RS Vwgh 2017/10/24 Ra 2016/06/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2017
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

B-VG Art119a Abs5;
VwGVG 2014 §7;

Rechtssatz

Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 entfiel das bis dahin in Art. 119a Abs. 5 B-VG verankerte Rechtsmittel der Vorstellung gegen letztinstanzliche Gemeindebescheide. Dieses wurde durch das verwaltungsgerichtliche Verfahren ersetzt. Gegen letztinstanzliche Gemeindebescheide steht nunmehr unmittelbar die Bescheidbeschwerde an das jeweils zuständige Verwaltungsgericht offen, wodurch ein verwaltungsgerichtliches und nicht wie zuvor ein aufsichtsbehördliches Verfahren ausgelöst wird (vgl. den B des VfGH vom 27. Juni 2017, E 1823/2017).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016060008.L01

Im RIS seit

30.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten