RS Lvwg 2018/1/24 LVwG-AV-56/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

24.01.2018

Norm

BAO §227
BAO §227a Z1

Rechtssatz

Das Gesetz (und zwar auch nicht § 227a Z1 zweiter Satz BAO) ermächtigt die Behörde nicht zur Teilung einer einheitlichen Erledigung in einen als Bescheid geltenden Teil (Mahngebühr) und einen nicht bescheidmäßigen Teil (Mahnung) mit unterschiedlichen Rechtsfolgen und Rechtsmitteln.

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenschuld; Mahnschreiben; Zahlungsverpflichtung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.56.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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