RS Lvwg 2018/1/16 LVwG-S-1603/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

16.01.2018

Norm

ZustG §11
RHStRÜbk Eur 2005 Art5 Abs3

Rechtssatz

Aus § 11 Abs. 1 Zustellgesetz ergibt sich eine abgestufte Reihenfolge, die bei der Prüfung, ob eine entsprechende Zustellung in einen anderen Staat möglich und zulässig ist, anzuwenden ist (vgl. VwGH Ra 2015/11/0097, mit Verweis auf Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely, Österreichisches Zustellrecht, 2. Auflage, Rz 2 f. zu § 11 ZustellG). Entscheidend sind daher in erster Linie bestehende internationale Vereinbarungen.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Verfahrensrecht; Straferkenntnis; Zustellung; Sprache; Übersetzung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1603.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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