RS Vwgh 2017/10/25 Ro 2016/12/0027

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Veröffentlicht am 25.10.2017
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E05200510
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

32000L0078 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Beruf Art6;
32000L0078 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Beruf;
EURallg;
PG 1965 §41 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2016/12/0028 E 25. Oktober 2017

Rechtssatz

Die in § 41 Abs. 3 PG 1965 in Abweichung von den sonstigen Regeln festgelegte Vorgangsweise bei der Pensionsanpassung für vor dem 1. Jänner 1955 geborene Beamte beruht auf einer unmittelbaren Ungleichbehandlung auf Grund des Alters. Eine solche Ungleichbehandlung verstößt gegen die unmittelbar anwendbare RL 2000/78/EG, sofern sie nicht aus dem Grunde des Art. 6 RL gerechtfertigt ist.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016120027.J02

Im RIS seit

07.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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