Entscheidungsdatum
02.02.2018Norm
AsylG 2005 §10Spruch
W191 2149945-1/2E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. ROSENAUER als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn XXXX, geboren am XXXX, Staatsangehörigkeit Indien, vertreten durch Rechtsanwältin XXXX, Österreichische Flüchtlings- und MigrantInnenhilfe, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.02.2017, Zahl 1081205603-151020339, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. ROSENAUER als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn römisch 40 , geboren am römisch 40 , Staatsangehörigkeit Indien, vertreten durch Rechtsanwältin römisch 40 , Österreichische Flüchtlings- und MigrantInnenhilfe, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.02.2017, Zahl 1081205603-151020339, zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8, 10 und 57 Asylgesetz 2005 sowie §§ 52 und 55 Fremdenpolizeigesetz 2005 als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, 8, 10 und 57 Asylgesetz 2005 sowie Paragraphen 52 und 55 Fremdenpolizeigesetz 2005 als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
1. Verfahrensgang:
1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF), ein indischer Staatsangehöriger aus dem Bundesstaat Punjab, reiste nach seinen Angaben am 04.08.2015 irregulär und schlepperunterstützt in Österreich ein und stellte am darauffolgenden Tag einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG).1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF), ein indischer Staatsangehöriger aus dem Bundesstaat Punjab, reiste nach seinen Angaben am 04.08.2015 irregulär und schlepperunterstützt in Österreich ein und stellte am darauffolgenden Tag einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG).
1.2. In seiner Erstbefragung am 05.08.2015 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Polizeiinspektion (PI) Marchegg gab der BF im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Punjabi im Wesentlichen Folgendes an:
Er stamme aus XXXX, Distrikt Amritsar, Bundesstaat Punjab, sei Angehöriger der Volksgruppe/Kaste der Jat und der Glaubensgemeinschaft der Sikhs und verheiratet. Er habe in XXXX zehn Jahre die Schule besucht. Zu Hause würden noch seine Eltern sowie seine Ehefrau - in Scheidung - leben.Er stamme aus römisch 40 , Distrikt Amritsar, Bundesstaat Punjab, sei Angehöriger der Volksgruppe/Kaste der Jat und der Glaubensgemeinschaft der Sikhs und verheiratet. Er habe in römisch 40 zehn Jahre die Schule besucht. Zu Hause würden noch seine Eltern sowie seine Ehefrau - in Scheidung - leben.
Er habe Indien am 28.07.2015 verlassen und sei illegal mit dem Flugzeug nach Moskau und von dort weiter per LKW über ihm unbekannte Länder bis nach Österreich gelangt.
Als Fluchtgrund gab der BF an, dass ihm sein Onkel das Wirtschaftsland wegnehmen habe wollen. Es habe einen großen Streit gegeben, bei dem der BF verletzt worden sei. Der Onkel habe seinen Vater bedroht und gesagt, dass er den BF umbringen werde. Daraufhin habe sein Vater entschieden, dass der BF ins Ausland gehen solle.
1.3. Im Verwaltungsakt liegt auf Seite 31 eine Anzeige des Bundesministeriums für Finanzen, Finanzpolizei, vom 11.01.2017 an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA), Regionaldirektion Wien ein, derzufolge der BF, mit drei anderen Personen, am 22.11.2016 im hinteren Bereich der Küche eines Lokals in 1170 Wien angetroffen worden sei. Der BF habe angegeben, dass er als Zusteller im Betrieb tätig sei. Da er über keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt verfüge (arbeitsmarktbehördliche Bewilligung fehle), werde sich der Inhaber des Lokals für die Übertretung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu verantworten haben.
1.4. Bei seiner Einvernahme am 10.02.2017 vor dem BFA, Regionaldirektion Wien, im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Punjabi, bestätigte der BF die Richtigkeit seiner bisher gemachten Angaben und gab im Wesentlichen Folgendes an (Auszug aus der Niederschrift, Schreibfehler teilweise korrigiert):
" [...]
F [Frage]: Wer von Ihrer Familie lebt noch in Ihrer Heimat in Indien?
