RS Lvwg 2017/5/2 LVwG 46.24-2566/2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.2017
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.05.2017

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
40/02 Sonstiges Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §18 Abs3
E-GovG 2004 §2 Z1
E-GovG 2004 §2 Z5

Rechtssatz

Wird eine schriftliche Erledigung elektronisch erstellt, kann diese nach § 18 Abs 3 zweiter Halbsatz AVG auch mit einem Verfahren zum Nachweis der Identität des Genehmigenden und der Authentizität des Inhalts der Erledigung genehmigt werden. Fehlt daher im elektronischen Akt der Behörde, in welchem dieses Schriftstück geführt wurde, eine dementsprechende Genehmigung nach § 18 Abs 3 leg cit, liegt auch bei einer fehlerfreien Ausfertigung ein Nichtbescheid vor.

Schlagworte

Genehmigung einer elektronischen Erledigung, Nichtbescheid, elektronischer Akt, Verfahren zum Nachweis der Identität des Genehmigenden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.46.24.2566.2016

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten