RS Vfgh 1967/10/12 B63/67

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Veröffentlicht am 12.10.1967
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Norm

B-VG

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Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014

Rechtssatz

Die Bestimmungen des Lehrerdienstrechts-Kompetenzgesetzes wurden durch Art. X des Bundesverfassungsgesetzes vom 18. Juli 1962, BGBl. Nr. 215, nur "soweit sie sich nicht auf das landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Schulwesen beziehen" außer Kraft gesetzt; sie stehen demnach in diesem Umfange weiterhin in Geltung. Gestützt auf diese verfassungsrechtliche Grundlage wurde mit dem Bundesgesetz vom 14. Juli 1966, BGBl. Nr. 176, ein bundeseinheitliches Dienstrecht für Landeslehrer für öffentliche landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Berufsschulen und Fachschulen geschaffen.

Auf die durch § 1 des Bundesgesetzes vom 14. Juli 1966, BGBl. Nr. 176/1966, erfaßten Landeslehrer finden gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes eine Reihe von Vorschriften, die für Bundeslehrer gelten, Anwendung.

Insbesondere ist auch im § 2 Abs. 1 des Gesetzes die im § 59 des Gesetzes angeführte gesetzliche Bestimmung für anwendbar erklärt worden. Gemäß § 59 des Gesetzes finden nun für die Ahndung von Pflichtverletzungen i. S. des § 2 die Bestimmungen des V. Abschnittes der Lehrerdienstpragmatik, RGBl. Nr. 319/1917 (§§ 95 bis 165, somit auch die Bestimmungen über die Verhängung von Ordnungsstrafen) , Anwendung.

Hinsichtlich der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Landeslehrer ist durch § 24 Abs. 3 des Landesgesetzes vom 23. Juli 1964, LGBl. Nr. 246, über die Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit über die Landeslehrer für öffentliche Pflichtschulen (NÖ Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz) eine Änderung in der Behördenzuständigkeit nicht eingetreten. Es gilt weiterhin § 1 Abs. 1 des Lehrerdiensthoheitsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1949, soweit er die Diensthoheit über die Lehrpersonen an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fachschulen regelt.

Entscheidungstexte

  • B63/67
    Entscheidungstext VfGH Keine Angabe 12.10.1967 B63/67

Schlagworte

Beamtenrecht Lehrer Landwirtschaft Niederösterreich Lehrerdienstrecht Verfassungsfragen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1967:B63.1967

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2018
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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