A [Antwort]: Vater und Mutter, Ehefrau.
F: Sind Sie verheiratet?
A: Ja.
F: Haben Sie Kinder?
A: Ja, ich habe eine Tochter.
F: Wie heißt sie und wie alt ist sie?
A: XXXX. Ich habe sie nur auf Fotos gesehen.A: römisch 40 . Ich habe sie nur auf Fotos gesehen.
F: Haben Sie noch Kontakt zu Ihrer Familie?
A: Vor eineinhalb Jahren hatte ich Kontakt mit meiner Ehefrau. Als ich Indien verlassen habe, hatte ich den letzten Kontakt. Da war meine Frau schon schwanger.
F: Wann haben Sie Indien verlassen?
A: Im Juni 2015.
F: Wie geht sich das mit Ihrer Tochter aus?
AW [Asylwerber] korrigiert das Geburtsdatum der Tochter auf XXXX.AW [Asylwerber] korrigiert das Geburtsdatum der Tochter auf römisch 40 .
F: Sie haben keinen Kontakt mit Ihrer Frau oder Ihren Eltern?
A: Ja, ich habe keinen Kontakt.
F: Wie war Ihre letzte Wohnadresse, bevor Sie ausgereist sind?
A: XXXX, Amritsar, Punjab. Habe immer dort gelebt.A: römisch 40 , Amritsar, Punjab. Habe immer dort gelebt.
F: Wer hat an dieser Adresse noch gewohnt?
A: Familie, Eltern und Ehefrau und Tochter.
F: Wovon lebt Ihre Familie?
A: Wir haben 2 Kila Land, mein Vater ist Bauer.
F: Ist das Ihr eigenes Land?
A: Ja.
F: Wie ist Ihr Vater zu dem Land gekommen?
A: Von seinem Vater.
F: Gibt es eine Eintragung ins Grundbuch oder ein Testament?
A: Nein, es ist noch auf den Namen meines Großvaters registriert.
F: Wovon haben Sie gelebt?
A: Mitarbeit in der Landwirtschaft.
F: Könnten Sie wieder in der Landwirtschaft arbeiten?
A: Ja.
F: Wieviel hat die Ausreise gekostet?
A: Meine Familie hat 750.000 Indische Rupien ausgegeben.
F: Wie haben Sie Ihre Ausreise finanziert?
A: Wir haben ein halbes Kila jemandem verpfändet, sein Name ist Sukhchain SINGH, er ist unser Nachbar.
F: Warum haben Sie gerade in Österreich einen Asylantrag gestellt?
A: Der Schlepper hat mich hier gelassen, ich habe nicht gewusst, wo ich bin.
F: Sind Sie arbeitsfähig und -willig?
A: Ja.
F: Welche Schul- oder sonstige Ausbildung haben Sie?
A: Zwölf Jahre Schule und danach drei Jahre im College.
F: Haben Sie einen Abschluss?
A: BA in Commerce.
F: Sie haben kein Abschlusszeugnis?
A: Ich habe nichts hier und kann es mir auch nicht schicken lassen, da ich keinen Kontakt mehr habe.
[...]
F: Haben Sie sich in Indien jemals an die Polizei oder an eine Behörde gewandt?
A: Ja, das hat mit meinen Fluchtgründen zu tun.
[...]
F: Schildern Sie mir möglichst konkret und mit allen Details, warum Sie Indien verlassen und in Österreich einen Asylantrag gestellt haben!
A: Wir haben gemeinsam mit meinen Eltern und meiner Ehefrau gewohnt, und unser Land wollte eine andere Person haben.
AW wird aufgefordert, konkrete Angaben zu machen.
