RS Vfgh 2017/11/23 A8/2017

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Veröffentlicht am 23.11.2017
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

B-VG Art137 / sonstige Klagen
UStG 1994 §12 Abs1 Z1

Leitsatz

Zurückweisung einer Staatshaftungsklage wegen eines behaupteten unionsrechtswidrigen Verhaltens des Verwaltungsgerichtshofes durch eine Entscheidung betr die Versagung des Vorsteuerabzugs für - in einen Umsatzsteuerkarussellbetrug eingezogene - Umsätze

Rechtssatz

Unsubstantiierte und nicht nachvollziehbare Behauptung, das Erkenntnis des VwGH vom 26.03.2014, 2009/13/0172, sei eine "Nichtentscheidung".

Der VwGH stützt sich in seinem Erkenntnis zum einen auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union und stellt auf die Anwendung der der klagenden Partei zumutbaren Sorgfalt ab. Zum anderen ist dem Erkenntnis nicht zu entnehmen, dass der VwGH die klagende Partei zu Nachprüfungen bei ihrem Vertragspartner verpflichtet hätte. Das in der Klage enthaltene Vorbringen zum Sachverhalt zielt vielmehr lediglich darauf ab, die Richtigkeit des unter Beachtung des Unionsrechts getroffenen Erkenntnisses zu überprüfen.

Entscheidungstexte

  • A8/2017
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 23.11.2017 A8/2017

Schlagworte

VfGH / Klagen, Staatshaftung, Umsatzsteuer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2017:A8.2017

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2017
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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