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16/02 RundfunkNorm
KOG 2001 §35 Abs1Beachte
Rechtssatz
§ 64 VStG trifft eine spezielle Regelung für die Kostentragung für Verwaltungsstrafverfahren, wobei sich die in § 64 Abs. 2 leg. cit. enthaltene Bestimmung über das Zufließen der Strafgelder im Ergebnis mit der für Verwaltungsstrafen nach dem ORF-G 2001 zu beachtenden weiteren lex specialis des § 38 ORF-G 2001 deckt, nach dessen Abs. 4 die Strafgelder im vorliegenden Fall dem Bund zufließen. Es ergibt sich daher die Regelung über die Tragung der Verfahrenskosten nicht aus den demgegenüber allgemeinen Bestimmungen in § 35 Abs. 1 KOG 2001.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017030052.L09Im RIS seit
01.02.2022Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022