A: Die andere Person hieß XXXX, sie wollte das Land und hat uns immer wieder bedroht. Eines Tages hat mich XXXX geschlagen. Zweimal hat er mich geschlagen, und dann haben meine Eltern gesagt, ich sollte woanders leben. Dann bin ich in eine andere Stadt, XXXX, hier gibt es einen sehr großen Sikh-Tempel, ich habe dort zehn Tage gewohnt, und eines Tages hat mich ein Bekannter von XXXX gesehen. XXXX hat dorthin Leute geschickt. Dann habe ich mich zwei, drei Tage versteckt. Dann haben meine Eltern gesagt, dass sie einen Schlepper gefunden haben, aber ich müsse nach Neu Delhi fahren. Dann habe ich mich mit dem Schlepper in Neu Delhi getroffen und bin dort 15 Tage geblieben. Er hat für mich ein Flugticket gebucht, dann bin ich in eine andere Stadt geflogen. Dort bin ich acht Tage geblieben.A: Die andere Person hieß römisch 40 , sie wollte das Land und hat uns immer wieder bedroht. Eines Tages hat mich römisch 40 geschlagen. Zweimal hat er mich geschlagen, und dann haben meine Eltern gesagt, ich sollte woanders leben. Dann bin ich in eine andere Stadt, römisch 40 , hier gibt es einen sehr großen Sikh-Tempel, ich habe dort zehn Tage gewohnt, und eines Tages hat mich ein Bekannter von römisch 40 gesehen. römisch 40 hat dorthin Leute geschickt. Dann habe ich mich zwei, drei Tage versteckt. Dann haben meine Eltern gesagt, dass sie einen Schlepper gefunden haben, aber ich müsse nach Neu Delhi fahren. Dann habe ich mich mit dem Schlepper in Neu Delhi getroffen und bin dort 15 Tage geblieben. Er hat für mich ein Flugticket gebucht, dann bin ich in eine andere Stadt geflogen. Dort bin ich acht Tage geblieben.
F: Bleiben wir bei den Fluchtgründen. Haben Sie alle Gründe erwähnt, oder wollen Sie noch etwas angeben?
A: Die wollten mich töten, das ist der Fluchtgrund.
F: Wer ist wieder ‚die'?
A: XXXX hat gesagt, wenn er mich sieht, wird er mich töten.A: römisch 40 hat gesagt, wenn er mich sieht, wird er mich töten.
F: Ist das alles?
A: Ja, das ist alles.
F: Gibt es abgesehen von den genannten Gründen sonst noch Gründe für die Antragstellung, oder wollen Sie noch etwas ergänzen?
A: Nein.
F: Um welches Land geht es konkret?
A: Unser Land, das gesamte Land.
F: Wer ist XXXX?
A: Er wohnt im selben Dorf, wo ich wohne.
F: Ist er mit Ihnen verwandt?
A: Nein.
F: Warum will er das Land, womit begründet er das?
A: Weil er hat viel Land, und unser Land liegt innerhalb seines Landes, und das stört ihn.
Auff. [Aufforderung] Beschreiben Sie das Land.
AW: Was meinen Sie?
Auff. Ich kenne Ihr Land nicht, beschreiben Sie es.
AW: Wir haben nur zwei Kila, mehr habe ich nicht.
Auff: Beschreiben Sie das Land. Machen Sie konkrete Angaben.
AW: Wir haben Reis und Weizen geerntet, und Futter für unseren Wasserbüffel. Das Land liegt innerhalb des Landes von XXXX.AW: Wir haben Reis und Weizen geerntet, und Futter für unseren Wasserbüffel. Das Land liegt innerhalb des Landes von römisch 40 .
F: Seit wann gibt es diesen Streit?
A: Seit ca. zweieinhalb bis drei Jahren. Er hat gesagt, wir sollten ihm unser Land geben, er hat schon zwei, drei Leute vom selben Dorf getötet. Und er hat zu jedem gesagt: ‚ich werde ihn töten'.
F: Wen wird er töten?
A: Mich.
F: Warum gerade Sie?
A: Weil, wenn ich tot bin, dann kann niemand das Land erben, da ich der einzige Sohn bin.
Auff: Erklären Sie mir bitte, was Ihr Tod lösen sollte, das Land gehört ihm trotzdem nicht.
AW: Er kann das Land nicht ins Grundbuch eintragen, aber in Indien ist das kein Problem.
Auff: Es gibt ja immer noch Ihren Vater.
