RS Vwgh 2017/11/23 Ra 2017/22/0081

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Veröffentlicht am 23.11.2017
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGVG 2014 §17;

Rechtssatz

Keine Vorfrage iSd § 38 AVG liegt vor, wenn die betreffende Rechtsfrage von keiner Behörde als Hauptfrage zu entscheiden ist; dass eine Rechtsfrage von einer anderen Behörde ihrerseits vorfrageweise beurteilt wird, ermächtigt nicht zur Aussetzung nach § 38 AVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220081.L07

Im RIS seit

24.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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