RS Lvwg 2018/1/5 LVwG-AV-1063/001-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.01.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

05.01.2018

Norm

MSG NÖ 2010 §8 Abs1
ABGB §231 Abs3

Rechtssatz

Bei Ansprüchen auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung handelt es sich um zeitraumbezogene Ansprüche, für welche nicht die im Zeitpunkt der Erlassung der Entscheidung geltende Rechtslage schlechthin maßgebend ist, sondern eine zeitraumbezogene Beurteilung.

Schlagworte

Sozialrecht; Mindestsicherung; Selbsterhaltungsfähigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1063.001.2016

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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