AW: Mein Vater lebt, aber er hat allen erzählt, er wird mich töten.
Auff: Aber es lebt ja Ihr Vater, der einen Rechtsanspruch auf das Land hat.
AW: Im Jahr 2014 hat XXXX meinen Cousin getötet, und deswegen hat meine Familie sehr viel Angst gehabt.AW: Im Jahr 2014 hat römisch 40 meinen Cousin getötet, und deswegen hat meine Familie sehr viel Angst gehabt.
F: Wer wurde konkret von wem bedroht?
A: XXXX hat nur mich bedroht.A: römisch 40 hat nur mich bedroht.
F: Wie oft?
A: Mindestens sieben, acht Mal.
F: Das Land gehört offiziell Ihnen?
A: Offiziell gehört es uns, aber XXXX will es haben.A: Offiziell gehört es uns, aber römisch 40 will es haben.
Der AW wird aufgefordert, einen Lageplan des Landes zu zeichnen.
Siehe Akt.
F: Wann kam es zu dem Streit?
A: Im Jahr 2014, im Juli.
F: Welchen Rechtsanspruch hat XXXX auf das Land?F: Welchen Rechtsanspruch hat römisch 40 auf das Land?
A: Keinen.
Auff: Schildern Sie möglichst konkret mit allen Details, als Sie von XXXX geschlagen wurden.Auff: Schildern Sie möglichst konkret mit allen Details, als Sie von römisch 40 geschlagen wurden.
AW: Im September 2014 hat er mich das erste Mal geschlagen.
AW wird noch einmal aufgefordert, konkrete Angaben zu machen.
AW: Ich habe auf meinem Land gearbeitet, XXXX ist zu mir gekommen und hat mich gefragt, ob ich ihm das Land geben will oder nicht.AW: Ich habe auf meinem Land gearbeitet, römisch 40 ist zu mir gekommen und hat mich gefragt, ob ich ihm das Land geben will oder nicht.
F: Was heißt ‚geben'?
A: Er wollte es einfach so.
AW fährt fort: Ich habe weitergearbeitet, und er ist weggegangen. Und genau nach fünf Minuten ist er mit vier Personen wiedergekommen. Und dann haben sie mich geschlagen. Dann bin ich bewusstlos geworden, und dann nachher hat er mich wieder bedroht, dass er mich töten werde. Dann ist mein Vater gekommen, aber XXXX und seine vier Freunde waren schon weg.AW fährt fort: Ich habe weitergearbeitet, und er ist weggegangen. Und genau nach fünf Minuten ist er mit vier Personen wiedergekommen. Und dann haben sie mich geschlagen. Dann bin ich bewusstlos geworden, und dann nachher hat er mich wieder bedroht, dass er mich töten werde. Dann ist mein Vater gekommen, aber römisch 40 und seine vier Freunde waren schon weg.
F: Ihr Vater ist gekommen, und die anderen waren auf einmal weg?
A: Sie dachten vielleicht, ich wäre schon tot. Nach 20 Minuten ist der Vater mit Essen gekommen. Dann bin ich mit meinem Vater nach Hause gegangen, und ein Arzt ist zu uns gekommen. Der Arzt hat zu mir gesagt, ich sollte sechs, sieben Tage nicht arbeiten. Nach 15 Tagen bin ich wieder arbeiten gegangen und seine Leute haben mich wieder bedroht. Und XXXX hat seinen Leuten Anweisungen gegeben, falls jemand mich sieht, sollten sie mich gleich töten.A: Sie dachten vielleicht, ich wäre schon tot. Nach 20 Minuten ist der Vater mit Essen gekommen. Dann bin ich mit meinem Vater nach Hause gegangen, und ein Arzt ist zu uns gekommen. Der Arzt hat zu mir gesagt, ich sollte sechs, sieben Tage nicht arbeiten. Nach 15 Tagen bin ich wieder arbeiten gegangen und seine Leute haben mich wieder bedroht. Und römisch 40 hat seinen Leuten Anweisungen gegeben, falls jemand mich sieht, sollten sie mich gleich töten.
