischt - es war eine Art Kugel - Medikament - im Glas.

LA: Wo ist das passiert?

VP: in XXXXVP: in römisch 40

LA: Wo genau?

VP: in XXXX ist eine Produktionsstätte für Alkohol - dort ca. 500 Meter entferntVP: in römisch 40 ist eine Produktionsstätte für Alkohol - dort ca. 500 Meter entfernt

LA: Was hat er dort gemacht?

VP: er hat meistens Alkohol von dort getrunken - er war ein richtiger Alkoholiker - er hat von dort immer Alkohol getrunken

LA: Von wem wurde er ermordet?

VP: das weiß ich nicht

LA: Warum soll er ermordet worden sein?

VP: er war auch in der Politik

LA: Was hat er gemacht?

VP: er war auch ein Mitglied von XXXXVP: er war auch ein Mitglied von römisch 40

LA: Was hat er für diese Partei gemacht?

VP: er hat öffentliche Reden für diese Partei gemacht

LA: Welche Funktion hatte er in der Partei?

VP: er war nur ein Mitglied - er hat nur die Reden gehalten

LA: Wer ist der Chef von dieser Partei?

VP: XXXXVP: römisch 40

LA: ist er vom Dorf, von der Provinz der Chef in dieser Partei?

VP: von Haryana

LA: Wer ist der Chef der Partei in XXXX und in XXXX ?LA: Wer ist der Chef der Partei in römisch 40 und in römisch 40 ?

VP: BJP ist zurzeit in XXXX und in XXXX die stärkste ParteiVP: BJP ist zurzeit in römisch 40 und in römisch 40 die stärkste Partei

LA: Wer ist von XXXX in XXXX und in XXXX der Chef?LA: Wer ist von römisch 40 in römisch 40 und in römisch 40 der Chef?

VP: XXXXVP: römisch 40

LA: Wie oft hat Ihr Vater diese Reden gehalten?

VP: das weiß ich nicht genau - er hat sehr oft Reden gehalten -ich war auch ab und zu dabei.

LA: Bei welchen Gelegenheiten waren diese Reden?

VP: es wurden immer Reden über die Partei gehalten

LA: Was wurde da geredet?

VP: wir haben über XXXX geredet und dass die Partei sehr gut istVP: wir haben über römisch 40 geredet und dass die Partei sehr gut ist

LA: Warum ist die Partei sehr gut?

VP: ich bin bei der Partei - deshalb weiß ich, dass sie sehr gut ist

LA: ich bin nicht bei der Partei - wie würden Sie mir erklären warum ich XXXX wählen soll?LA: ich bin nicht bei der Partei - wie würden Sie mir erklären warum ich römisch 40 wählen soll?

VP: ich würde es so erklären, dass XXXX ein guter Führer ist, BJP und Congress Partei haben nichts Gutes geleistet.VP: ich würde es so erklären, dass römisch 40 ein guter Führer ist, BJP und Congress Partei haben nichts Gutes geleistet.

LA: Was hat XXXX Gutes geleistet?LA: Was hat römisch 40 Gutes geleistet?

VP: alles was sehr teuer war hat XXXX extrem vergünstigt.VP: alles was sehr teuer war hat römisch 40 extrem vergünstigt.

LA: Wie haben Sie erfahren, dass Ihr Vater vergiftet wurde?

VP: Als ich dort ankam, habe ich ein Medikament gesehen

LA: Hat ein Arzt die Vergiftung festgestellt?

VP: nein - es kam kein Arzt

LA: Waren Sie bei der Polizei deshalb?

VP: (überlegt) nein war ich nicht - in der Nacht habe ich einen Anruf erhalten - dann bin ich dorthin gegangen - mit meinem Vater war noch ein Mann dort

LA: Wohin sind Sie gegangen?

VP: dorthin zur Alkoholproduktionsstätte

LA: Wer hat Sie angerufen?

VP: ein Mann der auch gerade in XXXX warVP: ein Mann der auch gerade in römisch 40 war

LA: Kennen Sie diese

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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