RS Lvwg 2017/10/25 LVwG-2016/20/0541-22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.2017
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Rechtssatznummer

9

Entscheidungsdatum

25.10.2017

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;

Norm

BAO §299
BAO §303

Rechtssatz

Hinsichtlich der weiteren von den Beschwerdeführern angeführten Verfahren, deren Wiederaufnahme beantragt wurde, ist festzuhalten, dass gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Wiederaufnahme nur auf die in § 303 Abs 1 BAO genannten Gründe gestützt werden kann.

Schlagworte

Aufhebung von Bescheiden; Wiederaufnahme von Abgabenverfahren; Zustellung; Zustellbevollmächtigter; Zustellfiktion; Masseverwalter; Konkurs;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2016.20.0541.22

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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