TE Bvwg Erkenntnis 2018/3/12 L504 2187134-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 12.03.2018
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Entscheidungsdatum

12.03.2018

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §18 Abs1 Z3
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55 Abs1a
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.03.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2025
  3. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 28.02.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 18 heute
  2. BFA-VG § 18 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 18 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. BFA-VG § 18 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. BFA-VG § 18 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. BFA-VG § 18 gültig von 13.06.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2014
  7. BFA-VG § 18 gültig von 01.01.2014 bis 12.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  8. BFA-VG § 18 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch

L504 2187134-1/6E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. ENGEL als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , XXXX geb., StA. Türkei, vertreten durch RA Mag. Trusnovic u. Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.01.2018, Zl. XXXX , zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. ENGEL als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , römisch 40 geb., StA. Türkei, vertreten durch RA Mag. Trusnovic u. Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.01.2018, Zl. römisch 40 , zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß § 3 , 8 , 57, AsylG 2005 idgF, § 10 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG idgF, §§ 52 Abs 2 Z 2 u. Abs 9, 46, 55 Abs 1a FPG idgF, § 18 BFA-VG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 3, , 8 , 57, AsylG 2005 idgF, Paragraph 10, AsylG 2005 idgF in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG idgF, Paragraphen 52, Absatz 2, Ziffer 2, u. Absatz 9, 46, 55, Absatz eins a, FPG idgF, Paragraph 18, BFA-VG als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrenshergangrömisch eins. Verfahrenshergang

1. Die beschwerdeführende Partei [bP] stellte nach nicht rechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet am 04.03.2016 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [BFA) einen Antrag auf internationalen Schutz.

Es handelt sich dabei um einen Mann, welcher seinen Angaben nach Staatsangehöriger der Türkei mit sunnitischem Glaubensbekenntnis ist, der Volksgruppe der Kurden angehört und aus XXXX stammt.Es handelt sich dabei um einen Mann, welcher seinen Angaben nach Staatsangehöriger der Türkei mit sunnitischem Glaubensbekenntnis ist, der Volksgruppe der Kurden angehört und aus römisch 40 stammt.

Anlässlich der Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 04.03.2016 gab die beschwerdeführende Partei unbescheinigt an, sie heiße XXXX , sei am XXXX geboren, komme aus XXXX und gehöre der sunnitischen Glaubensrichtung an. Ihren türkischen Reisepass habe sie auf der Flucht verloren. Sie habe die Türkei am 29.02.2016 mit einem Lkw verlassen.Anlässlich der Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 04.03.2016 gab die beschwerdeführende Partei unbescheinigt an, sie heiße römisch 40 , sei am römisch 40 geboren, komme aus römisch 40 und gehöre der sunnitischen Glaubensrichtung an. Ihren türkischen Reisepass habe sie auf der Flucht verloren. Sie habe die Türkei am 29.02.2016 mit einem Lkw verlassen.

Zum Ausreisemotiv befragt, gab sie an:

"Nach der Wahl waren immer wieder Polizisten im Dorf. Dabei starben auch einige Freunde von mir. Meine Eltern wollten, dass ich in Sicherheit bin und haben mich nach Österreich geschickt, weil sie wissen, dass hier schon Freunde meiner Familie leben und es denen gut geht und ich hier in Sicherheit sein werde."

Im Falle einer Rückkehr befürchte die bP, dass sie in den Krieg ziehen müsse. Sie wolle aber nicht kämpfen, sie wolle in Frieden leben.

Mit Schreiben vom 15.06.2016 teilte das Landeskriminalamt Wien mit, dass im Zuge der Vollziehung einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung in der Strafsache gegen eine andere Person, im Zuge dessen die bP nächst dem Eingang angetroffen und einer Personenkontrolle unterzogen wurde. Da bei der bP Suchtmittel vorgefunden wurde, wurde diese vorläufig festgenommen. Bei der Hausdurchsuchung der oa. Wohnung wurde ein türkischer Reisepass und ein türkischer Personalausweis, beide lautend auf XXXX , XXXX geboren, vorgefunden. Den Lichtbildern nach handelte es sich dabei zweifelsfrei um die bP, die sich im Asylverfahren bisher als XXXX ausgegeben hatte. Gegenüber dem Landeskriminalamt gestand die bP ein, dass sie bislang im Asylverfahren eine falsche Identität angegeben hat.Mit Schreiben vom 15.06.2016 teilte das Landeskriminalamt Wien mit, dass im Zuge der Vollziehung einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung in der Strafsache gegen eine andere Person, im Zuge dessen die bP nächst dem Eingang angetroffen und einer Personenkontrolle unterzogen wurde. Da bei der bP Suchtmittel vorgefunden wurde, wurde diese vorläufig festgenommen. Bei der Hausdurchsuchung der oa. Wohnung wurde ein türkischer Reisepass und ein türkischer Personalausweis, beide lautend auf römisch 40 , römisch 40 geboren, vorgefunden. Den Lichtbildern nach handelte es sich dabei zweifelsfrei um die bP, die sich im Asylverfahren bisher als römisch 40 ausgegeben hatte. Gegenüber dem Landeskriminalamt gestand die bP ein, dass sie bislang im Asylverfahren eine falsche Identität angegeben hat.

Am 05.09.2017 wurde die bP beim Bundesamt im Asylverfahren einvernommen:

Die absichtliche Vortäuschung einer falschen Identität begründete die bP damit, dass ihr Freunde dazu geraten hätten, weil sie so größere Chancen habe hier zu bleiben.

Sie sei bereits am 19.02.2016 mit dem Flugzeug in den Kosovo gereist und am 27.02.2016 in Österreich illegal eingereist. Sie habe 2015 in XXXX standesamtlich geheiratet. Die Ehegattin lebe noch dort. Die bP habe als Frisör gearbeitet. Zu ihrer Situation im Herkunftsstaat gab sie im Wesentlichen Folgendes an:Sie sei bereits am 19.02.2016 mit dem Flugzeug in den Kosovo gereist und am 27.02.2016 in Österreich illegal eingereist. Sie habe 2015 in römisch 40 standesamtlich geheiratet. Die Ehegattin lebe noch dort. Die bP habe als Frisör gearbeitet. Zu ihrer Situation im Herkunftsstaat gab sie im Wesentlichen Folgendes an:

"[...]

F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

A: Ich bin Kurde.

F: Welche Religionszugehörigkeit haben Sie?

A: Ich bin Moslem, Alevit.

F: Wie lautet Ihr Familienstand?

A: Ich bin verheiratet.

F: Wie lautet der Name Ihrer Frau?

A: XXXX .A: römisch 40 .

F: Wann haben Sie geheiratet?

A: Am 28.08.2015 standesamtlich in XXXX .A: Am 28.08.2015 standesamtlich in römisch 40 .

F: Haben Sie Kinder?

A: Nein.

F: Wo lebt Ihre Frau jetzt?

A: Sie lebt in XXXX .A: Sie lebt in römisch 40 .

Auff: Geben Sie mir bitte Ihre letzte Wohnadressen vor der Ausreise an!

A: Stadt XXXX , XXXXA: Stadt römisch 40 , römisch 40

F: Mit wem haben Sie dort gelebt?

A: Vater, Mutter und Geschwister. Befragt gebe ich an, dass ich nicht mit meiner Frau zusammengelebt habe.

Auff: Nennen Sie mir bitte die Namen, das Alter und den Aufenthalt ihrer nächsten Familienangehörigen. Was machen Ihre Eltern beruflich?

A:

  • -Strichaufzählung
    Vater: XXXX , er ist XXXX geboren, lebt in XXXX , er arbeitet als KochVater: römisch 40 , er ist römisch 40 geboren, lebt in römisch 40 , er arbeitet als Koch

  • -Strichaufzählung
    Mutter: XXXX , sie ist XXXX geboren, lebt mit meinem Vater gemeinsam, sie arbeitet nichtMutter: römisch 40 , sie ist römisch 40 geboren, lebt mit meinem Vater gemeinsam, sie arbeitet nicht

  • -Strichaufzählung
    Schwester: XXXX , sie ist 20 Jahre altSchwester: römisch 40 , sie ist 20 Jahre alt

  • -Strichaufzählung
    Schwester: XXXX , sie ist 17 Jahre altSchwester: römisch 40 , sie ist 17 Jahre alt

  • -Strichaufzählung
    Bruder: XXXX , er ist 10 Jahre altBruder: römisch 40 , er ist 10 Jahre alt

Anm: Alle Geschwister leben bei den Eltern F: Haben Sie Kontakt zu Ihren Eltern?Anmerkung, Alle Geschwister leben bei den Eltern F: Haben Sie Kontakt zu Ihren Eltern?

A: Ja.

F: Haben Sie Verwandte in der Türkei?

A: Ja, mehrere. Sie leben in XXXX und anderen Städten.A: Ja, mehrere. Sie leben in römisch 40 und anderen Städten.

F: Haben Sie Verwandte in Österreich?

A: Ja, einen Onkel, aber ich habe keinen guten Kontakt.

F: Welche Schulen und Ausbildungen haben Sie absolviert?

A: 8 Jahre Grundschule und 4 Jahre Gymnasium.

F: Was haben Sie in der Türkei gearbeitet? Wie haben Sie sich Ihr Leben in der Türkei finanziert?

A: Ich habe als Friseur in XXXX gearbeitet. Ich habe das 10 bis 12 Jahre gemacht.A: Ich habe als Friseur in römisch 40 gearbeitet. Ich habe das 10 bis 12 Jahre gemacht.

F: Wann konkret haben Sie die Türkei zuletzt verlassen?

A: Am 19.02.2016 legal über den Luftweg in den Kosovo.

F: Wann genau sind Sie in Österreich eingereist?

A: Am 27.02.2016 illegal.

F: Waren Sie nach Ihrer Ausreise aus der Türkei im Februar 2016 noch einmal in der Türkei?

A: Nein.

F: Was machen Sie in Ihrer Freizeit hier in Österreich? Wie sieht Ihr Privatleben aus?

A: Ich war vorher im Camp und dann bin ich nach Wien gekommen dann ist es mir für 2 bis 3 Monate ziemlich schlecht gegangen. Ich hatte psychische Probleme. In der Freizeit bin ich meistens zuhause. Manchmal gehe ich in ein Friseurgeschäft und treffe Freunde. Ich möchte nicht meinen Beruf vergessen. Manchmal helfe ich aus.

F: Haben Sie bereits mit einem Deutschkurs angefangen?

A: Nein.

F: Wie schätzen Sie Ihre Deutschkenntnisse ein?

A: Ich lerne mit Freunden, ich verstehe.

F: Gehören Sie in Österreich einem Verein oder einer Organisation an?

A: Nein.

F: Wie geht es Ihnen gesundheitlich?

A: Jetzt geht es mir gut.

FLUCHTGRUND:

F: Können Sie mir sagen, warum Sie Ihre Heimat verließen und in Österreich einen Asylantrag stellen? Nennen Sie Ihre konkreten und Ihre individuellen Fluchtgründe dafür?

A: Ich bin in der Türkei verheiratet. Die Familie war gegen unsere Heirat. Die Familie meiner Frau wollten, dass wir uns nicht treffen. Die Familie meiner Frau sind Sunniten und ich bin Alevit und das wollten sie nicht. Wir haben uns heimlich getroffen. Ihre Familie wollte dass Sie einen Cousin heiratet, dann sind wir von dort geflüchtet. Dann sind wir gemeinsam zu meinem Onkel gegangen. Danach haben wir standesamtlich geheiratet. Bei meiner Familie haben wir auch gefeiert. Ich habe auch eine Wohnung gemietet. Ich konnte damals auch nicht arbeiten. Wir haben gehofft, dass die Familie uns verzeiht. Aber das ist nicht passiert. Die Familie meiner Frau, Bruder und der Cousin, und ein anderer Mann haben unseren Weg mit einem Auto versperrt. Es ist ein Unfall passiert. Mein Onkel hat meine Frau in das Dorf gebracht zum Schutz. Ich bin zu den Großeltern meines Freundes gegangen. Ich habe Angst gehabt, dass ich nicht nach Hause gehen kann und in das Geschäft. Ich habe mich dort versteckt. Ich habe mir überlegt in eine andere Stadt, Bursa, zu übersiedeln. Dort lebt ein Onkel von mir. Ich habe im Dorf ca. 2 Wochen gelebt. Dann hat die Familie meiner Frau erfahren, dass ich dort bin. Sie glaubten, dass ich dort mit meiner Frau zusammenlebe. Ich bin dann von dort nach Istanbul.

F: Haben Sie noch weitere Fluchtgründe?

A: Ich habe in der Türkei keinen Militärdienst geleistet. Ich habe auch in XXXX mit der Polizei und Soldaten Probleme gehabt. Die haben mich auch geschlagen, mehrmals. Befragt gebe ich an, dass das alle meine Flüchtgründe sind. Meine Frau lebt noch immer bei meinen Onkel in XXXX . Meine Schwiegereltern glauben, dass meine Frau bei mir lebt.A: Ich habe in der Türkei keinen Militärdienst geleistet. Ich habe auch in römisch 40 mit der Polizei und Soldaten Probleme gehabt. Die haben mich auch geschlagen, mehrmals. Befragt gebe ich an, dass das alle meine Flüchtgründe sind. Meine Frau lebt noch immer bei meinen Onkel in römisch 40 . Meine Schwiegereltern glauben, dass meine Frau bei mir lebt.

