RS Pvak 2017/9/18 A 13-PVAB/17

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Veröffentlicht am 18.09.2017
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2

Schlagworte

Grundsätze der Interessenvertretung durch die PV; Interessenabwägung; keine Verfolgung von Einzelinteressen bei Interessenkollision; Interessen des Dienstbetriebs

Rechtssatz

Dies kann dazu führen, dass der DA eine Maßnahme beantragt oder befürwortet, die für einzelne Bedienstete nachteilig ist, aber im Interesse der Gesamtheit der Bediensteten und eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs geboten ist. Dazu zählt u.a. sogar, die Erstattung einer Disziplinaranzeige gegen Bedienstete anzuregen, deren Verhalten die Interessen der sich in der Regel wohlverhaltenden Bediensteten verletzt (Schragel, PVG, § 2, Rz 16, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:A.13.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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