RS Pvak 2017/9/18 A 13-PVAB/17

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2017
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2

Schlagworte

Hinausgabe von Rundschreiben (Informationsfoldern) an die Bediensteten; Inhalt von Rundschreiben (Informationsfoldern)

Rechtssatz

Eine Darstellung tatsächlicher Abläufe der Geschäftsführung des DA entgegen den von der X in ihrem Informationsfolder gegen die Vertreter der beiden anderen im DA vertretenen Fraktionen erhobenen Vorwürfe ist als nicht überzogen, sondern als angemessen zu beurteilen. Dies umso mehr, als das Rundschreiben die Reaktion auf den verfahrensgegenständlichen Informationsfolder war und die Wortwahl im Rundschreiben den Anforderungen an sachliche und nicht beleidigende oder herabwürdigende Formulierungen Rechnung trägt (anders als beispielsweise im Informationsfolder der X über andere Fraktionen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:A.13.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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