F: Woher wissen Sie davon?
A: Seine Leute haben mir öfter gesagt, dass sie mich töten werden. Sie hatten damit Spaß. Am 04. Dezember haben mich XXXX und zwei Freunde wieder geschlagen. Er hat mich sehr viel geschlagen und neben dem Fluss gelassen. Zwei Personen haben mich gesehen und nach Hause gebracht. Der Dorfarzt ist wieder gekommen, und er hat gesagt, er kann nicht helfen, weil die Wunde so tief ist. Dann hat mich meine Familie in Amritsar ins Spital gebracht, es heißt XXXX, und nach acht Tagen bin ich normal geworden.A: Seine Leute haben mir öfter gesagt, dass sie mich töten werden. Sie hatten damit Spaß. Am 04. Dezember haben mich römisch 40 und zwei Freunde wieder geschlagen. Er hat mich sehr viel geschlagen und neben dem Fluss gelassen. Zwei Personen haben mich gesehen und nach Hause gebracht. Der Dorfarzt ist wieder gekommen, und er hat gesagt, er kann nicht helfen, weil die Wunde so tief ist. Dann hat mich meine Familie in Amritsar ins Spital gebracht, es heißt römisch 40 , und nach acht Tagen bin ich normal geworden.
F: Was heißt ‚normal geworden'
A: Ich war acht Tage bewusstlos, weil sie genau auf meinen Kopf und auf beide Knie geschlagen haben. Nach einer Woche bin ich vom Spital wieder nach Hause gegangen. Am 10. Jänner 2015 XXXX hat meinen Cousin getötet. XXXX hat allen meinen Verwandten gesagt, dass er eines Tages auch mich töten werde. Dann bin ich ein Monat lang nur in meinem Haus geblieben, weil es meine Eltern so wollten. Im März 2015 bin ich neben meinem Haus gestanden, und XXXX ist gekommen und hat mich bedroht. Dann ist meine Mutter gekommen, und sie hat XXXX gesagt, er solle uns in Ruhe lassen. XXXX hat meiner Mutter gesagt, dass er mich eines Tages töten werde. Dann hat mich meine Familie nach XXXX geschickt. Ca. ein Monat war ich dort, dann hat mein Vater zu mir [gesagt], wann und wo wir uns in Amritsar treffen, das war an der Bushaltestelle, um mir frisches Gewand zu geben. Dann bin ich von XXXX nach Ludhiana gefahren und dort wollte ich den Bus wechseln nach Amritsar.A: Ich war acht Tage bewusstlos, weil sie genau auf meinen Kopf und auf beide Knie geschlagen haben. Nach einer Woche bin ich vom Spital wieder nach Hause gegangen. Am 10. Jänner 2015 römisch 40 hat meinen Cousin getötet. römisch 40 hat allen meinen Verwandten gesagt, dass er eines Tages auch mich töten werde. Dann bin ich ein Monat lang nur in meinem Haus geblieben, weil es meine Eltern so wollten. Im März 2015 bin ich neben meinem Haus gestanden, und römisch 40 ist gekommen und hat mich bedroht. Dann ist meine Mutter gekommen, und sie hat römisch 40 gesagt, er solle uns in Ruhe lassen. römisch 40 hat meiner Mutter gesagt, dass er mich eines Tages töten werde. Dann hat mich meine Familie nach römisch 40 geschickt. Ca. ein Monat war ich dort, dann hat mein Vater zu mir [gesagt], wann und wo wir uns in Amritsar treffen, das war an der Bushaltestelle, um mir frisches Gewand zu geben. Dann bin ich von römisch 40 nach Ludhiana gefahren und dort wollte ich den Bus wechseln nach Amritsar.
F: Was hat das mit Ihren Fluchtgründen zu tun?
A: Ich wollte ihnen alles erzählen - XXXXwar dort, und seine Leute haben mich gesehen, und dann bin ich dort weggelaufen, ca. 20 Minuten sehr schnell, dann bin ich mit dem Bus zurück nach XXXX.A: Ich wollte ihnen alles erzählen - XXXXwar dort, und seine Leute haben mich gesehen, und dann bin ich dort weggelaufen, ca. 20 Minuten sehr schnell, dann bin ich mit dem Bus zurück nach römisch 40 .
