RS Lvwg 2017/12/14 LVwG-S-649/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

14.12.2017

Norm

ZustG §11 Abs1
RHStRÜbk Eur Art5 Abs3

Rechtssatz

Bei Zustellungen auf Grund von bilateralen Abkommen sowie des Amtshilfeabkommens, BGBl. Nr. 708/1995, und der Verordnung (EG-Nr. 515/97), betreffend jeweils Zustellungen in zollrechtlichen und abgabenrechtlichen Angelegenheiten, stellt das Fehlen der nach diesen Vorschriften zwingend anzuschließenden Übersetzung in die Sprache jenes Landes, in welches zugestellt werden soll, einen unheilbaren Zustellmangel dar (vgl. VwGH ZI. 87/16/0110 und Zl. 2010/16/0103).

Schlagworte

Verfahrensrecht; Zustellmangel;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.S.649.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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