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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/20/0323 Ra 2017/20/0322Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/20/0164 B 4. August 2016 RS 1Stammrechtssatz
Wurde nur ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe eingebracht und darin die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt, aber keine Revision erhoben, steht das Recht, einen Antrag zu stellen, der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, nicht zu (Hinweis B vom 15. Oktober 2015, Ra 2015/20/0226, 0227, mwN). Eine gesetzliche Regelung, wonach einem an den VwGH gerichteten Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe aufschiebende Wirkung zuerkannt werden könnte, existiert nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017200321.L01Im RIS seit
26.01.2018Zuletzt aktualisiert am
29.01.2018