TE Vwgh Beschluss 2017/10/10 Ra 2017/20/0321

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Veröffentlicht am 10.10.2017
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof;

Norm

VwGG §30 Abs2;
VwGG §61;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/20/0323 Ra 2017/20/0322

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat über den Antrag der 1. B, geboren 1982, des 2. L, geboren 2016, und der 3. E, geboren 2016, alle vertreten durch Diakonie-Flüchtlingsdienst gem. GmbH in 1170 Wien, p.A. ARGE Rechtsberatung- Diakonie und Volkshilfe in 1170 Wien, Wattgasse 48, dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. Juli 2017, 1) Zl. L519 2144581-1/8E, 2) Zl. L519 2144584-1/7E und 3) Zl. L519 2144643-1/7E, betreffend Zurückweisung von Anträgen auf internationalen Schutz nach dem AsylG 2005 und Anordnung von Außerlandesbringungen nach dem FPG, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, den Beschluss gefasst:

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird der Antrag zurückgewiesen.

Begründung

1 Die Antragsteller haben mit Schreiben vom 5. September 2017 einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Revision eingebracht und unter einem beantragt, diesem Antrag die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Eine Revision wurde jedoch noch nicht eingebracht, sodass infolge dessen das Recht, einen Antrag zu stellen, der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, nicht zusteht (vgl. die hg. Beschlüsse vom 15. Oktober 2015, Ra 2015/20/0226, 0227, mwN, und vom 4. August 2016, Ra 2016/20/0164). Eine gesetzliche Regelung, wonach einem an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe aufschiebende Wirkung zuerkannt werden könnte, existiert nicht.

2 Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung war daher wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen.

Wien, am 10. Oktober 2017

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017200321.L00

Im RIS seit

26.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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