RS Lvwg 2017/11/24 LVwG 46.23-2425/2017

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Veröffentlicht am 24.11.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.11.2017

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs1
WRG 1959 §32 Abs2 lita

Rechtssatz

Einem Nachbarn kommt im Verfahren zur Bewilligung einer Einleitung nach § 32

Abs 1 WRG 1959 kein subjektiv-öffentliches Recht dahingehend zu, dass die Auflagen eines rechtskräftigen baurechtlichen Bescheids eingehalten werden (hier: dass die betreffenden Wässer auf eigenem Grund zur Versickerung bzw. zur Verrieselung zu bringen sind), da sich Bewilligungen, die unter verschiedenen Gesichtspunkten nebeneinander erteilt werden, auch widersprechen können.

Schlagworte

Einleitungen, Bewilligungspflicht, Gesichtspunkte, Bescheid, Bebauungsgrundlagen, Widerspruch, Verrieselung, Versickerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.46.23.2425.2017

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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