Entscheidungsdatum
12.03.2018Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W200 2166002-1/9E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike SCHERZ als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.06.2017, Zl. 1078247204-150872370, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23.02.2018, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike SCHERZ als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.06.2017, Zl. 1078247204-150872370, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23.02.2018, zu Recht erkannt:
Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Asylgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, (AsylG 2005) der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
Die beschwerdeführende Partei führt nach eignen Angaben den im Spruch genannten Namen, ist Staatsangehörige Afghanistans, gehört der paschtunischen Volksgruppe und dem muslimisch sunnitischen Glauben an, war im Heimatland zuletzt in XXXX in Jalalabad wohnhaft, reiste am 16.07.2015 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz.Die beschwerdeführende Partei führt nach eignen Angaben den im Spruch genannten Namen, ist Staatsangehörige Afghanistans, gehört der paschtunischen Volksgruppe und dem muslimisch sunnitischen Glauben an, war im Heimatland zuletzt in römisch 40 in Jalalabad wohnhaft, reiste am 16.07.2015 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz.
Im Rahmen der Erstbefragung am 23. Juli 2015 gab der Beschwerdeführer an, dass sein Bruder XXXX in Österreich aufhältig sei.Im Rahmen der Erstbefragung am 23. Juli 2015 gab der Beschwerdeführer an, dass sein Bruder römisch 40 in Österreich aufhältig sei.
Als Fluchtgrund gab er an, dass sein Bruder ein Kommandant der Taliban sei und von ihm verlangt hätte, dass er sich ihnen anschließe und mit ihnen zusammenarbeite. Er hätte dies nicht tun wollen, weshalb ihm sein Bruder vor ca. einem Monat mit dem Umbringen gedroht hätte. Vor ca. 40 Tagen hätte sein Bruder - der Kommandant - ihn und einen anderen Bruder, der in der Zwischenzeit gefallen sei, zum Trainingslager der Taliban mitgenommen. Sie seien zwei Wochen ausgebildet worden und als sie dann plötzlich gehört hätten, dass ihre Mutter krank sei, hätte ihn sein Bruder - der Talibankommandant - gehen lassen. Als er bei seiner Mutter gewesen sei, hätte er gehört, dass sein jüngerer Bruder beim Kampf gefallen sei. Ab diesem Zeitpunkt hätte er sich geweigert, mit den Taliban mitzuarbeiten. Im Falle einer Rückkehr befürchte er mit den Taliban in den Kampf ziehen zu müssen oder von seinem Bruder umgebracht zu werden. Die Behörden würden seinen Bruder kennen und wüssten auch, dass er bei den Taliban ausgebildet worden sei.
Im Rahmen der Einvernahme beim BFA am 23.01.2017 gab der Beschwerdeführer an, dass er Paschtune, Sunnit und aus der Provinz Nangarhar, Distrikt XXXX stamme. Er hätte in Kabul studiert und dort auch die Schule besucht. Der Beschwerdeführer legte sein Tazkira, sein Maturazeugnis und die Kopie des Konventionspasses seines Bruders XXXX vor. Er gab an, nie einen Reisepass besessen zu haben. Er hätte 12 Jahre die Schule besucht (neun Jahre davon in XXXX, drei Jahre in Kabul). Dann hätte er an der Privatuni in Kabul zwei Jahre lang studiert, bis er sich es nicht mehr leisten hätte können. Im Juni 2015 hätte er beschlossen auszureisen. Tatsächlich sei er zwei bis drei Tage nach seinem Entschluss ausgereist. Er hätte Österreich deshalb ausgewählt, weil er zu seinem Bruder reisen hätte wollen. Als Familienangehöriger hätte er in Afghanistan noch seine Mutter sowie einen Onkel mütterlicherseits und einen Onkel väterlicherseits sowie eine Tante mütterlicherseits und seinen Bruder, der ein Talibankommandant sei. Ein weiterer Bruder sei verstorben. Er hätte auch noch Freunde im Herkunftsstaat. Weiter wäre er weder vorbestraft noch inhaftiert gewesen, hätte er Probleme mit den Behörden.Im Rahmen der Einvernahme beim BFA am 23.01.2017 gab der Beschwerdeführer an, dass er Paschtune, Sunnit und aus der Provinz Nangarhar, Distrikt römisch 40 stamme. Er hätte in Kabul studiert und dort auch die Schule besucht. Der Beschwerdeführer legte sein Tazkira, sein Maturazeugnis und die Kopie des Konventionspasses seines Bruders römisch 40 vor. Er gab an, nie einen Reisepass besessen zu haben. Er hätte 12 Jahre die Schule besucht (neun Jahre davon in römisch 40 , drei Jahre in Kabul). Dann hätte er an der Privatuni in Kabul zwei Jahre lang studiert, bis er sich es nicht mehr leisten hätte können. Im Juni 2015 hätte er beschlossen auszureisen. Tatsächlich sei er zwei bis drei Tage nach seinem Entschluss ausgereist. Er hätte Österreich deshalb ausgewählt, weil er zu seinem Bruder reisen hätte wollen. Als Familienangehöriger hätte er in Afghanistan noch seine Mutter sowie einen Onkel mütterlicherseits und einen Onkel väterlicherseits sowie eine Tante mütterlicherseits und seinen Bruder, der ein Talibankommandant sei. Ein weiterer Bruder sei verstorben. Er hätte auch noch Freunde im Herkunftsstaat. Weiter wäre er weder vorbestraft noch inhaftiert gewesen, hätte er Probleme mit den Behörden.
