RS OGH 2017/9/15 7Bs149/17m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2017
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Norm

JGG §46 Abs1

Rechtssatz

Zur Begrenzung des Ausmaßes der vom Bund zu ersetzenden Kosten verweist § 46 Abs 1 JGG ebenso wie § 179a StVG und auch § 41 Abs 2 SMG auf jene Kosten, für welche die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter aufkäme, wenn der Rechtsbrecher in der BVA versichert wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2017:RL0000187

Im RIS seit

18.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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