RS Lvwg 2017/7/21 LVwG 30.33-990/2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

21.07.2017

Index

90/02 Kraftfahrgesetz
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

KFG 1967 §134 Abs1
Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Art 3 Abs1
VStG §44a Z1

Rechtssatz

Art 3 Abs 1 der VO (EU) Nr. 165/2014 iVm § 134 Abs 1 KFG 1967 normiert nicht das Gebot, die Fahrerkarte zu benutzen, sondern das Gebot, den Fahrtenschreiber zu benutzen. Daher ist die Übertretung der angeführten Bestimmungen mit der Angabe, ein Sattelkraftfahrzeug ohne Benutzung einer Fahrerkarte gelenkt zu haben, nicht richtig vorgehalten.

Schlagworte

Lenker, Fahrerkarte, Fahrtenschreiber, Benutzungsverpflichtung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.30.33.990.2017

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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