Als Fluchtgrund gab er an, dass sein Bruder XXXX dagegen gewesen wäre, dass er die Schule besuche, als er klein gewesen sei. Er hätte gewollt, dass er die Koranschule besuche. Sein anderer Bruder XXXX hätte die Polizeiakademie besucht und der andere Bruder sei gegen ihn gewesen. Er selbst hätte gerne die Schule besuchen wollen, weshalb ihn XXXX nach Kabul gebracht hätte, damit er diese dort besuchen könne. Der andere Bruder XXXX sei ein Kommandant bei den Taliban gewesen und hätte zu XXXX gesagt, dass dieser mit dem Polizeidienst aufhören solle und er sich den Taliban anschließen solle, da er sich auch im Militärwesen auskenne. Nach zwei oder drei Auseinandersetzungen zwischen diesen beiden Brüdern hätte XXXX Afghanistan verlassen. Danach seien der Beschwerdeführer und sein kleiner Bruder bei seiner Tante geblieben. Er hätte weiter die Schule besucht und der kleine Bruder hätte Mechaniker werden sollen und sei in einer Werkstatt Lehrling gewesen. Nachdem er sein Studium nicht mehr finanzieren hätte können, sei er in sein Heimatdort zurückgekehrt. Als sein Bruder XXXX erfahren hätte, dass er wieder im Dorf gewesen sei, sei er gekommen und hätte ihn zu einem Trainingsplatz der Taliban im Dorf XXXX im Distrikt XXXX gebracht. Er hätte gewollt, dass sie sich bei den Taliban engagieren und am Dschihad teilnehmen. Sie seien 20 Tage dort gewesen, dann sei die Mutter krank geworden. Er hätte seinen Bruder angefleht, dass er seine Mutter besuchen dürfe und hätte auch seinen kleinen Bruder mitnehmen wollen. XXXX hätte dies abgelehnt und hätte nur ihm erlaubt, für drei Tage seine Mutter zu besuchen. Als er nachhause gekommen sei, hätten einen Tag später in der Nacht die Taliban die Distriktsbehörde angegriffen. Bei dieser Auseinandersetzung sei sein kleiner Bruder ums Leben gekommen. Als seine Mutter vom Tod des kleinen Bruders erfahren hätte, hätte sie gesagt, dass das Leben des Beschwerdeführers in Gefahr sei und er von hier weggehen solle. Danach sei er zu seiner Tante nach Kabul gegangen. Diese hätte bereits von der Geschichte gewusst, und hätte gesagt, dass er ihr Probleme bereiten würde. Außer seiner Tante hätte er niemanden in Kabul und sei deshalb auf der Straße geblieben. Danach hätte er seine Mutter kontaktiert und diese und sein Onkel seien nach Kabul gekommen und sein Onkel hätte den Schlepper bzw. die Ausreise in den Iran organisiert.Als Fluchtgrund gab er an, dass sein Bruder römisch 40 dagegen gewesen wäre, dass er die Schule besuche, als er klein gewesen sei. Er hätte gewollt, dass er die Koranschule besuche. Sein anderer Bruder römisch 40 hätte die Polizeiakademie besucht und der andere Bruder sei gegen ihn gewesen. Er selbst hätte gerne die Schule besuchen wollen, weshalb ihn römisch 40 nach Kabul gebracht hätte, damit er diese dort besuchen könne. Der andere Bruder römisch 40 sei ein Kommandant bei den Taliban gewesen und hätte zu römisch 40 gesagt, dass dieser mit dem Polizeidienst aufhören solle und er sich den Taliban anschließen solle, da er sich auch im Militärwesen auskenne. Nach zwei oder drei Auseinandersetzungen zwischen diesen beiden Brüdern hätte römisch 40 Afghanistan verlassen. Danach seien der Beschwerdeführer und sein kleiner Bruder bei seiner Tante geblieben. Er hätte weiter die Schule besucht und der kleine Bruder hätte Mechaniker werden sollen und sei in einer Werkstatt Lehrling gewesen. Nachdem er sein Studium nicht mehr finanzieren hätte können, sei er in sein Heimatdort zurückgekehrt. Als sein Bruder römisch 40 erfahren hätte, dass er wieder im Dorf gewesen sei, sei er gekommen und hätte ihn zu einem Trainingsplatz der Taliban im Dorf römisch 40 im Distrikt römisch 40 gebracht. Er hätte gewollt, dass sie sich bei den Taliban engagieren und am Dschihad teilnehmen. Sie seien 20 Tage dort gewesen, dann sei die Mutter krank geworden. Er hätte seinen Bruder angefleht, dass er seine Mutter besuchen dürfe und hätte auch seinen kleinen Bruder mitnehmen wollen. römisch 40 hätte dies abgelehnt und hätte nur ihm erlaubt, für drei Tage seine Mutter zu besuchen. Als er nachhause gekommen sei, hätten einen Tag später in der Nacht die Taliban die Distriktsbehörde angegriffen. Bei dieser Auseinandersetzung sei sein kleiner Bruder ums Leben gekommen. Als seine Mutter vom Tod des kleinen Bruders erfahren hätte, hätte sie gesagt, dass das Leben des Beschwerdeführers in Gefahr sei und er von hier weggehen solle. Danach sei er zu seiner Tante nach Kabul gegangen. Diese hätte bereits von der Geschichte gewusst, und hätte gesagt, dass er ihr Probleme bereiten würde. Außer seiner Tante hätte er niemanden in Kabul und sei deshalb auf der Straße geblieben. Danach hätte er seine Mutter kontaktiert und diese und sein Onkel seien nach Kabul gekommen und sein Onkel hätte den Schlepper bzw. die Ausreise in den Iran organisiert.
Seine Tante hätte ihn bei sich nicht übernachten lassen, da er als Bruder von XXXX ihr Probleme bereiten würde, wenn die Polizei davon erfahre.Seine Tante hätte ihn bei sich nicht übernachten lassen, da er als Bruder von römisch 40 ihr Probleme bereiten würde, wenn die Polizei davon erfahre.
Befragt, wo er in Kabul gelebt hätte, als er die Schule besucht hätte, gab er an, dass er bei seiner Tante mütterlicherseits geblieben wäre. Befragt, warum er nicht in Kabul geblieben sei antwortete er, dass seine Tante ihm gesagt hätte, dass sie es sich finanziell nicht leisten könne ihn weiterhin zu betreuen und da er sowieso nicht mehr studiere, könne er wieder zu seiner Mutter zurückkehren. Arbeit hätte er sich deshalb keine gesucht, da es keine gegeben hätte. Es sei nicht möglich gewesen alleine dort zu leben um zu arbeiten. Die Tante hätte sie nicht mehr unterstützen wollen.
Befragt, warum die Tante Probleme bekommen hätte, wenn die Polizei von seiner Anwesenheit erfahren hätte, antwortete er, dass zu dieser Zeit sein Bruder XXXX von der afghanischen Polizei gesucht worden wäre. Und die afghanische Polizei hätte ein Mitglied seiner Familie über XXXX ausfragen wollen.Befragt, warum die Tante Probleme bekommen hätte, wenn die Polizei von seiner Anwesenheit erfahren hätte, antwortete er, dass zu dieser Zeit sein Bruder römisch 40 von der afghanischen Polizei gesucht worden wäre. Und die afghanische Polizei hätte ein Mitglied seiner Familie über römisch 40 ausfragen wollen.
Befragt, welche Probleme dann die Tante dann bekommen hätte, antwortete er, dass die Polizei die Tante verdächtigt hätte, dass er mit seinem Bruder XXXX in Kontakt stünde. Das wäre für sie problematisch, da dieser ja ein Kommandant der Taliban sei.Befragt, welche Probleme dann die Tante dann bekommen hätte, antwortete er, dass die Polizei die Tante verdächtigt hätte, dass er mit seinem Bruder römisch 40 in Kontakt stünde. Das wäre für sie problematisch, da dieser ja ein Kommandant der Taliban sei.
Befragt, warum XXXX gesucht worden sei, antwortete er, dass der Anführer der Taliban in seinem Distrikt XXXX heiße und sein Bruder einer seiner Kommandanten gewesen sei. Deshalb sei er gesucht worden.Befragt, warum römisch 40 gesucht worden sei, antwortete er, dass der Anführer der Taliban in seinem Distrikt römisch 40 heiße und sein Bruder einer seiner Kommandanten gewesen sei. Deshalb sei er gesucht worden.
Befragt, welche Probleme er mit den Behörden gehabt hätte, antwortete er, dass die Polizei sie festnehmen hätte wollen, um sie über seinen Bruder XXXX erst zu fragen, damit sie seinen Aufenthaltsort bekannt geben könnten. Diese Befragung sei für ihn sehr schwierig gewesen, sie hätten ihn misshandelt und geschlagen. Sein Bruder hätte das gleiche getan, als er ihn mitgenommen hätte.Befragt, welche Probleme er mit den Behörden gehabt hätte, antwortete er, dass die Polizei sie festnehmen hätte wollen, um sie über seinen Bruder römisch 40 erst zu fragen, damit sie seinen Aufenthaltsort bekannt geben könnten. Diese Befragung sei für ihn sehr schwierig gewesen, sie hätten ihn misshandelt und geschlagen. Sein Bruder hätte das gleiche getan, als er ihn mitgenommen hätte.
XXXX sei als junger Mensch immer mit den Taliban zusammen gewesen und hätte die Koranschule besucht. Er sei immer mit ihnen unterwegs gewesen. Er könne sich nicht daran erinnern, dass er jemals etwas anderes gemacht hätte. Er sei immer bei den Taliban gewesen, solang er sich erinnern könne. Befragt, warum XXXX ihn nicht schon früher zur Mitarbeit bei den Taliban bewegen hätte wollen, antwortete er, dass er ihnen nicht gesagt hätte, dass sie mitkommen müsse, solange sie klein gewesen seien. Er sei immer wieder nachhause gekommen und hätte seine Mutter geschlagen, aber nie die Kinder mitgenommen. Sein Vater sei verstorben, als er ca. 12 Jahre alt gewesen sei.römisch 40 sei als junger Mensch immer mit den Taliban zusammen gewesen und hätte die Koranschule besucht. Er sei immer mit ihnen unterwegs gewesen. Er könne sich nicht daran erinnern, dass er jemals etwas anderes gemacht hätte. Er sei immer bei den Taliban gewesen, solang er sich erinnern könne. Befragt, warum römisch 40 ihn nicht schon früher zur Mitarbeit bei den Taliban bewegen hätte wollen, antwortete er, dass er ihnen nicht gesagt hätte, dass sie mitkommen müsse, solange sie klein gewesen seien. Er sei immer wieder nachhause gekommen und hätte seine Mutter geschlagen, aber nie die Kinder mitgenommen. Sein Vater sei verstorben, als er ca. 12 Jahre alt gewesen sei.
Befragt, ob er sich wegen XXXX an die Polizei gewandt hätte, antwortete er, dass er Angst gehabt hätte inhaftiert zu werden, wenn er zur Polizei gegangen sei.Befragt, ob er sich wegen römisch 40 an die Polizei gewandt hätte, antwortete er, dass er Angst gehabt hätte inhaftiert zu werden, wenn er zur Polizei gegangen sei.
Auf den Vorhalt, dass er mit seiner Aussage bei der Polizei weitergeholfen hätte, da diese ja auf der Suche nach XXXX gewesen seien und befragt, warum er ihn inhaftieren hätte sollen, erklärte er, dass es einen Unterschied zwischen der afghanischen und er österreichischen Polizei gäbe: Dort werde man inhaftiert und misshandelt.Auf den Vorhalt, dass er mit seiner Aussage bei der Polizei weitergeholfen hätte, da diese ja auf der Suche nach römisch 40 gewesen seien und befragt, warum er ihn inhaftieren hätte sollen, erklärte er, dass es einen Unterschied zwischen der afghanischen und er österreichischen Polizei gäbe: Dort werde man inhaftiert und misshandelt.
XXXX hätte schon früher bei der Tante angerufen und gefordert, dass sie sie ins Heimatdorf schicken solle. Aber die Tante hätte das nicht zugelassen. Erst als ihre finanzielle Lage schlecht gewesen sei und ihr Mann sie nicht mehr bei sich haben hätte wollen, hätte sie sie zurückgeschickt. Einen anderen Platz in seinem Heimatdorf hätte er nicht gehabt.römisch 40 hätte schon früher bei der Tante angerufen und gefordert, dass sie sie ins Heimatdorf schicken solle. Aber die Tante hätte das nicht zugelassen. Erst als ihre finanzielle Lage schlecht gewesen sei und ihr Mann sie nicht mehr bei sich haben hätte wollen, hätte sie sie zurückgeschickt. Einen anderen Platz in seinem Heimatdorf hätte er nicht gehabt.
XXXX hätte ihn überall in Afghanistan gefunden, außerdem hätte sein Onkel entschieden, dass er das Land verlassen solle. Er hätte auch von sich aus das Land verlassen.römisch 40 hätte ihn überall in Afghanistan gefunden, außerdem hätte sein Onkel entschieden, dass er das Land verlassen solle. Er hätte auch von sich aus das Land verlassen.
Befragt, welche Aufgabe er bei den Taliban gehabt hätte, antwortete er, im Lager nur Sport betrieben und Reinigungsarbeiten durchgeführt zu haben. Man hätte vorgehabt, ihnen die Handhabung der Gewehre beizubringen - das Putzen von Gewehren hätten sie schon begonnen zu lernen.
Er sei dann 20 Tage auf dem Trainingsplatz gewesen, davor sei er drei Tage zuhause gewesen. Als er mit seinem Bruder nicht mitgegangen wäre, hätte dieser ihn geschlagen und immer wieder gesagt, dass er für ihn arbeiten müsse oder den Tod zu akzeptieren hätte.
Im Fall einer Rückkehr würde er von der Regierung verhaftet oder von den Taliban mitgenommen werden.
Befragt, warum er von der Regierung verhaftet werden sollte, antwortete er, dass sein Bruder XXXX sehr viele kriminelle Taten begangen hätte, weswegen die ganze Familie zu Rechenschaft gezogen werde. Befragt, woher die Taliban wissen sollten, wo er sich aufhalte, antwortete er, dass er keinen anderen Platz hätte als sein Heimatdorf und wenn er dorthin zurückkehre, würden die Taliban erfahren, dass er zurück sei und sie würden ihn mitnehmen. Befragt, warum er sich wieder in seinem Heimatdort niederlassen müsse, antwortete er, dass alle anderen Provinzen außer Kabul unsicher seien und nur Kabul City etwas sicherer sei und dort gäbe es keine Arbeit. Er könne nicht alleine ohne Arbeit dort leben. Seine Mutter sei zuckerkrank und leide an Bluthochdruck.Befragt, warum er von der Regierung verhaftet werden sollte, antwortete er, dass sein Bruder römisch 40 sehr viele kriminelle Taten begangen hätte, weswegen die ganze Familie zu Rechenschaft gezogen werde. Befragt, woher die Taliban wissen sollten, wo er sich aufhalte, antwortete er, dass er keinen anderen Platz hätte als sein Heimatdorf und wenn er dorthin zurückkehre, würden die Taliban erfahren, dass er zurück sei und sie würden ihn mitnehmen. Befragt, warum er sich wieder in seinem Heimatdort niederlassen müsse, antwortete er, dass alle anderen Provinzen außer Kabul unsicher seien und nur Kabul City etwas sicherer sei und dort gäbe es keine Arbeit. Er könne nicht alleine ohne Arbeit dort leben. Seine Mutter sei zuckerkrank und leide an Bluthochdruck.
Auf den Vorhalt, dass sich sein Bruder seit 2010 in Österreich aufhalte und dessen Asylantrag mit der gleichen Fluchtgeschichte wie die geschilderte im Jahr 2015 positiv entschieden worden sei und er wenige Wochen später eingereist sei und sein Vorbringen dadurch weniger glaubhaft wirke, antwortete er, keinen Kontakt zu seinem Bruder gehabt zu haben. Er hätte nicht gewusst, dass dieser in Österreich sei. Er hätte erst hier erfahren, dass er in Österreich sei.
Auf den Vorhalt, dass er bei der Einreise aber bereits vom Aufenthalt seines Bruders gewusst hätte (vgl. Erstbefragung) antwortete er, dass er es angegeben hätte, aber keinen Kontakt gehabt hätte. Er hätte es gewusst, da er es über Afghanen herausgefunden hätte, dass sein Bruder hier sei und deswegen sei er auch hier geblieben.Auf den Vorhalt, dass er bei der Einreise aber bereits vom Aufenthalt seines Bruders gewusst hätte vergleiche Erstbefragung) antwortete er, dass er es angegeben hätte, aber keinen Kontakt gehabt hätte. Er hätte es gewusst, da er es über Afghanen herausgefunden hätte, dass sein Bruder hier sei und deswegen sei er auch hier geblieben.
Er hätte in Afghanistan nie gearbeitet, sondern hätte nur die Schule und die Universität besucht.
Befragt, warum nur er und nicht sein kleiner Bruder die Mutter besuchen hätten dürfen, antwortete er, dass XXXX nicht wollte, dass beide weggingen.Befragt, warum nur er und nicht sein kleiner Bruder die Mutter besuchen hätten dürfen, antwortete er, dass römisch 40 nicht wollte, dass beide weggingen.
Befragt, woher XXXX wusste, dass er wieder im Heimatdorf gewesen sei, antwortete er, dass er in der Moschee im Dorf gebetet hätte und der Imam dies seinen Bruder gesagt hätte. Der Mullah kenne alle von klein auf und sei selbst auch ein Taliban gewesen. Die Tante in Kabul sei eine Tante mütterlicherseits.Befragt, woher römisch 40 wusste, dass er wieder im Heimatdorf gewesen sei, antwortete er, dass er in der Moschee im Dorf gebetet hätte und der Imam dies seinen Bruder gesagt hätte. Der Mullah kenne alle von klein auf und sei selbst auch ein Taliban gewesen. Die Tante in Kabul sei eine Tante mütterlicherseits.
XXXX hätte die Koranschule in Nangarhar besucht, sein kleiner Bruder hätte die normale Schule in Nangarhar besucht. Sein Bruder XXXX hätte Afghanistan ca. vor sechs Jahren verlassen.römisch 40 hätte die Koranschule in Nangarhar besucht, sein kleiner Bruder hätte die normale Schule in Nangarhar besucht. Sein Bruder römisch 40 hätte Afghanistan ca. vor sechs Jahren verlassen.
Mit Bescheid des BFA vom 29.06.2017 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf Afghanistan abgewiesen und ihm ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt. Gegen den Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen sowie festgestellt, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei und ihm eine Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen gewährt.
Begründend wurde im Bescheid ausgeführt, dass sein Vorbringen aus diversen Gründen unglaubwürdig sei, insbesondere wurde ausgeführt, dass dem Bruder XXXX mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.03.2015 der Status des Asylberechtigten zuerkannt worden sei. Auf Vorhalt warum er so kurz nach der positiven Entscheidung des Bruders eingereist sei, hätte er angegeben, gar nicht gewusst zu haben, dass dieser sich in Österreich aufhalte. Widersprüchlich dazu hätte er bei der Erstbefragung angegeben, dass sein Bruder XXXX in Österreich lebe. Weiters würden sich die Aussagen der Brüder insofern widersprechen als der Beschwerdeführer gesagt hätte, dass sein Bruder XXXX in Nangarhar die Koranschule besucht hätte, während XXXX ausgesagt hätte, dass dieser in Pakistan die Koranschule besucht hätte.XXXX hätte ausgesagt, dass er im Alter von drei Jahren nach Pakistan gegangen sei, dort ab seinem siebten Lebensjahr neun Jahre die Schule besucht hätte, dann wäre er mit der Familie Anfang 2004 wieder nach Afghanistan zurückgekehrt. Er selbst wäre nach Kabul gegangen und seine Eltern und Brüder nach Nangarhar. Seinen andern zufolge, hätte auch der Beschwerdeführer (XXXX geboren) in Pakistan geboren sein müssen. Er selbst hat jedoch befragt ausgeführt, sich nie in Pakistan aufgehalten zu haben.Begründend wurde im Bescheid ausgeführt, dass sein Vorbringen aus diversen Gründen unglaubwürdig sei, insbesondere wurde ausgeführt, dass dem Bruder römisch 40 mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.03.2015 der Status des Asylberechtigten zuerkannt worden sei. Auf Vorhalt warum er so kurz nach der positiven Entscheidung des Bruders eingereist sei, hätte er angegeben, gar nicht gewusst zu haben, dass dieser sich in Österreich aufhalte. Widersprüchlich dazu hätte er bei der Erstbefragung angegeben, dass sein Bruder römisch 40 in Österreich lebe. Weiters würden sich die Aussagen der Brüder insofern widersprechen als der Beschwerdeführer gesagt hätte, dass sein Bruder römisch 40 in Nangarhar die Koranschule besucht hätte, während römisch 40 ausgesagt hätte, dass dieser in Pakistan die Koranschule besucht hätte.XXXX hätte ausgesagt, dass er im Alter von drei Jahren nach Pakistan gegangen sei, dort ab seinem siebten Lebensjahr neun Jahre die Schule besucht hätte, dann wäre er mit der Familie Anfang 2004 wieder nach Afghanistan zurückgekehrt. Er selbst wäre nach Kabul gegangen und seine Eltern und Brüder nach Nangarhar. Seinen andern zufolge, hätte auch der Beschwerdeführer (römisch 40 geboren) in Pakistan geboren sein müssen. Er selbst hat jedoch befragt ausgeführt, sich nie in Pakistan aufgehalten zu haben.
Nicht nachvollziehbar sei der Umstand, dass laut Beschwerdeführer sein Vater gestorben sei, als er 12 Jahre alt gewesen wäre (müsste 2007 gewesen sein), während XXXX am 01.02.2011 angegeben hätte, dass seine Eltern und Brüder in Nangarhar leben würden und sein Vater beschlossen hätte, dass er aus Afghanistan ausreisen solle. Sein Vater hätte die Grundstücke verkauft, XXXX das Geld geschickt und diese wäre ausgereist. Dies sei 2010 gewesen. Auch beim BVwG hätte XXXX 2014 nie erwähnt, dass sein Vater verstorben sei, sondern dass er früher als Pilot für die Regierung zur Regierungszeit von Najibullah gearbeitet hätte, dem Beruf dann aber nicht mehr nachgegangen sei.Nicht nachvollziehbar sei der Umstand, dass laut Beschwerdeführer sein Vater gestorben sei, als er 12 Jahre alt gewesen wäre (müsste 2007 gewesen sein), während römisch 40 am 01.02.2011 angegeben hätte, dass seine Eltern und Brüder in Nangarhar leben würden und sein Vater beschlossen hätte, dass er aus Afghanistan ausreisen solle. Sein Vater hätte die Grundstücke verkauft, römisch 40 das Geld geschickt und diese wäre ausgereist. Dies sei 2010 gewesen. Auch beim BVwG hätte römisch 40 2014 nie erwähnt, dass sein Vater verstorben sei, sondern dass er früher als Pilot für die Regierung zur Regierungszeit von Najibullah gearbeitet hätte, dem Beruf dann aber nicht mehr nachgegangen sei.
Im Rahmen der am 23.02.2018 durchgeführten öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung wiederholte der Beschwerdeführer Paschtune, Sunnite und ursprünglich aus Nangarhar, Distrikt XXXX im Dorf XXXX stammend zu sein. Dort hätte er sein ganzes Leben, dann fünf Jahr in Kabul gelebt und sei dann wieder zurück ins Heimatdorf gegangen. Dann sei er wieder durch Kabul durchgereist und hätte das Land verlassen.Er hätte neun Jahre im Distrikt XXXX, drei Jahre in Kabul die Schule besucht und danach zwei Jahre an einer Universität in Kabul Pharmazie studiert.Im Rahmen der am 23.02.2018 durchgeführten öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung wiederholte der Beschwerdeführer Paschtune, Sunnite und ursprünglich aus Nangarhar, Distrikt römisch 40 im Dorf römisch 40 stammend zu sein. Dort hätte er sein ganzes Leben, dann fünf Jahr in Kabul gelebt und sei dann wieder zurück ins Heimatdorf gegangen. Dann sei er wieder durch Kabul durchgereist und hätte das Land verlassen.Er hätte neun Jahre im Distrikt römisch 40 , drei Jahre in Kabul die Schule besucht und danach zwei Jahre an einer Universität in Kabul Pharmazie studiert.
Seine Familie besitze Grundstücke/Felder. Davon hätte sie gelebt. In seiner Heimat würden noch seine Mutter und sein ältester Bruder leben.
Die Verhandlung in Anwesenheit des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers gestaltete sich im Übrigen in den wesentlichen Teilen wie folgt (VR = erkennende Richterin, BF = Beschwerdeführer, Z = Zeuge (Bruder des BF)):
VR: Ihr Bruder (Z) hat in seinem Asylverfahren am 01.02.2011
Folgendes ausgesagt:
"Ich wurde (....) in Nangarhar, XXXX (Distrikt)in XXXX geboren. Mit 3 Jahren sind wir nach Pakistan geflüchtet und dort ging ich dann mit 6 Jahren in die 2. Klasse der Grundschule."Ich wurde (....) in Nangarhar, römisch 40 (Distrikt)in römisch 40 geboren. Mit 3 Jahren sind wir nach Pakistan geflüchtet und dort ging ich dann mit 6 Jahren in die 2. Klasse der Grundschule.
Bis zur 9. Klasse habe ich in Pakistan die Schule besucht, danach sind wir zurück nach Afghanistan, nach Kabul."
Auf die Frage: In welchem Jahr kehrten Sie und Ihre Familie aus Pakistan zurück? Hat er geantwortet: "Das war Ende 1382, kurz vor 1383 (Anfang 2004)."
Sie haben im erstinstanzlichen Verfahren gesagt, dass Sie in Nangarhar geboren sind und immer in Afghanistan waren. Nach den Aussagen Ihres Bruders hätten Sie aber XXXX in Pakistan zur Welt kommen müssen und dort bis 2004 leben müssen. Was sagen Sie dazu?Sie haben im erstinstanzlichen Verfahren gesagt, dass Sie in Nangarhar geboren sind und immer in Afghanistan waren. Nach den Aussagen Ihres Bruders hätten Sie aber römisch 40 in Pakistan zur Welt kommen müssen und dort bis 2004 leben müssen. Was sagen Sie dazu?
BF: Sie denken, dass ich in Pakistan geboren bin?
VR: Ich sage Ihnen, was Ihr Bruder, der heute als Zeuge auftreten wird, bis jetzt gesagt hat, dass er mit seiner Familie zum Zeitpunkt Ihrer Geburt bis 2004 in Pakistan war, d.h. dass auch Sie in Pakistan geboren sein müssen.
BF: Laut meiner Mutter und seit ich groß geworden bin, weiß ich, dass ich in der Heimat geboren bin. Es war Krieg. Es kann sein, dass die Familie einige Zeit in Pakistan war. Soviel ich weiß, bin ich in Afghanistan geboren.
VR: Sie haben bei der Erstbefragung ausgesagt, dass Ihr Vater gestorben ist. Beim BFA am 23.01.2017 haben Sie auch gesagt, dass Ihr Vater verstorben ist, konkret als Sie 12 Jahre alt waren, und Ihre Mutter bei ihrem Bruder lebt. Ihr Vater soll also Ihren Angaben zu Folge 2007 verstorben sein. Ihr Bruder hat davon aber nie etwas erwähnt. Laut seinen Angaben am 01.02.2011 haben Ihre Eltern zum Zeitpunkt seiner Ausreise (Winter 2009/2010) noch gelebt. Was sagen Sie dazu?
BF: Meine Mutter ist am Leben.
VR wiederholt die Frage.
BF: Nein, mein Vater ist schon damals verstorben, als ich klein war. Ich weiß nicht genau ob ich 12 Jahre alt war. Ich weiß nur, dass ich klein war.
VR: Entweder der Zeuge oder Sie oder gar alle beide sagen hier nicht die Wahrheit.
BF: Was soll ich sagen, ich weiß, dass mein Vater gestorben ist, als ich klein war.
VR: Waren Sie jemals in Pakistan?
BF: Soweit ich mich erinnern kann, nein.
VR: War Ihre Familie jemals in Pakistan?
BF: Davon weiß ich nichts.
VR: Erzählen Sie mir etwas über XXXX. Wie alt ist er? Wo hat er die Schule besucht? Wie und wo ist er mit den Taliban in Kontakt gekommen?VR: Erzählen Sie mir etwas über römisch 40 . Wie alt ist er? Wo hat er die Schule besucht? Wie und wo ist er mit den Taliban in Kontakt gekommen?
BF: Als ich dort war, war er ca. 34/35 Jahre alt. Er hat in Jalalabad die Madrasa besucht, aber Religionsunterricht hat er auch in Pakistan bekommen.
VR: Wann war er in Pakistan?
BF: Ich war sehr klein, als er nach Pakistan gegangen ist. Ich glaube, dass er nach Pakistan gegangen ist und lt. meiner Mutter ist er dorthin gegangen, um zu lernen.
VR: Wissen Sie genau, welche Ausbildung Ihr Bruder XXXX in Afghanistan gemacht hat?VR: Wissen Sie genau, welche Ausbildung Ihr Bruder römisch 40 in Afghanistan gemacht hat?
BF: Wir waren klein, als er nach Kabul gegangen ist. Er ist nach Harbi Khonzai, das ist ein Militärgymnasium, gegangen.
VR: Beim BFA haben Sie davon gesprochen, dass er die Polizeiakademie besucht hat. Er selbst hat immer gesagt, dass er die Militärschule und die Militärakademie besucht hat und Sie sprechen heute auch von der Militärschule. Wieso ist beim BFA "Polizeiakademie" protokolliert worden?
BF: Ich habe beim BFA auch diese Schule Harbi Khonzai genannt. Wie es übersetzt wurde, weiß ich nicht.
D: "Nezami" wird für Polizisten und auch für die afghanische Nationalarmee verwendet.
VR: Schildern Sie mir den Grund für Ihre Auseise.
BF: Ich habe im Heimatdorf die Schule besucht, mein Bruder XXXX war dagegen und hat immer gesagt, dass ich die Schule verlassen soll und wieder eine Madrasa besuchen solle, die er für mich organisiert. Er hat mich und meinen jüngeren Bruder unter Druck gesetzt, dass ich die Schule verlassen soll. XXXX war in Kabul. Er hat uns beide nach Kabul gebracht, wir sind zur Tante mütterlicherseits gegangen. Er hat uns an der Schule angemeldet. Der jüngere Bruder, da er nicht gut behandelt wurde, hatte nicht so gute Beziehungen zur Schule, um etwas zu lernen. Er ist zu einem Mechaniker in die Lehre gegangen. Da mein Bruder in der Militärakademie war, wurde er vom älteren Bruder XXXX sehr schlecht behandelt, er konnte nicht mehr ins Heimatdorf. Danach hat er Afghanistan verlassen und ist nach Europa gekommen und wir blieben bei der Tante mütterlicherseits. Ich habe die Schule fertig gemacht (Gymnasium), dann bin ich zu einer Privatuni gegangen für zwei Jahre, geplant waren fünf Jahre. Ich habe keine Möglichkeit gehabt, die Schule fertig zu machen. Die Tante hat zu uns gesagt, dass wir gehen sollen, das Haus verlassen sollen. Ich hatte keine finanziellen Möglichkeiten, die Uni fertig zu machen. Ich habe keine andere Wahl gehabt, als zurück ins Heimatdorf zu gehen, ich habe meinen kleinen Bruder mitgenommen und wir sind zurückgekehrt. Wir waren ein paar Nächte dort und mein Bruder XXXX hat mitbekommen, dass wir im Dorf sind. Er ist zu uns gekommen und hat gesagt: "Ab jetzt, müsst Ihr beide die Madrasa besuchen" und er ist selbst ein Kommandant der Taliban und dass wir für die Taliban arbeiten sollen. Meine Mutter hat zu ihm mehrmals gesagt, dass er uns in Ruhe lassen soll, weil wir noch sehr klein sind, er hat nicht auf sie gehört und wir beide wurden von ihm geschlagen, ich sehr viel. Durch diese Schläge ist mein Arm auch gebrochen worden. Zwangsweise hat er uns ins Zentrum der Taliban gebracht. Ich habe dort sehr viele junge Männer gesehen. Am Anfang mussten wir dort Reinigungsarbeiten erledigen. Langsam haben wir dort die anderen Männer kennengelernt. Am Anfang haben wir gelernt, wie wir die Waffen reinigen sollen. Manchmal haben sie uns beigebracht, wie wir mit den Waffen schießen sollen. Er hat es uns versucht beizubringen, aber ich habe es nicht so gut gelernt. Wir waren 20 Nächte dort. Meine Mutter ist dann sehr stark zuckerkrank geworden. Ich habe sehr viel mit meinem Bruder gesprochen und habe ihn gebeten, dass er erlaubt, dass ich zu meiner Mutter fahren kann, damit ich sie zum Arzt bringen kann. Er war total dagegen, ich habe mich sehr bemüht, schlussendlich konnte ich nach Hause gehen, aber der jüngere Bruder nicht. Ich bin nach Hause gekommen und zwei Tage danach ist es zu einer Kampfhandlung gekommen zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung. Am nächsten Tag habe ich mitbekommen, dass mein Bruder bei den Kampfhandlungen ums Leben gekommen ist.BF: Ich habe im Heimatdorf die Schule besucht, mein Bruder römisch 40 war dagegen und hat immer gesagt, dass ich die Schule verlassen soll und wieder eine Madrasa besuchen solle, die er für mich organisiert. Er hat mich und meinen jüngeren Bruder unter Druck gesetzt, dass ich die Schule verlassen soll. römisch 40 war in Kabul. Er hat uns beide nach Kabul gebracht, wir sind zur Tante mütterlicherseits gegangen. Er hat uns an der Schule angemeldet. Der jüngere Bruder, da er nicht gut behandelt wurde, hatte nicht so gute Beziehungen zur Schule, um etwas zu lernen. Er ist zu einem Mechaniker in die Lehre gegangen. Da mein Bruder in der Militärakademie war, wurde er vom älteren Bruder römisch 40 sehr schlecht behandelt, er konnte nicht mehr ins Heimatdorf. Danach hat er Afghanistan verlassen und ist nach Europa gekommen und wir blieben bei der Tante mütterlicherseits. Ich habe die Schule fertig gemacht (Gymnasium), dann bin ich zu einer Privatuni gegangen für zwei Jahre, geplant waren fünf Jahre. Ich habe keine Möglichkeit gehabt, die Schule fertig zu machen. Die Tante hat zu uns gesagt, dass wir gehen sollen, das Haus verlassen sollen. Ich hatte keine finanziellen Möglichkeiten, die Uni fertig zu machen. Ich habe keine andere Wahl gehabt, als zurück ins Heimatdorf zu gehen, ich habe meinen kleinen Bruder mitgenommen und wir sind zurückgekehrt. Wir waren ein paar Nächte dort und mein Bruder römisch 40 hat mitbekommen, dass wir im Dorf sind. Er ist zu uns gekommen und hat gesagt: "Ab jetzt, müsst Ihr beide die Madrasa besuchen" und er ist selbst ein Kommandant der Taliban und dass wir für die Taliban arbeiten sollen. Meine Mutter hat zu ihm mehrmals gesagt, dass er uns in Ruhe lassen soll, weil wir noch sehr klein sind, er hat nicht auf sie gehört und wir beide wurden von ihm geschlagen, ich sehr viel. Durch diese Schläge ist mein Arm auch gebrochen worden. Zwangsweise hat er uns ins Zentrum der Taliban gebracht. Ich habe dort sehr viele junge Männer gesehen. Am Anfang mussten wir dort Reinigungsarbeiten erledigen. Langsam haben wir dort die anderen Männer kennengelernt. Am Anfang haben wir gelernt, wie wir die Waffen reinigen sollen. Manchmal haben sie uns beigebracht, wie wir mit den Waffen schießen sollen. Er hat es uns versucht beizubringen, aber ich habe es nicht so gut gelernt. Wir waren 20 Nächte dort. Meine Mutter ist dann sehr stark zuckerkrank geworden. Ich habe sehr viel mit meinem Bruder gesprochen und habe ihn gebeten, dass er erlaubt, dass ich zu meiner Mutter fahren kann, damit ich sie zum Arzt bringen kann. Er war total dagegen, ich habe mich sehr bemüht, schlussendlich konnte ich nach Hause gehen, aber der jüngere Bruder nicht. Ich bin nach Hause gekommen und zwei Tage danach ist es zu einer Kampfhandlung gekommen zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung. Am nächsten Tag habe ich mitbekommen, dass mein Bruder bei den Kampfhandlungen ums Leben gekommen ist.
VR: Wo ist der Angriff gewesen? Was wurde angegriffen?
BF: Der Distrikt XXXX ist unter der Kontrolle der Polizei gewesen, die Taliban wollten XXXX unter ihre Kontrolle bringen. Der Distrikt XXXX wurde angegriffen, das Zentrum von XXXX Stadt wurde angegriffen.BF: Der Distrikt römisch 40 ist unter der Kontrolle der Polizei gewesen, die Taliban wollten römisch 40 unter ihre Kontrolle bringen. Der Distrikt römisch 40 wurde angegriffen, das Zentrum von römisch 40 Stadt wurde angegriffen.
VR: Wann war das ungefähr?
BF: Das war 1394 (= 2015), im zweiten Monat, glaube ich. Ich bin nicht sicher, ob es der zweite oder dritte Monat war. Ich glaube, es war der dritte Monat (= Mai/Juni).
VR: Sie haben gesagt, dass das Ereignis, als Ihr kleiner Bruder getötet wurde, eine große Operation war und dass es auf beiden Seiten viele Tote gegeben hat. Dann müsste es darüber Berichte in den Medien geben. Haben Sie Unterlagen? Auszüge aus dem Internet?
BF: Wie Sie selber wissen, die afghanischen Nachrichten schreiben über solche Sachen nicht, z.B. voriges Jahr wurde ein großer Kommandant auch dort getötet und darüber wurde nichts geschrieben und nichts gesagt. Nein, ich habe nichts. Dort sind die Kampfhandlungen jeden Tag, im Stadt Zentrum XXXX ist unter der Kontrolle der Regierung.BF: Wie Sie selber wissen, die afghanischen Nachrichten schreiben über solche Sachen nicht, z.B. voriges Jahr wurde ein großer Kommandant auch dort getötet und darüber wurde nichts geschrieben und nichts gesagt. Nein, ich habe nichts. Dort sind die Kampfhandlungen jeden Tag, im Stadt Zentrum römisch 40 ist unter der Kontrolle der Regierung.
VR: Wie ging es weiter?
BF: Meine Mutter war total in Panik, es ging ihr sehr schlecht und sie hat gesagt, das sich aus Isarek flüchten soll, ich bin nach Kabul gegangen. Die Tante hat gewusst, dass mein Bruder XXXX mich zu den Taliban gebracht hatte, sie hat abgelehnt und gesagt, dass ich dort nicht übernachten darf. Sie hat gesagt, ich solle von ihr fern bleiben, sie wolle keine Probleme. Zwei Nächte war ich auf der Straße. Ich habe meinen Onkel mütterlicherseits angerufen, das ist der, bei dem meine Mutter lebt. Meine Mutter wurde informiert und sie ist nach Kabul gekommen. Mein Onkel hat schon einen Schlepper für mich organisiert, damit ich das Land verlassen kann und so habe ich auch das Land verlassen.BF: Meine Mutter war total in Panik, es ging ihr sehr schlecht und sie hat gesagt, das sich aus Isarek flüchten soll, ich bin nach Kabul gegangen. Die Tante hat gewusst, dass mein Bruder römisch 40 mich zu den Taliban gebracht hatte, sie hat abgelehnt und gesagt, dass ich dort nicht übernachten darf. Sie hat gesagt, ich solle von ihr fern bleiben, sie wolle keine Probleme. Zwei Nächte war ich auf der Straße. Ich habe meinen Onkel mütterlicherseits angerufen, das ist der, bei dem meine Mutter lebt. Meine Mutter wurde informiert und sie ist nach Kabul gekommen. Mein Onkel hat schon einen Schlepper für mich organisiert, damit ich das Land verlassen kann und so habe ich auch das Land verlassen.
