RS Vwgh 2017/12/20 Ra 2017/03/0052

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Veröffentlicht am 20.12.2017
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13
ZustG §2 Z4

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2017/03/0053

Rechtssatz

Eine kurzfristige Abwesenheit - im vorliegenden Fall auf Basis der Darstellung in der Revision für die Dauer (lediglich) eines Tages - vermag der Wohnung des Revisionswerbers den Charakter einer Abgabestelle iSd § 2 Z 4 des ZustG nicht zu nehmen (vgl. in diesem Sinne aus der Rechtsprechung etwa auch VwGH 20.3.1991, 90/02/0188, VwSlg. 13.412 A; 14.12.1994, 94/03/0149; 22.3.2000, 99/01/0124, alle mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017030052.L03

Im RIS seit

01.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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