RS Lvwg 2018/1/9 LVwG-AV-737/001-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

09.01.2018

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §77 Abs1
GewO 1994 §79

Rechtssatz

Ist die Vorschreibung zusätzlicher Auflagen nicht möglich ohne auszuschließen, dass eine genehmigte Betriebsanlage ihrem Wesen nach geändert werden würde, so kann zur Erreichung eines im Verfahren ermittelten Immissionszieles die Vorlage eines Sanierungskonzepts vorgeschrieben werden.

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; Sanierungskonzept

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.737.001.2016

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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