Auff: Schildern Sie bitte genauer diese Probleme mit der Polizei und den Soldaten!

A: Wir haben demonstriert und Propaganda gemacht und Steine auf Polizisten geworfen. Auch wenn man nichts macht, wird man festgenommen und geschlagen. Im Jahr 2012 wollte die Polizei die kurdische Partei stürmen. Sie haben uns unsere Parteiflagge heruntergenommen und wir haben dagegen demonstriert. Damals haben sie mich festgenommen und geschlagen. Ich habe mir damals selber in den Oberarm geschnitten und sie sagten mir, warum machst du das und sie haben mich verbrannt.

F: Sie gaben Probleme mit Soldaten an?

A: Es waren meistens Polizisten in der Stadt.

F: Hatten Sie Probleme mit der Polizei nach dem Jahr 2012?

A: Ja, mehrmals.

Auff: Schildern Sie bitte diese Probleme!

A: Wo ich lebe, haben sie mich mehrmals angehalten. Sie zeigten Sieg mit den Fingern. Ein Freund hatte keinen Ausweis. Sie haben mich und meinen Freund dort geschlagen. Jeder hat das gesehen. Einmal war ich mit meiner Mutter unterwegs und sie haben uns einfach angehalten. Sie haben uns gleich auf dem Boden gedrückt und untersucht. Auf den Bergen kämpften Soldaten und dann sind Soldaten sehr aggressiv. Wir hatten nichts mit und wir wurden geschlagen und freigelassen.

F: Wann hatten Sie zuletzt Probleme mit der Polizei?

A: Ich glaube im Jahr 2015. Damals wurde ein Polizist getötet. Dann gab es eine Ausgangssperre. Ich habe auch das Geschäft zugesperrt und bin nach Hause gegangen. Sie haben mich wieder kontrolliert, ich habe nichts gemacht und ich wurde wieder geschlagen.

Auff: Erzählen Sie bitte über Ihre Frau!

A: Sie lebt jetzt in XXXX bei meinen Onkel. Ich möchte, dass sie hier herkommt. Ich wollte sie nachholen, aber der Schlepper der mich hergeschickt hat, ist gestorben. Ich habe ansonst keinen Kontakt mit anderen Schlepper.A: Sie lebt jetzt in römisch 40 bei meinen Onkel. Ich möchte, dass sie hier herkommt. Ich wollte sie nachholen, aber der Schlepper der mich hergeschickt hat, ist gestorben. Ich habe ansonst keinen Kontakt mit anderen Schlepper.

F: Wie haben Sie Ihre Frau kennengelernt?

A: Ich kenne sie noch von Schulzeiten.

F: Wann begannen Sie Ihre Frau heimlich zu treffen?

A: Seit 2010.

F: Warum mussten Sie sich heimlich treffen?

A: Weil die Familie meiner Frau dagegen war.

F: Warum wussten Sie, dass die Familie Ihrer Frau dagegen war?

A: Meine Frau hat es mir erzählt. Sie wurde mehrmals vom Vater und Bruder geschlagen. Wegen mir haben sie meine Frau nicht zum Studieren geschickt.

F: Wie kam die Familie Ihrer Frau dahinter, dass Ihre Tochter eine Beziehung mit Ihnen hatte?

A: Freunde von meiner Frau haben das erzählt. Die Eltern wollten dass sie Ihren Cousin heiratet.

F: Wie oft hatten Sie Kontakt mit den Eltern Ihrer Frau?

A: In der Türkei mehrmals. Ich habe in Österreich einmal mit den Eltern Kontakt hergestellt.

F: Wie heißen die Eltern Ihrer Frau?

A: Die Mutter heißt XXXX , sie ist verstorben. Der Vater heißt XXXX . Befragt gebe ich an, dass er Pensionist ist. Die Mutter ist im Jahr 2012 verstorben.A: Die Mutter heißt römisch 40 , sie ist verstorben. Der Vater heißt römisch 40 . Befragt gebe ich an, dass er Pensionist ist. Die Mutter ist im Jahr 2012 verstorben.

F: Wie heißen die Geschwister Ihrer Frau?

A: Ihr Bruder heißt XXXX . Eine Schwester heißt XXXX , die andere heißt XXXX und die andere heißt XXXX und es gibt noch XXXX .A: Ihr Bruder heißt römisch 40 . Eine Schwester heißt römisch 40 , die andere heißt römisch 40 und die andere heißt römisch 40 und es gibt noch römisch 40 .

[...]

F: Wann hätte Ihre Frau den Cousin heiraten sollen?

A: Im August 2015.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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