VR: Vor wem sind Sie geflohen?
BF: Ich hatte Probleme mit Mullah XXXX, ich wurde sehr schlecht behandelt, ich wurde geschlagen. Er wollte, dass ich unbedingt für ihn arbeite und er hat mich nicht in Ruhe gelassen.BF: Ich hatte Probleme mit Mullah römisch 40 , ich wurde sehr schlecht behandelt, ich wurde geschlagen. Er wollte, dass ich unbedingt für ihn arbeite und er hat mich nicht in Ruhe gelassen.
RV: Haben Sie Informationen über XXXX? Wie ist die aktuelle Situation?Regierungsvorlage, Haben Sie Informationen über XXXX? Wie ist die aktuelle Situation?
BF: Lt. meiner Mutter ist er noch immer bei den Taliban und ist weiter für sie aktiv.
RV: In der Hierarchie der Taliban, wo stehtXXXX?Regierungsvorlage, In der Hierarchie der Taliban, wo stehtXXXX?
BF: Er ist ein großer Kommandant.
RV: Was fürchtet er, wenn er zurück müsste?Regierungsvorlage, Was fürchtet er, wenn er zurück müsste?
BF: Mein Leben ist dort in Gefahr, er wird mich nicht in Ruhe lassen und er verlangt, dass ich mich den Taliban anschließen muss.
RV: Wie ist das für das ganze Staatsgebiet von Afghanistan? Was wäre, wenn Sie nach Kabul, Herat oder Mazar-e Sharif gehen würden?Regierungsvorlage, Wie ist das für das ganze Staatsgebiet von Afghanistan? Was wäre, wenn Sie nach Kabul, Herat oder Mazar-e Sharif gehen würden?
BF: Zuerst gibt es keine sichere Provinz in Afghanistan und egal wo ich lebe, er wird mich finden. Als ich im Camp der Taliban war, habe ich verstanden, dass diese sehr stark und gut vernetzt sind, wenn sie wollen, können sie auch einen Minister in Kabul entführen, im Vergleich zu einem Minister bin ich klein. Ich kann mich theoretisch verstecken, maximal ein Monat, danach hätte ich keine Chance mehr.
VR: Warum sollte Ihr Bruder so einen Aufwand betreiben und Sie überall suchen, wenn Sie für den Kampf unausgebildet sind. Sie habe kaum eine Funktion für die Taliban.
BF: Alle jungen Männer, die im Camp waren, haben keine richtige Ausbildung. Es ist nicht wie eine Armee.
VR: Das verstehe ich, aber warum sollte Ihr Bruder Sie im ganzen Staatsgebiet suchen, wenn Sie so ein "schlechter Kämpfer" wären?
BF: Ihm ist es egal, ob ich in diesem Bereich eine Ausbildung habe oder nicht. Er sagt, dass ich sein Bruder bin und ich das machen muss. Er hat immer wieder mit mir über den Jihad und das Paradies gesprochen, wenn er seine eigene Mutter nicht liebt, wie kann er mich lieben?
VR: Fragewiederholung.
BF: Ich glaube, es kann auch sein, dass ich, weil ich dort einige Zeit dort gelebt habe und auch einige Informationen habe, das kann vielleicht auch der Grund sein, warum er mich nicht in Ruhe lässt.
RV: Es geht aus meiner Sicht offensichtlich darum, dass XXXX auch gegenüber seinen Untergebenen das Gesicht wahren muss. Wenn sein jüngerer Bruder sich nach Belieben XXXX Befehlen widersetzen könnte, würde das die Autorität gegenüber den Mitstreitern XXXX untergraben. Das Nicht-Einhalten eines Taliban-Befehls des kleinen Bruders des Kommandanten zählt umso mehr als Verfehlung. Außerdem wäre es aus meiner Sicht für den XXXX kein so großer Aufwand, wie das Gericht meint, den BF zu suchen. Die Taliban sind in Afghanistan sehr gut vernetzt und würde der BF zwangsläufig versuchen, mit seiner Mutter oder Verwandten Kontakt aufzunehmen, würde dies XXXX bekannt werden, nachdem er Mitglied der Familie ist.Regierungsvorlage, Es geht aus meiner Sicht offensichtlich darum, dass römisch 40 auch gegenüber seinen Untergebenen das Gesicht wahren muss. Wenn sein jüngerer Bruder sich nach Belieben römisch 40 Befehlen widersetzen könnte, würde das die Autorität gegenüber den Mitstreitern römisch 40 untergraben. Das Nicht-Einhalten eines Taliban-Befehls des kleinen Bruders des Kommandanten zählt umso mehr als Verfehlung. Außerdem wäre es aus meiner Sicht für den römisch 40 kein so großer Aufwand, wie das Gericht meint, den BF zu suchen. Die Taliban sind in Afghanistan sehr gut vernetzt und würde der BF zwangsläufig versuchen, mit seiner Mutter oder Verwandten Kontakt aufzunehmen, würde dies römisch 40 bekannt werden, nachdem er Mitglied der Familie ist.
VR: Sie haben beim BFA gesagt, dass die Regierung Sie bei einer Rückkehr verhaften wird, warum?
BF: Die afghanische Regierung ist nicht so wie Österreich. Da ich einige Zeit bei den Taliban war, habe ich Angst, dass sie mich verhaften, dort würde mir keiner zuhören, dass ich kein Talib wäre. In Afghanistan funktioniert es anders als hier. Wenn ich hier eine Information an die Polizei weiterleite, wäre die Polizei froh, dort ist es umgekehrt. Da mein Bruder bei den Taliban ist, würden sie auch mich verdächtigen, dass ich bei den Taliban bin.
VR: Warum haben Sie nicht sofort nach den Angriff auf den Distrikt bei der Polizei Anzeige erstattet und gesagt, was sich dort abspielt und Informationen geliefert?
BF: Ich hatte Angst, dass sie mir nicht glauben.
VR: Wovor hatten Sie Angst?
BF: Ich hatte Angst, weil ich 20 Nächte dort war, mein Bruder ist ein Kommandant. Ich hatte Angst, dass sie mich verdächtigen.
VR: Wenn Sie selbst