RS Vwgh 2017/10/17 Ro 2016/15/0020

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Veröffentlicht am 17.10.2017
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30a Abs2
VwRallg

Rechtssatz

Es gibt keine besonderen Formvorgaben für die Wertung von Schriftsätzen als "Beantwortung" von Mängelbehebungsaufträgen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016150020.J03

Im RIS seit

07.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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