RS Lvwg 2018/1/2 LVwG-2017/35/2596-3

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.01.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

02.01.2018

Index

L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

GSLG Tir §16 Abs2
ABGB §833

Rechtssatz

Da die Nichtübereinstimmung der gefassten Beschlüsse mit der Tagesordnung dem nichtanwesenden Mitglied ein Einspruchsrecht ermöglicht, muss dies umso mehr dann gelten, wenn ein Mitglied überhaupt nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde.

Schlagworte

Befangenheit; Sache des Beschwerdeverfahrens; Mitglied der Bringungsgemeinschaft; überstimmtes; anwesendes; Miteigentümer; Vollversammlung; Beschluss; Tagesordnung; Einspruch; Legitimation;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2018:LVwG.2017.35.2596.3

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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