F: Wie hat Ihre Familie reagiert?
A: Sie hatten sehr viel Angst. XXXX meinte, wenn sie zur Polizei gehen, wäre es für ihn nichts Neues, weil so viele Fälle gegen ihn vor Gericht anhängig sind.A: Sie hatten sehr viel Angst. römisch 40 meinte, wenn sie zur Polizei gehen, wäre es für ihn nichts Neues, weil so viele Fälle gegen ihn vor Gericht anhängig sind.
F: Waren Sie bei der Polizei?
A: Ja, wir haben eine Anzeige gemacht.
F: An wen haben Sie sich sonst noch gewandt?
A: An niemanden, wir hatten so viel Angst.
F: In Indien gibt es mehrere Möglichkeiten, bei einem ernsten Problem Hilfe zu suchen, und Sie tun nichts?
A: Wir sind eine kleine Familie, und nach dem Tod meines Cousins hatten wir sehr viel Angst, deswegen wollten wir nichts unternehmen. Wer soll uns helfen.
F: Sie kennen die Möglichkeiten besser als ich.
AW: Es gibt schon Möglichkeiten, aber die Polizei hat immer XXXX geholfen, da er immer Schmiergeld bezahlt hat.AW: Es gibt schon Möglichkeiten, aber die Polizei hat immer römisch 40 geholfen, da er immer Schmiergeld bezahlt hat.
F: Von wem wurden Sie konkret bedroht?
A: Von XXXXund seinen Leuten.
F: Ihr Vater lebt noch daheim?
A: Ich hatte nur einmal Kontakt, und meine Ehefrau meinte, er lebt nicht mehr hier, ich weiß nicht, wo.
F: Sie hatten Kontakt und fragen nicht nach?
A: Sie meinte, er wohnt nicht im Dorf, sondern irgendwo anders.
F: Was haben Sie unternommen, um Hilfe zu erhalten?
A: Ich hatte keine Chance, er hat mich immer geschlagen.
AF: Schildern Sie den Vorfall beim Sikh-Tempel möglichst konkret.
AW: Ich war im Sikh-Tempel freiwilliger Mitarbeiter, und eines Tages eine wichtige Person von XXXX ...AW: Ich war im Sikh-Tempel freiwilliger Mitarbeiter, und eines Tages eine wichtige Person von römisch 40 ...
Nachgefragt gibt der AW an: Mit wichtig habe ich gemeint, er kann für XXXX andere Leute töten.Nachgefragt gibt der AW an: Mit wichtig habe ich gemeint, er kann für römisch 40 andere Leute töten.
... er hat mich gesehen, dann habe ich ihn gesehen und bin ich aus dem Tempel gegangen und habe XXXX getroffen, den habe ich im Tempel kennengelernt.... er hat mich gesehen, dann habe ich ihn gesehen und bin ich aus dem Tempel gegangen und habe römisch 40 getroffen, den habe ich im Tempel kennengelernt.
F: Der wichtige Mann von XXXX ist aufgetaucht, und Sie sind aus dem Tempel gegangen, war das alles?F: Der wichtige Mann von römisch 40 ist aufgetaucht, und Sie sind aus dem Tempel gegangen, war das alles?
A: Ich habe XXXX (er war auch freiwilliger Mitarbeiter) alles von XXXX erzählt und bin mit ihm in seine Wohnung gegangen und zwei oder drei Tage bei ihm geblieben. Am 4. Tag habe ich XXXX ein Foto von XXXX gezeigt.A: Ich habe römisch 40 (er war auch freiwilliger Mitarbeiter) alles von römisch 40 erzählt und bin mit ihm in seine Wohnung gegangen und zwei oder drei Tage bei ihm geblieben. Am 4. Tag habe ich römisch 40 ein Foto von römisch 40 gezeigt.
F: Woher hatten Sie ein Foto von XXXX?
A: Eines Tages war sein Foto in der Zeitung. Dann hat mir XXXX erzählt, dass diese Person auch im Sikh-Tempel mit vier Personen dort wäre. XXXX hat die freiwilligen Mitarbeiter nach mir gefragt.A: Eines Tages war sein Foto in der Zeitung. Dann hat mir römisch 40 erzählt, dass diese Person auch im Sikh-Tempel mit vier Personen dort wäre. römisch 40 hat die freiwilligen Mitarbeiter nach mir gefragt.
F: Wie lange geht dieser Streit schon?
A: Seit 2014.
Auff.: Geben Sie bitte eine Chronologie der Ereignisse an (Anmerkung: Dem AW wird die Aufgabe erklärt).
Angaben im Akt.
[...]
F: Wovon leben Sie in Österreich?
A: Ich arbeite als Zeitungszusteller.
Frage: Können Sie eine Integration in irgendeiner Form in Österreich geltend machen (Anmerkung: Dem AW wird erklärt, welche Punkte unter dem Begriff ‚Integration' zu subsumieren sind)?
A: Nein.
F: Warum sind Sie gerade zu diesem Zeitpunkt ausgereist?
A: Weil sie mich immer geschlagen haben und mich töten wollen.
F: Was würde passieren, wenn Sie in Ihre Heimat zurückkehren müssten?
A: Sie werden mich töten.
F: Was war am 10. Sept. 2014?
A: Sie haben mich geschlagen.
F: Warum haben Sie mir von Ihrem Cousin erzählt?
A: Sie sollten mir vertrauen.
F: Sie geben an, oft geschlagen worden zu sein, und sie wollten Sie töten, haben das aber nicht gemacht, das ergibt keinen Sinn.
AW: Viele Male dachten sie, ich wäre schon gestorben. [...]"
Dem BF wurden "die Länderfeststellungen zu Indien" zur Übersetzung durch den Dolmetscher angeboten, worauf er antwortete: "Nein, danke. Ich weiß es."
Im Verfahren vor dem BFA wurden seitens des BF keine Beweismittel oder Belege für seine Identität oder sein Fluchtvorbringen in Vorlage gebracht oder weitere Beweisanträge gestellt.
1.5. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wies das BFA mit Bescheid vom 16.02.2017 den Antrag des BF auf internationalen Schutz vom 04.08.2015 gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG ab (Spruchpunkt I.), erkannte ihm den Status eines Asylberechtigten ebenso wie gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG den Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Indien nicht zu (Spruchpunkt II.) und verband diese Entscheidung in Spruchpunkt III. gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG in Verbindung mit § 9 BFA-VG mit einer Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurde ihm nicht erteilt. Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Indien gemäß § 46 FPG zulässig sei. Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise des BF 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt IV.).1.5. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wies das BFA mit Bescheid vom 16.02.2017 den Antrag des BF auf internationalen Schutz vom 04.08.2015 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG ab (Spruchpunkt römisch eins.), erkannte ihm den Status eines Asylberechtigten ebenso wie gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG den Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Indien nicht zu (Spruchpunkt römisch zwei.) und verband diese Entscheidung in Spruchpunkt römisch drei. gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG mit einer Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG wurde ihm nicht erteilt. Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Indien gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei. Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise des BF 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch vier.).
In der Bescheidbegründung traf die belangte Behörde Feststellungen zur Person des BF und zur Lage in seinem Herkunftsstaat. Eine asylrelevante Verfolgung liege nicht vor, das Vorbringen des BF sei unglaubhaft. Er habe keine Verfolgung im Sinne des AsylG glaubhaft gemacht und es bestünden keine stichhaltigen Gründe gegen eine Abschiebung des BF nach Indien. Im Falle der Rückkehr drohe ihm keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertigen würde.
Der BF erfülle nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG, der Erlassung einer Rückkehrentscheidung stehe sein Recht auf Achtung des Privat- oder Familienlebens angesichts der kurzen Aufenthaltsdauer und des Fehlens von familiären oder privaten Bindungen im Inland nicht entgegen. Angesich