RS Lvwg 2017/4/24 VGW-041/078/2434/2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2017
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.04.2017

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AVRAG §7 Abs2
AVRAG §7g Abs2
AVRAG §7i Abs1

Rechtssatz

Eine Aufforderung, die Lohnunterlagen anlässlich einer Vorsprache beim Träger der Sozialversicherung mitzunehmen, ist keine den Anforderungen des § 7g Abs. 2 AVRAG entsprechende Aufforderung zur Übermittlung von Lohnunterlagen.

Schlagworte

Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Abhängigkeit, persönliche, wirtschaftliche; persönliche Arbeitspflicht; Bereithaltung der Lohnunterlagen; Übermittlung der Lohnunterlagen; Verweigerung der Einsichtnahme; Krankenversicherung; Einsichtsrecht; Unterentlohnung; tatsächlich vorhandene Lohnunterlagen; Nichtübermittlung; Aufforderung zur Vorsprache

Anmerkung

VwGH v. 26.4.2018, Ro 2017/11/0016

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.041.078.2434.2016

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten